Krank: Vorsicht beim Autofahren!
Viele Medikamente haben Auswirkungen auf die Fahrsicherheit – sowohl rezeptfreie als auch rezeptpflichtige. Dies gilt laut Expertenschätzungen für rund 20 bis 30 Prozent der in Österreich zugelassenen Arzneimittel.
Medikamente können Fahrtüchtigkeit senken
Ob ein Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann, ist auf der Verpackung durch ein rotes Warndreieck mit schwarzem Rufzeichen gekennzeichnet. Im Beipackzettel werden mögliche Nebenwirkungen wie diese genau erklärt. Und auch die Apo-App der Österreichischen Apothekerkammer liefert entsprechende Informationen. Dort können Interessierte im Bereich „Medikamenten-Info“ überprüfen, ob ein bestimmtes Medikament, die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
Bei folgenden Medikamenten ist Vorsicht beim Autofahren angezeigt:
- Schmerzmittel oder Mittel gegen Fieber oder Entzündungen können schnell müde machen, stärkere Präparate machen fahruntüchtig.
- Auch auf Allergiemittel reagiert der Körper mit Müdigkeit.
- Vor allem Psychopharmaka wie Beruhigungs- oder Schlafmittel können die Konzentrationsfähigkeit massiv beeinflussen.
- Aufputschmittel wirken enthemmend und fördern die Gleichgültigkeit.
- Manche Präparate gegen Bluthochdruck und Brechreiz oder Augentropfen mit Wirkung auf die Pupille wirken sich ebenfalls negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus.
Wissenslücken bei Autolenker/innen
Vor Kurzem führte das KFV eine Befragung von Autolenker/innen durch. Fast vier von zehn Befragten gaben an, den Beipackzettel eines Medikaments selten bzw. nie zu lesen, um über die Nebenwirkungen Bescheid zu wissen. Und jede fünfte befragte Person weiß nicht, was das Warndreieck auf Medikamentenschachteln bedeutet.
Nebenwirkung kann lange anhalten
Tückisch ist laut KFV der sogenannte Hangover-Effekt: Manche Medikamente haben noch 16 Stunden nach der Einnahme eine Wirkung, die 0,5 bis 0,8 Promille Blutalkohol entspricht. Das KFV zitiert eine Studie des deutschen TÜV, wonach das Unfallrisiko nach Einnahme eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels um das 3,5-Fache und bei rezeptpflichtigen Schmerzmitteln um das 2,5-Fache steigt.
Weitere Informationen:
- Medikamentensuche (Gesundheitsportal)
- Presseinformation des KFV
- Apo-App der Österreichischen Apothekerkammer
Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2016
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal