GDA
Gesundheitsdiensteanbieter
Alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Die genaue gesetzliche Definition entnehmen Sie bitte § 2 Z 2 Gesundheitstelematikgesetz 2012. Einzelne GDA sind im eHealth-Verzeichnisdienst (eHVD) mit einer Identität (OID) und einer Rolle oder mehreren Rollen registriert, z.B. Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin.