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Unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden

Verschiedene Medikamente können sich gegenseitig beeinflussen, wenn sie gleichzeitig oder hintereinander eingenommen werden. In diesen Fällen spricht man von Wechselwirkungen der Arzneimittel. Wechselwirkungen sind bei ärztlich verordneten, rezeptpflichtigen Medikamenten und auch bei rezeptfreien Medikamenten möglich. Auch Nahrungsergänzungsmittel, wie z.B. Vitaminpräparate, oder Nahrungs- und Genussmittel, wie z.B. Milch, Fruchtsäfte oder Alkohol, können unerwünschte Wechselwirkungen verursachen.

Besonders ältere und chronisch kranke Patientinnen/Patienten werden oft mit mehreren Medikamenten gleichzeitig behandelt und haben deshalb ein höheres Risiko für unerwünschte Wechselwirkungen. Manchmal können unerwünschte Wechselwirkungen zu schweren Komplikationen wie z.B. Blutungen, Nierenversagen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Beispiele für Wechselwirkungen:

  • Antacida (Mittel gegen Sodbrennen) verringern die Wirkung von bestimmten Antibiotika.
  • Entzündungshemmende Schmerzmittel (NSAR – Nichtsteriodale Antirheumatika, z.B. mit den Wirkstoffen Acetylsalizylsäure, Diclofenac oder Ibuprofen) verstärken die Wirkung von Blutverdünnungsmitteln (z.B. zur Thrombose- und Infarktprophylaxe).
  • Johanniskraut (beruhigende bzw. antidepressive Wirkung) schwächt die Wirkung von hormonellen Verhütungsmitteln (z.B. Pille, Hormonspirale) ab.

Hinweis

Mögliche Wechselwirkungen sind in der Gebrauchsinformation eines Medikaments beschrieben. Die OTC-Liste der AGES enthält eine Auflistung von jenen rezeptfrei erhältlichen Arzneimitteln, die zu unerwünschten Wechselwirkungen führen können.

Prüfung von Wechselwirkungen

Bei der Verordnung eines Medikaments berücksichtigt die Ärztin/der Arzt mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Voraussetzung ist, die Ärztin/der Arzt weiß Bescheid, welche Medikamente die Patientin/der Patient bereits einnimmt oder in der letzten Zeit eingenommen hat. Kommt ein neues Medikament dazu, muss aufgrund der Wechselwirkungen unter Umständen die Dosierung der Medikamente von ärztlicher Seite angepasst oder ein anderes Medikament gewählt werden.

Unnötige Mehrfachverordnungen

Auch versehentliche Mehrfachverordnungen mit dem gleichen Wirkstoff oder dem gleichen Arzneimittel können unerwünschte Wirkungen verursachen. Wenn eine Patientin/ein Patient verschiedene Ärztinnen/Ärzte konsultiert, ohne sie über ihre/seine ständige Medikation zu informieren, kann es zu Mehrfachverordnungen und eventuell zu Überdosierungen kommen.

Genaue Prüfung durch e-Medikation

Die e-Medikation ermöglicht die genaue Prüfung einer individuellen Medikation auf Wechselwirkungen. Dadurch können unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen wirksam und sicher vermieden werden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Christoph Baumgärtel

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