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e-Medikation startet in Vorarlberg am 1. Jänner 2018

01.12.2017

Als erstes Bundesland startete Vorarlberg mit e-Medikation im „Echtbetrieb“. Darauf haben sich die Österreichische Gesundheitskasse, die Ärztekammer sowie die Apothekerkammer des Bundeslandes geeinigt. Der ELGA-Dienst e-Medikation kommt in Arztordinationen und Apotheken zum Einsatz.

E-Medikation soll mehr Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten bringen. „Denn unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten“, erklärte Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Dachverband der österreichischen Sozialversicherung, bei einem Pressegespräch in Dornbirn. Rein statistisch gesehen, können drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus.

In den vergangenen Jahren führte die Sozialversicherung Pilotprojekte und Studien durch, um ein wissenschaftlich abgesichertes, technisch funktionierendes und praktikables System zu schaffen. Mit der e-Medikation werden in der sogenannten „e-Medikationsliste“ alle von den Ärztinnen und Ärzten verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Und zwar nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel. Niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken in Vorarlberg sind ab Februar 2018 verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern.

So funktioniert e-Medikation

E-Medikation ist ein Dienst im Rahmen der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Hat die Patientin/der Patient sich nicht aktiv von ELGA abgemeldet und besteht zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient ein aufrechtes Behandlungsverhältnis, kann die Ärztin/der Arzt die e-Medikationsliste einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Präparate werden in der e-Medikation gespeichert und die Patientin/der Patient erhält ein Rezept mit dem entsprechenden Code.

Ärztinnen und Ärzte können auf die e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen und sehen sofort, was andere Ärztinnen und Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente bereits in der Apotheke abgeholt wurden. Apothekerinnen und Apotheker können ebenfalls auf die e-Medikationsliste zugreifen. Damit können sie eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anbieten. Dafür ist es notwendig, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke ihre e-card stecken. Nur dann können rezeptfreie Medikamente in der e-Medikationsliste gespeichert werden.

Medikationsliste auch für Patientinnen/Patienten sichtbar

Patientinnen/Patienten die an ELGA teilnehmen, können über das ELGA-Portal ihre eigene e-Medikationsliste einsehen. Darin sehen sie sowohl ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, aber auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste entfernt.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2017

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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