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Rehabilitation für Kinder

Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung. Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht von der Rehabilitation im Erwachsenenbereich. Dazu gehören auch Schulunterricht und Freizeitgestaltung. Seit einigen Jahren gibt es nun auch in Österreich ein flächendeckendes Angebot.

Welche Ziele hat die Rehabilitation für Kinder?

Ziel der Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen ist die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit. Die Beratung und Begleitung von Eltern und Bezugspersonen unterstützt den Therapieerfolg.

Ein weiteres Ziel der Rehabilitation ist es, Kinder und Jugendliche zu größtmöglicher Selbstständigkeit zu führen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation wird eine aktive Teilhabe und Gestaltung der Lebensbereiche Wohnen, Schule und Freizeit angestrebt. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche auf den Alltag vorbereitet werden. Dazu zählt etwa die Rückkehr in die Schule oder die Ausbildung. Nach schweren Erkrankungen wird die seelische Belastung aufgearbeitet.

Welche Maßnahmen umfasst die Rehabilitation für Kinder?

Die Maßnahmen der Rehabilitation für Kinder richten sich nach einem individuellen Therapieplan. Dieser kann – abhängig von Diagnose und unter Berücksichtigung persönlicher Aspekte – neben medizinischen Behandlungen auch weitere Maßnahmen umfassen. Dazu zählen z.B.:

  • verschiedene Sporteinheiten
  • Ernährungsberatung und gemeinsames Kochen
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Musiktherapie
  • Entspannungstraining sowie
  • Erfahrungsaustausch in der Gruppe

Durch den Austausch mit Gleichaltrigen mit ähnlichen Gesundheitsproblemen lernen die jungen Patientinnen und Patienten, wie sie mit ihrer Krankheit besser umgehen können. Und sie lernen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und zu festigen.

Darüber hinaus werden bei Bedarf auch Eltern bzw. Begleitpersonen im Umgang mit der Erkrankung geschult bzw. beraten, damit die Erfolge der Reha im Anschluss gemeinsam in den Alltag übertragen werden können.

Familienorientierte Rehabilitation (FOR)

Familienorientierte Rehabilitation (FOR) bedeutet, dass die gesamte Familie in den Rehabilitationsprozess mit einbezogen wird. Dies wird notwendig, wenn bei einem Kind mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und monatelangem Krankenhausaufenthalt die Gesamtsituation der Familie entscheidend beeinträchtigt ist. Im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation wird nicht nur das betroffene erkrankte Kind, sondern es werden auch die Angehörigen und Geschwisterkinder aufgenommen.

Für welche Krankheiten sind Reha-Angebot verfügbar?

Bestimmte Krankheiten gelten als Indikationen für eine Rehabilitation. Reha-Angebote im Kinder- und Jugendbereich sind für Behandlungen in folgenden Bereichen verfügbar:

  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates (Mobilisierung)
  • Neurologie
  • Neurochirurgie
  • Kinderchirurgie
  • Psychosoziale Rehabilitation (u.a. Essstörungen, depressive Störungen, Angststörungen)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. erworbene und angeborene Herzfehler, vor und nach Herzoperationen)
  • Lungenerkrankungen (u.a. chronische Bronchitiden, Asthma, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen des Stoffwechselsystems (u.a. angeborene Stoffwechselstörungen, lysosomale Speicherkrankheiten, schwer einstellbarer Diabetes, Adipositas) und des Verdauungsapparates sowie
  • familienorientierte Nachsorge nach Krebserkrankungen

Wann besteht Anspruch auf Kinder- und Jugend-Rehabilitation? 

Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit, eine Rehabilitation in einem Kinder- und Jugend-Rehazentrum in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet.

Wie lange dauert die Rehabilitation?

Die Dauer der Rehabilitation richtet sich nach den angestrebten Rehabilitationszielen. Bei Kindern und Jugendlichen sind – gegenüber Erwachsenen – neben medizinischen insbesondere auch alters- und entwicklungsspezifische Aspekte im Festlegen der Rehabilitationsdauer zu berücksichtigen. Grundsätzlich dauert ein stationärer Rehabilitationsaufenthalt – je nach Indikation – drei bis fünf Wochen. Aus medizinischen Gründen kann in manchen Fällen auch eine Verlängerung notwendig sein.

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Eltern bzw. Bezugspersonen sollen in die Rehabilitation miteinbezogen werden, da durch deren Mitwirkung die Rehabilitationsziele meist schneller erreicht werden können. Vor allem bei jüngeren Kindern (im Vorschulalter) ist die Mitaufnahme einer Begleitperson für die Dauer des Rehabilitationsaufenthaltes meist notwendig. Aber auch in der Altersgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen sollte die Mitaufnahme möglich sein. Darüber hinaus ist in Einzelfällen die Aufnahme von Geschwistern möglich, beispielsweise wenn die Mutter stillt. Bei kleinen Krebspatientinnen und -patienten ist vorgesehen, dass die ganze Familie mitkommen kann.

Begleitpersonen erhalten keine medizinischen Behandlungen. Sie werden aber u.a. in Schulungen zum besseren Umgang mit der Krankheit der jungen Patientinnen und Patienten eingebunden, um das Gelernte im Alltag umzusetzen. Begleitpersonen sind während des Aufenthaltes nicht im Krankenstand.

Hinweis

Es besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Weitere Informationen finden Sie unter:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche stellen. Das ausgefüllte Antragsformular für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen inkl. Beiblatt für die familienorientierte Rehabilitation ist beim leistungszuständigen Krankenversicherungsträger des Kindes oder Jugendlichen zur Bewilligung einzureichen.

Hinweis

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen – auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet („Allspartenservice“).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Wird der Antrag auf Rehabilitation in einem Kinder- und Jugendrehabilitationszentrum vom Sozialversicherungsträger bewilligt, werden die Kosten übernommen – auch für Begleitpersonen.

Ausnahmen stellen drei Einrichtungen dar, die keinen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger zur stationären Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen haben. Dazu zählen das Neurologische Rehabilitationszentrum in Salzburg (reKIZ, Salzburg), die Reha Radkersburg (kids chance, Steiermark) sowie das Rehabilitationszentrum Ederhof für organtransplantierte Kinder und Jugendliche in Osttirol.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung

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