Sterilisation des Mannes
Inhaltsverzeichnis
Gesetzeslage
BGBI 60/1974: § 90. (2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Das Einverständnis anderer Personen ist zu einer Sterilisation nicht erforderlich.
Zu beachten:
Auch nach der Änderung des Ehegesetzes (EheRÄG 1999) sind Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung schwerwiegende Eheverfehlungen, die vor dem Eintritt der unheilbaren Zerrüttung als Scheidungsgrund geltend gemacht werden können.
Eine generelle Aussage ist aber nicht möglich. Bei aufrechter Ehe sollten die Ehepartner gerade in der Frage der Familienplanung einvernehmlich vorgehen.
Von der Sterilisation wird die Kastration unterschieden. Nach herrschender Lehre und Judikatur besteht die Kastration nicht wie die Sterilisation bloß im Unfruchtbar-Machen, sondern in der Entfernung der Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) oder in der Zerstörung der Funktion dieser Keimdrüsen.
Wie wird eine Vasektomie durchgeführt?
Hat sich ein Mann für diesen operativen Eingriff entschieden, werden die Samenleiter an zwei Stellen durchtrennt und das dazwischen liegende Teilstück wird entfernt. Die frei liegenden Enden werden entweder umgeschlagen und mit einer Naht verschlossen oder mittels Strom verödet (Elektrokoagulation). Dadurch können die Spermien nicht mehr in die Samenflüssigkeit gelangen.
Den Zugang zu den beiden Samenleitern bekommt die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt über kleine Schnitte rechts und links am seitlichen Hodensack. Der Eingriff selbst wird von einer Urologin/einem Urologen vorgenommen und ist einfacher durchzuführen als die Sterilisation bei der Frau. Die Operation erfolgt meist ambulant und in Lokalanästhesie. Normalerweise dauert sie ungefähr 20 Minuten. In seltenen Fällen kann es zu Komplikationen wie Infektionen, Blutergüssen, Verletzungen des Hodens oder Wundheilungsstörungen kommen.
Wann ist der Mann nicht mehr zeugungsfähig?
Im Anschluss an die Vasektomie sollte sich der Mann etwas schonen. Prinzipiell kann er jedoch bereits wenige Tage nach dem Eingriff wieder Geschlechtsverkehr haben. Dabei sollte allerdings unbedingt verhütet werden, da beim Samenerguss noch über mehrere Monate hinweg in den Samenleitern verbliebene – befruchtungsfähige – Spermien ausgestoßen werden können. Man geht davon aus, dass sich normalerweise nach zwei bis drei Monaten keine Spermien mehr in der Samenflüssigkeit befinden. Je häufiger der Mann ejakuliert, umso schneller werden die verbliebenen Spermien aus den Samenleitern heraustransportiert.
Die erste Kontrolle nach dem Eingriff durch die Urologin/den Urologen erfolgt nach ca. sechs Wochen. Weitere Nachuntersuchungen folgen so lange, bis keine Spermien mehr in der Samenflüssigkeit gefunden werden. Erst dann ist eine zusätzliche Verhütungsmethode nicht mehr notwendig. Aber ähnlich wie die Sterilisation der Frau bietet auch die Vasektomie des Mannes keine hundertprozentige Erfolgsgarantie bei der Verhütung. So bleibt ungefähr einer von 400 operierten Männern weiterhin zeugungsfähig. Meist ist hierfür eine nicht (korrekt) durchgeführte Durchtrennung der Samenleiter verantwortlich.
Gibt es Auswirkungen auf das Sexualleben?
Männer nehmen mitunter von einer Sterilisation deswegen Abstand, weil sie eine Beeinträchtigung ihres Sexuallebens befürchten. Diese Sorge ist allerdings vollkommen unbegründet: Die Hormonproduktion in den Hoden, die Potenz, die sexuelle Lust und auch die Fähigkeit, einen Orgasmus zu haben, werden durch eine Sterilisation nicht beeinflusst. Auch bleibt die Menge des Ejakulats beinahe gleich, da die Samenflüssigkeit zum größten Teil in der Prostata und anderen Drüsen hergestellt wird und lediglich zu fünf Prozent aus Samenzellen besteht. Der Hoden produziert auch nach der Vasektomie weiter Spermien, allerdings werden diese kurz nach ihrem Übertritt in den nun verschlossenen Samenleiter vom Organismus wieder abgebaut.
Da eine Sterilisation auch bei Männern prinzipiell eine endgültige Entscheidung ist, sollte diese gut überlegt werden. Die Möglichkeit von Veränderungen der Lebensumstände, die zu einem erneuten Kinderwunsch führen (Scheidung, Tod der Partnerin oder eines Kindes) sollte ebenfalls bedacht werden.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für eine Vasektomie, bei genetisch gesunden Männern, werden nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Die Kosten liegen bei ca. 900 Euro.
Kann eine Vasektomie wieder rückgängig gemacht werden?
Bereut ein Mann die Entscheidung für eine Vasektomie im Nachhinein, kann man versuchen, die Sterilisation durch eine neuerliche Operation wieder rückgängig zu machen. Dabei werden die Enden der vorher durchtrennten Samenleiter wieder miteinander verbunden. Eine Erfolgsgarantie gibt es allerdings nicht. Eine solche Refertilisierungsoperation funktioniert in bis zu 70 Prozent der Fälle. Auch wenn nach der Refertilisierung wieder Spermien im Ejakulat nachgewiesen werden können, ist das Zustandekommen einer Schwangerschaft immer noch nicht garantiert. Ihr Eintreten ist umso unwahrscheinlicher, je größer der zeitliche Abstand zwischen Refertilisierungsoperation und Sterilisation ist. Daher gilt auch für den Mann, dass eine Sterilisation nur nach umfangreicher Information und eingehender Überlegung durchgeführt werden sollte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Claudia Linemayr-Wagner, Mag. Angela Tunkel