Masern: Gesundheitsministerin ruft zu Schutzimpfung auf
Um eine weitere Ausweitung des Masern-Virus möglichst hintanzuhalten, haben Anfang Februar das Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) sowie Landessanitätsdirektionen Sofortmaßnahmen vereinbart, unter anderem die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes der Landessanitätsdirektionen.
Keine harmlose Kinderkrankheit
Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend und können insbesondere für Säuglinge aber auch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben.
Die Viruserkrankung Masern wird durch Tröpfcheninfektion, z.B. beim Sprechen, Niesen und Husten übertragen. Die Inkubationszeit beträgt normalerweise acht bis zehn Tage. In dieser Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung kommt es zu unspezifischen Symptomen, wie Fieber, Husten, Schnupfen und geröteten Augen.
Nach etwa 14 Tagen beginnt der Hautausschlag, das Masernexanthem: bräunlich-rosafarbene Flecken, die ineinander fließen. Bis zum Beginn des Fiebers können 18 Tage vergehen. Vier Tage vor bis vier Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags ist die Erkrankung sehr ansteckend. Besonders gefürchtet ist die in 0,1 Prozent der Fälle auftretende Enzephalitis, eine Entzündung des Gehirns mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma.
Vorsichtsmaßnahmen bei Verdacht auf Masern
Bei Verdacht auf Masern oder Auftreten von unspezifischen Symptomen, wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, sollte unbedingt die Ärztin/der Arzt oder das Krankenhaus vor einem Besuch telefonisch kontaktiert werden, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.
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Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2017
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal