Die Krankheit beginnt mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen und Übelkeit. Diese Beschwerden klingen nach einigen Tagen wieder ab. Bei einem Teil der Erkrankten kommt es jedoch meist nach einem symptomfreien Intervall von etwa sieben Tagen zu einer zweiten Krankheitsphase: Die Viren gelangen über das Blut in das zentrale Nervensystem und verursachen eine Hirnhautentzündung (Meningitis), häufig mit zusätzlicher Gehirnentzündung (Meningoenzephalitis). Symptome sind u.a. wiederkehrendes Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Ausfälle des Nervensystems. Schwere Verläufe können z.B. mit Lähmungen von Armen und Beinen, Schluck- und Sprechstörungen einhergehen. Die Symptome können mehrere Monate anhalten. Es kann aber auch zu bleibenden Schäden kommen. Etwa einer von 100 Erkrankten mit Befall des Nervensystems stirbt an der Infektion.
Nicht jeder Zeckenstich führt zu einer Infektion. Zecken können neben FSME auch andere Krankheitserreger übertragen, wie z.B. die Erreger der Borreliose. Im Gegensatz zur FSME kann gegen Borreliose nicht geimpft werden. Sie ist jedoch mittels Antibiotika behandelbar. Informationen zu FSME finden Sie unter FSME & Borreliose.
Die FSME-Impfung schützt gegen alle bekannten Subtypen des FSME-Virus. Da in Österreich kein Bundesland FSME-frei ist, wird die Impfung für alle in Österreich lebenden Personen empfohlen. Dies gilt auch für Reisende in österreichische Endemiegebiete oder in ausländische Endemiegebiete. Idealerweise sollten die Grundimmunisierung und die Auffrischungsimpfungen immer vor der Zeckensaison durchgeführt werden. Wurde eine Impfung versäumt oder liegt ein längerer Impfabstand vor, sollte sie nach mindestens zwei Impfungen mit einer Einzeldosis nachgeholt werden. Eine Wiederholung der Grundimmunisierung ist nicht erforderlich.
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.
Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zum Aufbau des Impfschutzes sind drei Impfungen erforderlich. Die erste Auffrischungsimpfung ist drei Jahre nach dem Abschluss der Grundimmunisierung vorgesehen.
Die Grundimmunisierung erfolgt mit drei Impfungen. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die erste Auffrischungsimpfung drei Jahre nach der Grundimmunisierung. Danach erfolgen die Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
Bei Einhaltung der empfohlenen Impf-Intervalle sind Titerbestimmungen weder notwendig noch empfohlen. Die Bestimmung der Antikörper gegen FSME gibt keine sichere Auskunft über die Dauer des Impfschutzes.
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.