Farbsehstörungen
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen und Symptome hat eine Farbsehstörung?
Je nach Ausprägung liegen unterschiedlich starken Einschränkungen vor:
- Farbschwäche: Farbsehstörungen zeigen sich etwa durch geringere Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Farben. Betroffene nehmen beispielsweise bestimmte Farben bei günstigen Bedingungen wahr, jedoch unter schlechteren Gegebenheiten nicht (Farbschwäche wie Rot-, Grün-, Blauschwäche). Farbschwäche steht in Zusammenhang mit der Zapfenzellen der Netzhaut. Zapfenpigment ist zwar vorhanden, aber nicht alle Farbpigmentsysteme sind entsprechend ausgeprägt. Man unterscheidet generell zwischen Rot-Grün-Schwäche (häufiger bei Männern) und der sehr seltenen Blau-Gelb-Schwäche.
- Partielle Farbenblindheit: Werden einzelne Farben überhaupt nicht wahrgenommen, spricht man von partieller Farbenblindheit (z.B. Rot-, Grün-Blindheit). Auch zwei Farbempfindungen können fehlen. Bekannt ist vor allem z.B. die Rot-Grün-Blindheit.
- Totale Farbenblindheit: Bei einer totalen Farbenblindheit (Achromatopsie) fällt die Funktion bestimmter Zellen des Auges, die am Farbsehen beteiligt sind (Zapfenzellen), aus. Es können keine Farben wahrgenommen und unterschieden werden. Jedoch können Helligkeitsunterschiede erkannt sowie verschiedene Stufen von „Grau“ wahrgenommen werden. Die totale Farbenblindheit kommt sehr selten vor.
Abhängig von der Ausprägung der Farbsehstörung bzw. davon, ob eine Farbenblindheit vorliegt, bleibt Betroffenen die Ausübung bestimmter Berufe verwehrt, z.B. Straßenbahn-, Busfahrer oder Pilot. Auch bei Arbeiten, bei denen das Farbsehen wesentlich ist, wie etwa in der Modebranche, in Malereibetrieben etc., kommt es zu Schwierigkeiten.
Störungen des Farbensehens bzw. des Farbsinnes können angeboren sein. Daneben verändern verschiedene Erkrankungen z.B. der Netzhautmitte (Makula) oder des Sehnervs die Wahrnehmung der Farben ebenfalls (sogenannte erworbene Farbsinnstörungen). Auch durch Medikamente oder Vergiftungen kann das Farbsehen beeinträchtigt sein.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Zur Diagnosestellung führt die Augenärztin/der Augenarzt ein Anamnese-Gespräch. Verschiedene Tests wie Farbtafeln (Ishihara-Tafeln), Farbproben (Panel-D-15-Test) und spezielle Geräte (Anomaloskop) werden verwendet. Mithilfe des Anomaloskops kann die Augenärztin/der Augenarzt die Ausprägung der Farbsehstörung einordnen.
Wie erfolgt die Behandlung?
Bisher gibt es keine kurative Behandlung der angeborenen Störungen des Farbsehens. Behandelt werden können die einer Wahrnehmungsveränderung von Farben zugrunde liegenden Erkrankungen (z.B. Makulaerkrankungen, die als Begleiterscheinung zu einer Veränderung der Wahrnehmung von Farben führen) bzw. eine eventuelle Vergiftung. Je nach Ursache können z.B. Maßnahmen wie Vergrößerungshilfen und elektronische Farberkennungsgeräte unterstützen.
Wohin kann ich mich wenden?
Ansprechpersonen sind die Augenärztin/der Augenarzt. Sie diagnostizieren eine Farbsehstörung/Farbenblindheit, informieren und setzen therapeutische Maßnahmen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Michael Simon, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie