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Klinische Arzneimittelstudien: Was ist das?

Neue Medikamente müssen vor ihrer Zulassung in Österreich in klinischen Prüfungen auf ihre Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Unbedenklichkeit geprüft werden. Durch klinische Prüfungen in mehreren Phasen wird ermittelt, ob ein Medikament wirksam und sicher ist. Die Phasen von klinischen Arzneimittelprüfungen reichen von der Erstanwendung neuer Substanzen am Menschen bis zur Sammlung von Langzeitdaten zur Sicherheit von bereits zugelassenen Präparaten.
 

Wie ist der Ablauf einer klinischen Studie?

Klinische Studien müssen vor ihrer Durchführung von der nationalen Behörde und den Ethikkommissionen bewilligt werden. Ethikkommissionen gehören Personen aus vielen Bereichen wie Medizin, Ethik, Rechtswissenschaften, Theologie und oft auch Patientenvertretungen an. Die nationale Behörde in Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Eine neue Behandlungsform muss immer sinnvoll und ethisch vertretbar erscheinen sowie Aussicht auf Wirksamkeit haben. Die strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Teilnehmenden müssen eingehalten werden. In einem Studienprotokoll wird genau festgehalten, wie der Ablauf der jeweiligen Prüfung ist. Das Studienprotokoll muss von allen an der Studie Beteiligten eingehalten werden. Werden Änderungen vorgenommen, müssen diese neuerlich von Behörde und Ethikkommissionen befürwortet werden.

Vor Studienbeginn erfolgt ein ausführliches Aufklärungsgespräch durch die Prüfärztin oder den Prüfarzt. Die Studienteilnahme erfolgt freiwillig und bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung. Patientinnen und Patienten, die an einer Studie teilnehmen, müssen der Teilnahme explizit zustimmen.

Im Falle von Unklarheiten hat die Patienten oder der Patient die Möglichkeit, sich an eine Kontaktperson – z.B. an die Prüfärztin bzw. den Prüfarzt oder die Patientenanwaltschaft – zu wenden. Studienteilnehmer:innen können die Studie jederzeit beenden. Sie brauchen dafür keine Gründe anzugeben. Für die Patientin oder den Patienten entstehen dadurch keine Behandlungsnachteile.

Präklinische Studien

Vor der Durchführung von klinischen Prüfungen am Menschen müssen sogenannte präklinische Studien durchgeführt werden. Diese erfolgen im Labor mit Zellkulturen oder im Tierversuch. Präklinische Forschungen liefern erste Hinweise zum Wirkmechanismus, zur Verträglichkeit und Dosierung eines neuen Wirkstoffs. Nur wenn keine gefährlichen Nebenwirkungen auftreten und das Präparat voraussichtlich wirksam sein kann, ist eine klinische Prüfung am Menschen möglich.

Welche Phasen müssen klinische Arzneimittelprüfungen durchlaufen?

Klinische Arzneimittelprüfungen durchlaufen vier Phasen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung von klinischen Arzneimittelprüfungen sind in Europa einheitlich geregelt. Neue, noch nicht zugelassene Präparate werden üblicherweise zuerst an gesunden Personen getestet. Anschließend werden sie an Personen mit der zu behandelnde Erkrankung auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen überprüft. Die ideale Dosis wird ermittelt, und auch bei Erweiterung des therapeutischen Einsatzbereichs finden erneut Studien statt. Nur wenn eine Phase erfolgreich durchlaufen ist, kann die nächste beginnen. Studienphasen können aufgrund schwerwiegender Gründe auch abgebrochen werden. Während jeder klinischen Prüfung erfolgt eine strenge ärztliche Überwachung.

Phase I: Verträglichkeits- & Sicherheitsstudie

Durchführung an gesunden Personen (kleine Gruppe; < 100). Basierend auf den Erkenntnissen der präklinischen Forschungsergebnisse prüfen die Forscher:innen einen neuen Wirkstoff auf allgemeine Unbedenklichkeit – unter anderem Ausschluss von gefährlichen Nebenwirkungen – sowie Abbau im menschlichen Körper. Phase I dauert üblicherweise ein bis drei Jahre.

Phase II: Erste Überprüfung der Wirksamkeit und Dosisfindung

Durchführung an Patientinnen und Patienten für eine erste Wirksamkeitsprüfung (IIa) (kleine Gruppe; ca. 50-500). In dieser Phase ermitteln die Forschenden die korrekte Dosis (IIb). Oft werden die Studienteilnehmer:innen in Gruppen eingeteilt: eine erhält das neue Medikament, eine andere ein bereits erfolgreich eingesetztes Standardmedikament oder ein Placebo. Phase II dauert in der Regel ca.. zwei Jahre.

Phase III: Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit (Zulassungsstudien)

Durchführung an Patientinnen und Patienten große Gruppe (> 1000 Patienten), um die Wirksamkeit zu untermauern sowie die Häufigkeit von Nebenwirkungen festzustellen. In länger andauernden – bis zu drei Jahre – Vergleichsstudien überprüfen die Forscher:innen, ob der Wirkstoff Vorteile gegenüber bereits etablierten Wirkstoffen hat. Diese Studien werden fast immer kontrolliert und verblindet durchgeführt.

Die Daten dieser Phase-III-Studien stellen die Grundlage der späteren Zulassung des neuen Arzneimittels dar.

Phase IV: Weitere Erkenntnisse über zugelassene Arzneimittel

Auch nach erfolgter Zulassung werden Wirkungen und Nebenwirkungen neuer Arzneimittel aufmerksam verfolgt. Ist das Medikament für alle Patientengruppen sicher? Gibt es vielleicht doch langfristige oder seltene Nebenwirkungen, die in der bisherigen Studie noch nicht aufgetreten sind? Auch weitere mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können auf diesem Weg ermittelt werden.

Sollten nach der Zulassung noch Sicherheitsmängel wie sehr seltene Nebenwirkungen auftreten, kann die Zulassung für das Medikament wieder eingeschränkt oder auch ganz zurückgenommen werden.

Was ist der Unterschied zu nicht interventionellen Studien?

Klinische Arzneimittelprüfungen werden laut Arzneimittelgesetz (AMG) von sogenannten nicht interventionellen Studien (NIS) unterschieden. Früher hießen diese Studien Anwendungsbeobachtung. Um NIS durchführen zu können, muss das Arzneimittel bereits zugelassen sein, und die Anwendung muss ausschließlich nach den Bedingungen dieser Zulassung erfolgen. Es darf dabei keine Zusatzuntersuchungen abseits der Routine geben.

Sicherheit bei der Durchführung von klinischen Studien

Mit 31. Jänner 2022 hob die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 die Richtlinie (EG) Nr. 2001/20/EG über klinische Prüfungen und die bisherigen Regelungen zu klinischen Prüfungen im AMG auf.  Seither ist dies die alleinige Grundlage für klinische Prüfungen von Arzneimitteln. Das neue Arzneimittelgesetz (AMG) stellt nur die ergänzende Gesetzgebung für nationale Aspekte dar. Die Definition der klinischen Prüfung, Einreichung und Genehmigung sowie die meisten Aspekte der Durchführung und Überwachung sind in der Verordnung geregelt.

Bewertung, Genehmigung und Überwachung klinischer Prüfungen fällt in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten sowie der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Jede klinische Prüfung muss vor Beginn von der zuständigen Behörde und Ethikkommission in einer gemeinsamen Entscheidung genehmigt werden.

Die Verordnung ermöglicht es, über eine einzige Online-Plattform - das Informationssystem für klinische Prüfungen (CTIS) - einen einzigen Online-Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung in mehreren europäischen Ländern zu stellen. Die Verordnung macht es auch für die EU-Mitgliedstaaten effizienter, solche Anträge gemeinsam über das Informationssystem für klinische Prüfungen zu bewerten und zu genehmigen.

Ziel ist es, Innovation und Forschung in der EU zu fördern und die Durchführung größerer klinischer Prüfungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten/EWR-Ländern zu erleichtern.

Schnittstelle zwischen Forschung und Therapie

Klinische Prüfungen sind die entscheidende Schnittstelle zwischen innovativer Forschung und erfolgreicher Therapie. Sie verschaffen Patientinnen und Patienten direkten Zugang zu neuesten therapeutischen Entwicklungen. Klinische Prüfungen bieten damit die Möglichkeit, direkt und zeitnah von aktuellen Forschungsergebnissen zu profitieren. Die Studienteilnehmer:innen werden sehr intensiv und individuell betreut. In der Regel werden klinische Prüfungen in Universitätskliniken oder anderen spezialisierten Behandlungszentren durchgeführt.

Nationale Auskunftsstelle zu Krebsstudien

Klinische Studien spielen auch im Bereich der Krebsforschung eine große Rolle. Ein im Krebsrahmenprogramm Österreich verankertes Ziel ist die Förderung von frühzeitiger Teilnahme von Krebserkranken an passenden klinischen Studien, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozioökonomischen Situation. Die nationale Auskunftsstelle zu Krebsstudien, die an der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) eingerichtet ist, liefert unabhängige, objektive und kompetente Informationen über laufende klinische Studien. Die Auskunftsstelle richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die auf der Suche nach der passenden Studie für ihre onkologische Patientin oder ihren onkologischen Patienten sind. Aber auch an Wissenschaftler:innen, z.B. zur Vernetzung.

Wenn Sie Patientin oder Patient sind, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Zudem bietet die Österreichische Krebshilfe in ihrer Broschüre „Klinische Studien“ ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie sich erkundigen möchten, ob eine Studienteilnahme für Sie infrage kommt, besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für Studienteilnehmer:innen fallen im Normalfall kaum oder keine Kosten an. Diese werden in der Regel von Studiensponsoren getragen oder über Forschungsgelder finanziert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

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