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ELGA: Was ist das?

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem. Sie stellt eine elektronische Vernetzung der ELGA-Gesundheitsdaten her.

Zur Verfügung steht ELGA allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden. ELGA ermöglicht den ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmern einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zu ihren ELGA-Gesundheitsdaten. Mit ELGA können in Österreich ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) vernetzt werden. Das sind Spitäler, niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Apotheken und Pflegeeinrichtungen, die die Patientin oder den Patienten behandeln oder betreuen.

Hinweis: Hier erhalten Sie die Informationen zu ELGA in Gebärdensprache. Außerdem gibt es hier das ELGA-Informationsvideo sowie Folder in verschiedenen Sprachen.

Login: Wie kann ich auf meine Gesundheitsdaten in ELGA zugreifen?

Patientinnen und Patienten können direkt über das ELGA-Portal Einsicht in ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten nehmen.

Bei allgemeinen Fragen und für technische Unterstützung wenden Sie sich bitte an die ELGA-Serviceline unter 050 124 4411, werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr. Hier finden Sie eine Browserinfo für das ELGA-Portal.

Teilnahme: Wie kann ich meine Gesundheitsdaten verwalten, mich ab- und wieder anmelden?

Sie können Ihre ELGA-Teilnahme selbst bestimmen. Unter ELGA: Login und Teilnahme gestalten sowie im Erklärvideo: Teilnahme finden Sie Infos wie Sie Ihre ELGA-Gesundheitsdaten einsehen und verwalten, Ihre teilweise Teilnahme oder Ihre Nicht-Teilnahme (Widerspruch, Abmeldung, Opt-Out) bestimmen.

Welche Gesundheitsdaten finde ich in ELGA?

Zu den Daten, die über ELGA verfügbar gemacht werden, gehören die ELGA-Gesundheitsdaten „eBefunde“ und „eMedikation“: 

  • eBefund: Entlassungsbriefe aus dem öffentlichen Krankenhaus, pflegerische Entlassungsbriefe, Laborbefunde und radiologische Befunde werden in einer vereinheitlichten Struktur in ELGA zur Verfügung gestellt. Sie können Einsicht nehmen und diese verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter ELGA: eBefund.
  • eMedikation: Von Ärztinnen und Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte eMedikationsliste gespeichert. In Ihrer eMedikationsliste sehen Sie zudem die noch offenen Rezepte. Auch nicht-rezeptpflichtige Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, können eingetragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter ELGA: eMedikation.

Mehr Infos finden Sie in den Erklärvideos zu eBefund und eMedikation sowie unter ELGA: Login und Teilnahme gestalten.

Hinweis: ELGA-Gesundheitsdaten, die vor dem Start von ELGA entstanden sind, sind in ELGA nicht verfügbar, z.B. ältere Befunde. Auch werden für die Dauer eines Widerspruchs (ELGA-Abmeldung, Opt-Out) keine Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Eintragung von ELGA-Gesundheitsdaten ist nicht möglich.

Wer kann ELGA nutzen?

Zur Verfügung steht ELGA allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden. Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, wenn sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben. ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können selbst entscheiden, wer sonst noch auf ihre ELGA zugreifen kann – z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Weitere Informationen finden Sie unter ELGA: Login und Teilnahme gestalten.

Wer darf auf ELGA-Gesundheitsdaten noch zugreifen?

Im Gesundheitstelematikgesetz (GTelG 2012) ist geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf und unter welchen Bedingungen. Es sind - neben der Patientin oder dem Patienten - bestimmte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter:

Zu diesen zählen:

  • Krankenanstalten
  • Einrichtungen der (mobilen und stationären) Pflege
  • Ärztinnen und Ärzte
    • ausgenommen: Ärztinnen und Ärzte im Dienst der Sozialversicherung oder anderen Versicherungen, Ärztinnen und Ärzte mit behördlichen Aufgaben wie Amtsärztinnen und Amtsärzte oder bei der Musterung für den Wehrdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Schulärztinnen und Schulärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
    • ausgenommen: Dentistinnen und Dentisten, Zahnärztinnen und Zahnärzte im Dienst der Sozialversicherung oder anderer Versicherungen, Amtszahnärztinnen und Amtszahnärzte
  • Apotheken.

ELGA-GDA dürfen auf die ELGA einer Patientin oder eines Patienten zugreifen, wenn die Patientin oder der Patient aktuell bei diesem ELGA-GDA in Behandlung/Betreuung ist und wenn der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen wurde. Patientinnen und Patienten können auch einzelne ELGA-GDA vom Zugriff ausschließen.

Weitere Infos finden Sie unter

Wie lange haben ELGA-GDA Zugriff auf meine ELGA-Gesundheitsdaten?

Standardmäßig haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab Überprüfung der Identität der ELGA-Teilnehmerin oder des ELGA-Teilnehmers (Stecken der e-card und der Admin-Karte in der Ordination) Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme in das Spital oder in die Pflegeeinrichtung bis 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff auf Ihre ELGA. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneuter Überprüfung der Identität der ELGA-Teilnehmerin oder des ELGA-Teilnehmers wieder aktiv.

Der Zeitraum von 90 Tagen ist für den Abruf weiterer Informationen zum konkreten Behandlung- oder Betreuungsfall gedacht, z.B., wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Befunde ausständig sind.

Apotheken haben 28 Tage auf die eMedikationsdaten Zugriff.

ELGA-Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die genannten Zugriffsfristen für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter beliebig verkürzen oder mit deren Einverständnis auf bis zu ein Jahr verlängern. Bei Verlängerung der Frist beginnt diese mit jeder Identifikation (z.B. Stecken der e-card) innerhalb des verlängerten Zeitraumes von Neuem zu laufen. Die Zugriffsdauer von Krankenanstalten kann nicht verlängert werden.

Weitere Infos: Erklärvideo: GDA

Wo und wie lange werden die ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert?

Die eBefunde werden – wie bisher auch – dort gespeichert, wo sie entstehen, z.B. Krankenhaus, Ordination, Labor. Das bedeutet, sie werden dezentral gespeichert. Medikationsdaten werden in einer Datenbank beim Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zentral und in verschlüsselter Form gespeichert.

ELGA-Gesundheitsdaten sowie elektronische Verweise darauf werden dezentral für zehn Jahre, ungeachtet anderer gesetzlicher Dokumentationsverpflichtungen, gespeichert. Danach werden die elektronischen Verweise und ELGA-Gesundheitsdaten gelöscht; falls das Löschen aufgrund anderer gesetzlicher Dokumentationsverpflichtungen ausgeschlossen ist, werden die Verweise für ELGA unzugänglich gemacht.

Die eMedikationsdaten werden abweichend davon 18 Monate nach Abgabe automatisch gelöscht. Sofern aus ELGA kein Abgabezeitpunkt feststellbar ist, beginnt die Frist ab Verordnung zu laufen.

ELGA: Rechtliche Grundlagen

Die Elektronische Gesundheitsakte ist im Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) geregelt und seit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Was ist die ELGA-Ombudsstelle?

Die ELGA-Ombudsstelle berät und unterstützt ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte in Zusammenhang mit ELGA und in Angelegenheiten des Datenschutzes. Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister betreibt die ELGA-Ombudsstelle.

Um den ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmern einen niederschwelligen Zugang zu gewährleisten, sind dezentrale Standorte der ELGA-Ombudsstelle in allen Bundesländern eingerichtet.

Wer setzt ELGA um und wie wird es finanziert?

Bund, Länder und Sozialversicherung (ELGA-Systempartner) finanzieren ELGA gemeinsam.

Wo erhalte ich weitere Informationen zu ELGA?

Weitere Informationen zum Thema ELGA finden Sie auf folgenden Web-Seiten:

Hinweis: Für allgemeine Fragen zu ELGA steht Ihnen die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr oder per Mail unter info@elga-serviceline.at zur Verfügung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH

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