Solidaritätsprinzip
gleicher Zugang aller Versicherten zu den Leistungen, unabhängig von der Höhe der Beitragszahlung
Ein wesentliches Merkmal der Sozialversicherung und damit auch der sozialen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Es besagt, dass sich der Leistungsanspruch normalerweise nach dem Bedarf und der Bedürftigkeit und nicht nach den persönlichen Risikoumständen der/des Versicherten richtet. Die Beiträge in der sozialen Krankenversicherung sind nicht vom individuellen Risiko des Einzelnen abhängig, sondern – bis zu einer Obergrenze – vom Einkommen der/des Versicherten. Die Solidarität der Besserverdienenden und Gesunden sichert die Finanzierung der medizinischen Leistungen und gewährleistet die Gleichbehandlung finanziell schlechter gestellter Menschen. Um diesen Solidarausgleich auf breitester Basis zu sichern, ist eine gesetzlich verankerte Pflichtversicherung notwendig.
Im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip steht das Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe vom persönlichen Risiko und dem gewünschten Leistungsniveau ab.