Vorsorgevollmacht
Schriftliche Willenserklärung
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte/r für sieentscheiden und sie vertreten kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Vorsorgevollmacht.