Medikation
Verordnung beziehungsweise Anwendung von Arzneimitteln
Mit Medikation bezeichnet man die Auswahl des Arzneimittels sowie seine Darreichungsform (z.B. Tablette, Salbe oder Injektion), Dosierung, Anwendungsdauer und den Zeitpunkt der Einnahme. Bei einer ärztlichen Verordnung eines Arzneimittels trägt die Ärztin/der Arzt die Medikation in das Rezept ein. Sie enthält sämtliche für die Apothekerin/den Apotheker und die Patientin/den Patienten wichtigen Informationen in Hinblick auf die Anwendung des verschriebenen Arzneimittels. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten muss die Medikation ärztlich verordnet werden.