Berufliche Rehabilitation
Inhaltsverzeichnis
Welches Ziel hat die berufliche Rehabilitation?
Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Menschen durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulung wieder in die Lage zu versetzen, ihren früheren Beruf wieder auszuüben. Oder wenn dies nicht möglich ist, sollen die Betroffen unterstützt werden, in einem neuen Beruf tätig zu werden. Mit beruflicher Rehabilitation soll eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ermöglicht werden
Welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es?
Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen. Zudem gibt es auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Betroffenen neue berufliche Perspektiven ermöglichen können. Bei der Auswahl der Maßnahmen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder die bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Diese Maßnahmen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.
Zu den Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zählen u.a.:
- Unterstützung beim Finden eines neuen Berufs,
- Arbeitstrainings, z.B. bei Personen mit psychischer Beeinträchtigung,
- Nachschulungen,
- Anpassungen des Arbeitsplatzes etc.
Hinweis
Während der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie Übergangsgeld zur Sicherung der Existenz. Das Übergangsgeld wird monatlich im Nachhinein bezahlt.
Wann kann eine berufliche Rehabilitation genutzt werden?
Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation haben versicherte Personen, wenn
- sie in den letzten 15 Jahren für mindestens 90 Monate in einem Beruf als Arbeiter:in, Angestellte:r oder Selbstständige:r tätig waren,
- sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension (oesterreich.gv.at) erfüllen oder erfüllen werden.
Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen der Pensionsversicherung finden Sie auf der Seite der Pensionsversicherungsanstalt.
Bei drohender oder bestehender Invalidität oder Berufsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu nutzen.
So kann für Arbeitnehmer:innen,
- die vorübergehend invalid oder berufsunfähig sind,
- die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können und
- für die berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zweckmäßig und zumutbar sind,
eine berufliche Umschulung erfolgen. Diese darf nicht unter dem bisherigen Ausbildungsniveau liegen. Betroffene haben durch ihren Berufsschutz auch einen Qualifikationsschutz. Als Geldleistung ist Umschulungsgeld vorgesehen. Die Berechnung, Gewährung und Auszahlung des Umschulungsgeldes sowie die Durchführung der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation obliegen dem Arbeitsmarktservice.
Hinweis
Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist, kann Anspruch auf eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension bestehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension (oesterreich.gv.at).
Wer ist für die berufliche Rehabilitation zuständig?
Für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind in Österreich unterschiedliche Stellen zuständig:
- Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVAEB)
- Unfallversicherungsträger (AUVA, BVAEB, SVS, BVAEB)
- Arbeitsmarktservice (AMS)
- Landesstellen des Sozialministeriumservice
- Bundesländer
Wer ein Rehabilitationsträger ist, wird im Bundesbehindertengesetz geregelt.
Hinweis
Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen – auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet („Allspartenservice“).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ein beim Pensionsversicherungsträger eingebrachter Antrag auf eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt vorrangig als Antrag auf Rehabilitation. Um unabhängig von einem Antrag auf Pension Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag stellen. Dabei erfolgt:
- eine Prüfung der Qualifikation,
- eine Prüfung der beruflichen Laufbahn,
- eine medizinische Beurteilung der gesundheitlichen Einschränkungen sowie
- eine medizinische Beurteilung der physischen und psychischen Eignung der Antragsteller.
Im Zuge dessen wird ebenso überprüft, ob eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen erreicht werden kann.
Was passiert bei Ablehnung eines Antrages?
Werden Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation abgelehnt, kann ein neuerlicher Antrag bei wesentlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingebracht werden.
Antragsformulare zum Download
Auf der Website der PVA besteht die Möglichkeit, online einen Antrag auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu stellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag wird automatisch an die zuständige Landesstelle bzw. Dienststelle der Pensionsversicherungsanstalt übermittelt.
Weitere Informationen:
- BBRZ - Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ)
- Berufliche Rehabilitation (oesterreich.gv.at.)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung