Laute Musik und Gesundheit
Inhaltsverzeichnis
Dem Gehör eine Chance geben
Durch lauten Musikkonsum können bleibende Gehörschäden entstehen. Risikofaktoren sind z.B. längeres Tanzen direkt neben den Lautsprechern oder wiederholte Überlastungen, wenn dem Gehör keine Erholung gegönnt wird. Das Risiko betrifft jedoch nicht nur Besucher:innen von Musikevents, sondern vor allem die Künstler:innen und Angestellten. Riskant ist auch das Hören lauter Musik über Kopfhörer. Es kommt also auf die Summe der persönlichen Gewohnheiten an, ob Musikhören ein positives Erlebnis ohne Gesundheitsfolgen bleibt.
Schutz vor Gehörschäden
So können sich Personen, die laute Musikveranstaltungen besuchen, vor Hörschäden schützen:
- vermeiden Sie extrem laute Musikeinwirkungen z.B. in der Nähe der Lautsprecher,
- gönnen Sie dem Ohr immer wieder Erholung in ruhigeren Bereichen,
- tragen Sie einen Gehörschutz, z.B. kaum sichtbare Ohreinsätze,
- suchen Sie bei Ohrgeräuschen nach Konzerten oder lauten Veranstaltungen unbedingt zeitnah eine Fachärztin oder einen Facharzt auf.
Welche Musikgewohnheiten können schaden?
Bestimmte Musikgewohnheiten tragen das Risiko eines lärmbedingten Gehörschadens. Ein hohes Risiko besteht, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen. Dazu zählen:
- häufige Besuche sehr lauter Musikveranstaltungen,
- häufiges sehr lautes Musikhören über Kopfhörer sowie
- zusätzliche Lärmbelastungen im Alltag, z.B. im Beruf.
Mögliche Gesundheitsgefahren von extremen Musikgewohnheiten sind Hörschwächen, Schwerhörigkeit oder Ohrgeräusche (Tinnitus). Eine Hörminderung kann langsam voranschreiten und wird oft von den Betroffenen nicht bemerkt, obwohl bereits dauerhafte Schäden bestehen.
Hinweis
Je höher die Lautstärke und die Dauer des Lärms, desto größer ist das Gesundheitsrisiko.
Jugendliche sind besonders gefährdet
Laut WHO sind Millionen von Jugendlichen und jungen Menschen gefährdet, einen Hörschaden zu erleiden. Neben der Verwendung von Kopfhörern sind vor allem schädliche Schallpegel an Veranstaltungsorten wie Nachtclubs, Bars, Konzerten und Sportveranstaltungen für das Risiko verantwortlich.
Die WHO hat daher Empfehlungen für sicheres Hören an Veranstaltungsorten veröffentlicht:
- ein maximaler durchschnittlicher Schallpegel von 100 dB,
- Live-Überwachung und Aufzeichnung von Schallpegeln mit kalibrierten Geräten durch betrautes Personal,
- Optimierung der Akustik und der Soundsysteme des Veranstaltungsortes,
- Bereitstellung von persönlichem Gehörschutz für das Publikum einschließlich Gebrauchsanweisung,
- Zugang zu Ruhezonen, in denen sich die Ohren erholen können, und
- Bereitstellung von Schulungen und Informationen für das Personal.
Lärm bei Musikevents
In Diskotheken, bei Clubbings, Pop- und Rockkonzerten oder in Musiklokalen und Festzelten wird meist sehr laut Musik gespielt. Oft steigern die DJs im Laufe eines Events die Lautstärke bis an die Schmerzgrenze. Stichprobenartig durchgeführte Lärmmessungen in Diskotheken und bei Live-Musikveranstaltungen ergaben Musikschallpegel zwischen 90 und 110 dB.
Bei Arbeitnehmer:innen in Diskotheken, die sich in unmittelbarer Nähe zur Tanzfläche befinden, liegt die Lärmbelastung zwischen 92 und 96 dB. Das betrifft beispielsweise das Bar- und Servierpersonal, die Security oder den DJ. Die Arbeitsinspektion empfiehlt im Kodex zur Lärmreduktion im Musik- und Unterhaltungssektor (PDF, 1 MB), dass 94 dB als obere Dauerlärmgrenze unterschritten werden. Für Arbeitnehmer:innen in Bars, die sich nicht in unmittelbarer Nähe der Tanzfläche befinden, sollten 91 dB als obere Dauerlärmgrenze unterschritten werden.
Gesetzliche Regelungen und Grenzwerte
Durch gesetzliche Regelungen sollen die Besucher:innen von Musikveranstaltungen vor Gehörschäden geschützt werden:
Laut den Anleitungen für den Schallschutz von Personen bei Musikdarbietungen des Forum Schall gilt für den Publikumsbereich ein Grenzwert von 93 dB (Dauerschallpegel LA,eq).
Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Pop- und Rockkonzerten, Clubbings etc.) können ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen etwas höhere Dauerschallpegel erreicht werden, sie dürfen aber in keinem Fall einen Dauerschallpegel von 100 dB übersteigen. Weiters gilt:
- Es sind an die Besucher gratis ÖNORM-geprüfte Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung von mindestens 15 dB abzugeben;
- das Publikum ist auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs aufmerksam zu machen;
- die Einhaltung eines Immissionspegels von 100 dB ist über Begrenzungs- oder Überwachungseinrichtungen sicherzustellen, und
- der Nahbereich von Lautsprechern, in denen der Grenzwert von 100 dB überschritten wird, ist gegen Zutritt durch Besucher zuverlässig abzuschranken.
Bei Tanzveranstaltungen und Diskotheken gilt zusätzlich zu oben angeführten Bedingungen ein Grenzwert von 95 dB gemessen am Rande der Tanzfläche, wobei in sonstigen Aufenthaltsbereichen der Grenzwert von 93 dB eingehalten werden muss.
Weitere Informationen finden Sie in der Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen (Umweltbundesamt).
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung V/11