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Vorsorgevollmacht

Schriftliche Willenserklärung

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte/r für sieentscheiden und sie vertreten kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Vorsorgevollmacht.

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