Elektronischer Impfpass (e-Impfpass)
Inhaltsverzeichnis
Der e-Impfpass ist gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) eine eHealth-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur.
Der e-Impfpass ist im ELGA-Portal aufrufbar, jedoch kein Teil von ELGA. Der e-Impfpass nützt die technische ELGA-Infrastruktur, es sind für ihn aber andere rechtliche Bestimmungen maßgeblich. So gibt es für den e-Impfpass keine Abmeldemöglichkeit. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr e-Impfpass auch dann zur Verfügung steht, wenn Sie sich von ELGA abgemeldet haben.
Hinweis
Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis geordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.
Informationen zum e-Impfpass: www.elga.gv.at/e-impfpass
Hier kommen Sie zum Erklärvideo e-Impfpass (ELGA GmbH):
Welche Informationen enthält mein eImpfpass?
Der e-Impfpass enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name der für die Impfung verantwortlichen Person.
Werden die Impfdaten auf der e-card gespeichert?
Nein. Die Impfdaten werden im nationalen zentralen Impfregister gespeichert. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können.
Wo werden die Impfeinträge gespeichert?
Die Impfdaten werden im nationalen zentralen Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den ELGA-Standards, die bei der Speicherung der Daten der e-Medikation bzw. des e-Befunds angewendet werden.
Wie werden die Impfungen im e-Impfpass eingetragen?
Man kommt mit der e-card (oder einem Ausweis und der Sozialversicherungsnummer) zur Impfung. Grippeimpfungen, Corona-Schutzimpfungen, HPV-Impfungen und Impfungen gegen Affenpocken müssen verpflichtend im e-Impfpass eingetragen werden. Sämtliche andere Impfungen sind ebenfalls technisch eintragbar. Die Bürger:innen können ihre erhaltenen Impfungen über das ELGA-Portal einsehen (Button „Login ELGA“ auf www.gesundheit.gv.at rechts oben).
Auch zurückliegende Impfungen – z.B. aus dem gelben Papier-Impfpass – kann man in das elektronische Impf-Register nachtragen lassen kann. Dann sind auch diese Impfungen im e-Impfpass dokumentiert.
Kann ich meinen e-Impfpass selbst ausdrucken?
Ja. Der e-Impfpass verfügt über die Funktion, die bestehenden Impfungen als Übersicht auszudrucken. Dazu müssen Sie sich im ELGA-Portal einloggen (Button „Login ELGA“ auf www.gesundheit.gv.at rechts oben).
Der Ausdruck des Impfnachweises im e-Impfpass kann auch im PDF-Format erstellt werden und dann bequem z.B. am Handy abgespeichert und mitgeführt werden.
Kann ich den e-Impfpass auch ausdrucken lassen?
Ja. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch der betroffenen Personen den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus. Dafür steht das Formular e-Impfpass (PDF, 120 KB) zur Verfügung. Die ELGA-Ombudsstelle erteilt keine inhaltlichen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten. Diese sind ausschließlich qualifizierten Stellen, wie z.B. einer Ärztin oder einem Arzt, vorbehalten. In diesem Zusammenhang steht auch das Recht auf Auskunft über den e-Impfpass im ELGA-Portal (Zugang unter www.gesundheit.gv.at). Möchte eine Bürgerin oder ein Bürger Einsichtnahme bzw. Ausdruck der Protokolldaten, so ist dies im Rahmen der Einsicht/des Ausdruckes der Immunisierungsdaten mit umfasst.
Wer unterstützt mich bei datenschutzrechtlichen Anliegen?
Gemäß § 2 Z 14 in Verbindung mit § 24e GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle wenden.
Kann man sich vom e-Impfpass abmelden?
Nein, eine Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht möglich. Gerade die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Gesundheitsbehörden österreichweite Daten über den Verlauf einer ansteckenden Krankheit zur Verfügung haben, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Um zum Beispiel die Durchimpfungsraten der Bevölkerung zu wissen, braucht es eine lückenlose Dokumentation aller Impfungen. Wenn nicht alle Impfungen erfasst werden, kann es zu falschen Ergebnissen kommen.
Wohin kann ich mich bei Fragen zum eImpfpass wenden?
Die ELGA-Serviceline ist werktags von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 050 124 4411 in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Sie bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zum e-Impfpass.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH