Widerspruch
Grundsätzlich nimmt jede Person, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, an ELGA teil. Dieser Teilnahme kann jedoch widersprochen werden.
Grundsätzlich nimmt jede Person, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, an ELGA teil. Dieser Teilnahme kann jedoch – in unterschiedlichem Umfang – widersprochen werden. Es gibt folgende drei Arten des Widerspruchs:
- Genereller Widerspruch (generelles „Opt-Out“): Hier erfolgt eine gänzliche „Abmeldung“ von ELGA und demnach von allen ELGA-Anwendungen (eBefunde und eMedikation). Es werden keine ELGA-Gesundheitsdaten in der ELGA der Widersprechenden oder des Widersprechenden verfügbar gemacht. Der generelle Widerspruch kann jederzeit widerrufen werden (Widerruf des Widerspruchs). Das hat eine (erneute) Teilnahme an ELGA zur Folge.
- Partieller Widerspruch (partielles „Opt-Out“): Der Widerspruch bezieht sich auf einzelne ELGA-Anwendungen – eBefunde oder eMedikation. An anderen ELGA-Anwendungen, auf die sich der Widerspruch nicht bezieht, wird weiter teilgenommen. Der partielle Widerspruch kann jederzeit widerrufen werden (Widerruf des Widerspruchs). Das hat eine (erneute) Teilnahme an den in Frage kommenden ELGA-Anwendungen zur Folge.
- Widerspruch im Anlassfall (situatives „Opt-Out“): Hier widerspricht die ELGA-Teilnehmerin oder der ELGA-Teilnehmer der Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten für einen bestimmten Behandlungs- oder Betreuungsfall. Daher kann ein situatives „Opt-Out“ nur direkt vor Ort bei einem ELGA-GDA abgegeben werden. Vor der Aufnahme von „besonders sensiblen“ ELGA-Gesundheitsdaten, z.B. HIV-Infektionen, muss der ELGA-GDA die ELGA-Teilnehmerin oder den ELGA Teilnehmer auf ihr oder sein Recht zum situativen „Opt-Out“ gesondert hinweisen.
Der generelle und partielle Widerspruch – ebenso wie der Widerruf des Widerspruchs – kann in elektronischer Form über das ELGA-Portal (ELGA-Login) oder schriftlich der ELGA-Widerspruchstelle übermittelt werden (siehe: ELGA: Meine Teilnahme).
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die aufgrund eines Widerrufes in ELGA nicht verfügbar gemachten ELGA-Gesundheitsdaten, im Falle eines Widerrufs des Widerspruchs nicht nachträglich in ELGA erfasst werden. Ihre ELGA bleibt also für den Zeitraum des Widerspruchs auf Dauer „lückenhaft“.