Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

e-Medikation startet in der Steiermark

25.05.2016

Heute startet im Bezirk Deutschlandsberg der Probebetrieb zur e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Dies gaben der Dachverband der österreichischen Sozialversicherung und die SVC in einer Presseaussendung bekannt.

Was bringt e-Medikation?

Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, kann leicht die Übersicht verlieren. Das wird dann gefährlich, wenn sich Wirkstoffe nicht vertragen und unerwünschte Wechselwirkungen auslösen. Diese können bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und sogar überproportional oft bei rezeptfreien Medikamenten auftreten. Der erhoffte Heilerfolg bleibt aus, im schlimmsten Fall können Wechselwirkungen sogar gesundheitliche Schäden verursachen.

„e-Medikation nützt die Möglichkeit der IT, um Gesundheitsschäden durch gefährliche Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen zu vermeiden“, erklärt Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Verbandsvorstands im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung. „Besonders für ältere oder chronisch kranke Menschen, die oft viele unterschiedliche Medikamente einnehmen müssen, bringt das mehr Sicherheit und einen besseren Behandlungserfolg.“

e-Medikation und ELGA

„e-Medikation“ ist neben „e-Befunden“ eine weitere Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). In die e-Medikationsliste werden die von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt verordneten und von der Apotheke abgebebenen Arzneimittel einer Patientin/eines Patienten eingetragen. Zudem ist es möglich, nicht-rezeptpflichtige, aber wechselwirkungsrelevante Medikamente ebenfalls in die Liste mit aufzunehmen. Dafür muss die e-card der Patientin/des Patienten in der Apotheke gesteckt werden.

In ihrer e-Medikationsliste sehen Patientinnen und Patienten alle ärztlich verordneten Medikamente, auch wenn sie noch nicht in der Apotheke abgeholt wurden. Die gleiche Information haben auch Ärztinnen und Ärzte, eine Ambulanz oder ein Spital, wenn Patientinnen und Patienten dort in Behandlung sind. Die Behandlungseinrichtungen haben damit die Möglichkeit, vor der Verordnung eines Medikamentes zu prüfen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit der bestehenden Medikation einer Patientin/eines Patienten besteht, oder ob das Medikament bereits einmal verordnet wurde.

Wie funktioniert e-Medikation?

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ruft die e-Medikationsliste seiner Patientin/seines Patienten ab, prüft auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen und speichert die neu verordneten Medikamente in e-Medikation.

Die Patientin/der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code. Sobald das Rezept in einer Apotheke eingelöst wird, erkennt das System durch Scannen des Codes die Verordnung automatisch, und das Medikament wird als „abgegeben“ markiert.

In der Apotheke können zusätzlich nicht rezeptpflichtige Medikamente in die e-Medikation eingetragen werden, wenn die e-card des Kunden in das Lesegerät gesteckt wird. Das ist sehr empfehlenswert, weil Wechselwirkungen auch durch rezeptfreie Medikamente ausgelöst werden können. Gegebenenfalls kann die Apothekerin, der Apotheker dann ein anderes Präparat empfehlen.

Zugriff genau geregelt

Auf die e-Medikationsliste dürfen nur jene Ärztinnen und Ärzte zugreifen, bei denen die Patientin/Patient aktuell in Behandlung bzw. Betreuung ist. Apotheken, die nur den Code am Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt und in e-Medikation hinterlegt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, z.B. wenn die Patientin/der Patient eine Beratung wünscht oder nicht rezeptpflichtige Medikamente in e-Medikation gespeichert werden sollen, ist das Stecken der e-card in der Apotheke nötig.

„Wie schon bei vielen anderen elektronischen Services ist die e-card auch bei e-Medikation der Schlüssel zur elektronischen Gesundheit. Wichtig dabei ist, dass auf der e-card selbst keinerlei Medikationsdaten gespeichert sind“, erklärt DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung.

ELGA-Portal: Sicher zu den eigenen Gesundheitsdaten

Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger selbst alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) einsehen. Voraussetzung dafür ist eine ID Austria.

Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments, Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welcher Ärztin/welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der Apotheke abgeholt wurde.

Jene Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden, die die ELGA-Teilnehmerinnen/-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Derzeit sind in Wien sowie in der Steiermark bei der Patientenanwaltschaft ELGA-Ombudsstellen eingerichtet.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Zurück zum Anfang des Inhaltes