Sterilisation der Frau
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Gesetzeslage
BGBI 60/1974: § 90. (2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Das Einverständnis anderer Personen ist zu einer Sterilisation nicht erforderlich.
Zu beachten:
Auch nach der Änderung des Ehegesetzes (EheRÄG 1999) sind Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung schwerwiegende Eheverfehlungen, die vor dem Eintritt der unheilbaren Zerrüttung als Scheidungsgrund geltend gemacht werden können.
Eine generelle Aussage ist aber nicht möglich. Bei aufrechter Ehe sollten die Ehepartner gerade in der Frage der Familienplanung einvernehmlich vorgehen.
Von der Sterilisation wird die Kastration unterschieden. Nach herrschender Lehre und Judikatur besteht die Kastration nicht wie die Sterilisation bloß im Unfruchtbar-Machen, sondern in der Entfernung der Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) oder in der Zerstörung der Funktion dieser Keimdrüsen.
Sterilisation der Frau (Tubenligatur)
Neben den zeitlich beschränkten Methoden zur Schwangerschaftsverhütung – wie beispielsweise Pille, Spirale, Kondom – gibt es auch operative Verfahren, die den Eintritt einer Schwangerschaft auf Dauer verhindern. Durch eine Operation wird die betreffende Frau dauerhaft unfruchtbar. Die Tubenligatur zählt zu den sichersten Verhütungsmethoden.
Wie wird eine Tubenligatur durchgeführt?
Bei der Frau wandert nach jedem Eisprung die befruchtungsfähige Eizelle von einem der beiden Eierstöcke über einen der beiden Eileiter zur Gebärmutter. Nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr bewegen sich die Spermien in Richtung Eileiter – zum Ort der Befruchtung. Um das Zusammentreffen von Eizelle und Spermium zu verhindern, wird bei der Tubenligatur die Durchgängigkeit der Eileiter unterbrochen. Dies geschieht entweder durch Entfernung eines Teils von jedem Eileiter und anschließender Unterbindung der Eileiterenden oder Abklemmen der Eileiter mit Titan- oder Kunststoff-Clips oder durch Elektrokoagulation (Verödung mittels Strom).
Der operative Zugang erfolgt über kleine Schnitte in der Bauchdecke, wodurch spezielle Instrumente und eine kleine Kamera in den Bauchraum eingebracht werden (Bauchspiegelung/Laparoskopie). Der Eingriff wird meist ambulant unter Vollnarkose durchgeführt.
Welche Risiken birgt eine Tubenligatur?
Das Operationsrisiko betrifft vor allem Verletzungen innerer Organe (z.B. des Darms), Wundheilungsstörungen, Verwachsungen im Bauchraum oder Risiken wie bei jeder Operation und Vollnarkose. Derartige Komplikationen sind allerdings selten. Durch eine Tubenligatur wird weder die Hormonproduktion noch das Lustempfinden beeinträchtigt. Der Menstruationszyklus bleibt aufrecht. Die Eizellen können im Eileiter nur noch bis zur Unterbrechung wandern und lösen sich dort auf.
Hinweis
Schwangerschaften nach Sterilisationen sind äußerst selten.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten einer Tubenligatur werden nur bei medizinischer Notwendigkeit von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zum Beispiel, wenn eine Schwangerschaft eine bestehende Krankheit verschlimmern und damit das Leben der Frau gefährden würde. Wird sie lediglich als Verhütungsmethode persönlich bevorzugt, müssen die Kosten von ungefähr 1.400 bis 2.000 Euro (Richtwert) selbst getragen werden.
Kann eine Tubenligatur rückgängig gemacht werden (Refertilisierung)?
Bei der Refertilisierung wird versucht, die Eileiter operativ wieder durchgängig zu machen. Eine Tubenligatur sollte wohl überlegt und die Familienplanung der Frau abgeschlossen sein, da eine erfolgreiche Refertilisierung und eine Schwangerschaft nicht garantiert werden können.
Hinweis
Nach einer Refertilisierung ist das Risiko einer Eileiterschwangerschaft erhöht.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten der Refertilisierung?
Die relativ hohen Kosten für eine Refertilisierung in Höhe von ungefähr 3.000 bis 4.000 Euro werden von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen und müssen selbst getragen werden.
Was Sie vor der Tubenligatur bedenken sollten
Die Entscheidung für eine Tubenligatur sollte von der betroffenen Frau sehr gut überlegt sein. Folgende Punkte sollten gut durchdacht werden:
- Haben Sie Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen?
- Sind Sie bereits älter als 25 Jahre?
- Haben Sie bereits Kinder?
- Ist die Tubenligatur Ihre eigene Entscheidung?
- Wurden andere Langzeitverhütungsmittel ausprobiert? (Kupfer- oder Hormonspirale)
Lassen Sie sich niemals zu einer Tubenligatur drängen oder überreden. Eine erfolgreiche Refertilisierung kann nicht garantiert werden. Das Bewusstsein der „Unfruchtbarkeit“ kann darüber hinaus zu psychischen Problemen führen. Daher ist es sinnvoll, dass die betreuende Ärztin/der betreuende Arzt den Eingriff vorher mit der Frau genau bespricht.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Claudia Linemayr-Wagner, Mag. Angela Tunkel