Bestimmte Infektionen können in der Schwangerschaft bei ungeborenen Kindern zu schweren Fehlbildungen und gesundheitlichen Komplikationen führen. Auch Frühgeburten und Fehlgeburten können dadurch ausgelöst werden. Den besten Schutz vor schweren Infektionskrankheiten und ihren Folgen bieten Impfungen. Gerade in der Schwangerschaft ist dieser Schutz ungemein wichtig. Zum Beispiel sind folgende Infektionen durch Impfungen vermeidbar:
Bei einer geplanten Schwangerschaft ist es daher sinnvoll, sich schon im Vorfeld über den eigenen Impfstatus zu erkundigen und gegebenenfalls fehlende Impfungen aufzufrischen.
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Bei einem Arztbesuch kann der Impfstatus überprüft werden. Eine gute Gelegenheit dazu besteht z.B. bei einer Allgemeinmedizinerin/einem Allgemeinmediziner oder in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen. Zunächst kontrolliert die Ärztin/der Arzt anhand des Impfpasses, ob alle laut Impfplan Österreich empfohlenen Schutzimpfungen in Anspruch genommen wurden. Ist kein Impfpass vorhanden, kann eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, um das Vorliegen eines Schutzes (Immunität) zu überprüfen. Bei dieser kostenpflichtigen Untersuchung wird das Blut auf Antikörper für bestimmte Infektionen untersucht. Stellt die Ärztin oder der Arzt eine fehlende Immunität fest, kann noch vor Schwangerschaftsbeginn geimpft oder aufgefrischt werden.
Frauen mit Kinderwunsch sollen prinzipiell die im Impfplan Österreich allgemein empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchführen lassen.
Bei Kinderwunsch sollte insbesondere der Schutz hinsichtlich der folgenden Erkrankungen überprüft und gegebenenfalls möglichst rasch ergänzt werden:
Bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen (Masern-Mumps-Röteln, Windpocken) sollte ein Mindestabstand von einem Monat zur Konzeption eingehalten und daher in dieser Zeit noch zuverlässig verhütet werden.
Impfungen mit Totimpfstoffen sind auch in der Schwangerschaft möglich und teilweise auch ausdrücklich empfohlen, sollten jedoch erst im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) erfolgen. Hingegen sollen Impfungen mit Lebendimpfstoffen (zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden, selbst wenn bisher keine schädigenden Wirkungen dokumentiert wurden.
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Eine versehentlich in der Schwangerschaft verabreichte Impfung mit Lebendimpfstoffen stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Schwangeren werden folgende Impfungen empfohlen:
Zur Beratung bei unklarem Impfstatus bzw. zum Impfen im Zusammenhang mit Kinderwunsch und Schwangerschaft stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Hier finden Sie die Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer.
Die Kosten für Impfungen für Erwachsene werden nicht von der Sozialversicherung übernommen. Die Impfstoffe müssen nach Vorlage eines Rezeptes in der Apotheke erworben werden. Für die Durchführung der Impfung verrechnet die Ärztin/der Arzt ein Impfhonorar.
Für die Gratis-Masern-Impfaktion gibt es keine Altersgrenze. Der Impfstoff ist bei allen öffentlichen Impfstellen für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat kostenfrei erhältlich
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.