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Neue Funktion: Smartphone wird zum e-card-Lesegerät

27.11.2024

Versicherte können ab sofort ihre e-card mit dem Smartphone scannen und so ortsunabhängig Ärztinnen und Ärzten Zugriff auf das e-card-System erteilen. Die neue Funktion erleichtert Hausbesuche, Visiten in Pflege- und Altersheimen, telemedizinische Behandlungen oder die Ausstellung von Rezepten.

Die Sozialversicherungen und die Ärztekammer haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine neue Funktion der e-card vorgestellt. Das Smartphone kann ab nun über die „Meine SV-App“ als e-card-Reader genutzt werden. Versicherte können ihrer Ärztin oder ihrem Arzt damit Zugang auf ihr e-card-System gewähren.

Die neue Funktion bietet zahlreiche Vorteile für medizinisches Personal sowie Patientinnen und Patienten: Nun kann etwa eine Ärztin oder ein Arzt bei Hausbesuchen oder in Pflegeheimen schnell und unkompliziert auf Patienteninformationen zugreifen, die zum Beispiel in e-Medikation oder e-Befund der Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verfügbar sind. Der elektronische Impfpass kann direkt aktualisiert, Medikamentenverläufe eingesehen und Rezepte digital hinterlegt werden. Auch die e-card von pflegebedürftigen Angehörigen kann gescannt werden – ohne deren Smartphone zu benötigen. Sensible Gesundheitsdaten werden beim Scannen nicht übertragen.

Erleichterung: Digitalisierung macht Gesundheitsversorgung flexibler

Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, bezeichnen die neue Funktion in einer gemeinsamen Pressekonferenz als „Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems". Das Projekt startete bereits im Februar 2024. Die Entwicklung erfolgte von der SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.). Nun sei die Pilotphase mit aktuell 400 Anwendungen pro Woche erfolgreich abgeschlossen. Alle Mediziner:innen, die an das e-card-System angebunden sind, sind mittlerweile erfasst.

Ausblick: Ausbau der digitalen Gesundheitsinfrastruktur

Im ersten Quartal 2025 soll das System weiter ausgebaut werden. Geplant ist die Einbeziehung von Apotheken, die dann ebenfalls Zugriff auf relevante Gesundheitsinformationen erhalten. Voraussetzung für die Nutzung ist eine e-card mit NFC-Funktion, erkennbar am Symbol mit vier Bögen neben dem goldenen Chip.

Die Mehrheit der e-cards verfügt bereits über diese Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Für die Nutzung wird keine zusätzliche Identifikation wie die ID-Austria benötigt.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 27. November 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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