Soziale Rehabilitation
Inhaltsverzeichnis
Welches Ziel hat die soziale Rehabilitation?
Die sozialen Maßnahmen der Rehabilitation haben zum Ziel, Betroffenen die soziale Teilhabe sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Konnte im Rahmen der medizinischen Rehabilitation der Gesundheitszustand nur zum Teil wiederhergestellt werden, setzt die soziale Rehabilitation an. Sie hilft den Betroffenen, ihren Alltag mit ihrer Beeinträchtigung bewältigen zu können.
Was sind die Maßnahmen der sozialen Rehabilitation?
Zu den Maßnahmen der sozialen Rehabilitation zählen u.a.:
- Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf oder zur behindertengerechten Adaptierung eines PKWs,
- Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf oder zur Adaptierung einer Wohnung/eines Hauses (z.B. Rampen, unterfahrbare Küchenschränke, Duschumbau),
- Gewährung von Kostenzuschüssen für die Erlangung des Führerscheines,
- Übernahme der Transportkosten für behinderte Versicherte zwischen Wohnort und Arbeitsplatz,
- sonstige Hilfsmaßnahmen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich sind (z.B. Angehörigentraining, Besuchshilfe, Therapien und Lebenshilfen),
- technische und orthopädische Behelfe
- für blinde Menschen: z.B. Zuschüsse für Lesegeräte, blindenspezifische Computer, Farberkennungsgeräte
- für gehörlose Menschen: z.B. Schreibtelefon, Licht- und Rüttelwecker,
- für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer: z.B. Treppenlift, Badewannenlifter.
Die Unfallversicherungsträger können zudem auch Aktivitäten von gemeinnützigen Einrichtungen, welche die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen von Menschen mit Behinderung als Anliegen haben, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten fördern. Dazu zählt auch der Behindertensport.
Maßnahmen der sozialen Rehabilitation sind ergänzende Leistungen zu medizinischen oder beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation.
Hinweis
Informationen, welche finanziellen Unterstützungen im Rahmen der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit vorgesehen sind, finden Sie auf www.oesterreich.gv.at.
Wohin kann ich mich wenden?
In der Regel ist für Maßnahmen der sozialen Rehabilitation ein Antrag zu stellen. Für Leistungen der sozialen Rehabilitation sind verschiedene Einrichtungen zuständig. Informationen finden Sie z.B. bei Ihrem Sozialversicherungsträger, beim Sozialministeriumsservice, bei den Sozialeinrichtungen der Länder sowie unter Soziale Rehabilitation (oesterreich.gv.at).
Weitere Informationen:
- Österreichischer Behindertenrat - Dachorganisation der Behindertenverbände Österreich (Österreichischer Behindertenrat)
- BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (Verein BIZEPS)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung