Medikamente aus dem Internet
Sicherheit durch registrierte Internet-Apotheken
Legale Internet-Apotheken dienen dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen. Eine legale Internet-Apotheke ist eine im jeweiligen Land registrierte Apotheke, die strenge Kontrollen und Sicherheitsauflagen erfüllen muss. In legalen Apotheken ist sichergestellt, dass nur geprüfte Medikamente und qualitativ hochwertige Arzneimittel verkauft werden. Den Apotheken ist bei der Abgabe von Arzneimitteln in und nach Österreich ausschließlich erlaubt, rezeptfreie und in Österreich zugelassene Arzneimittel zu verkaufen.
Sicherheitslogo prüfen
Eine legale Apotheke, die Medikamente über das Internet verkauft, hat auf ihrer Webseite ein Logo mit weißem Kreuz und grüner Schrift. Auf dem Logo ist auch eine Flagge abgebildet. Diese Flagge zeigt das Land, in dem die Internet-Apotheke registriert ist. Klickt man auf das Logo, gelangt man zu der Behörde, die für die Registrierung der Internet-Apotheke zuständig ist. In Österreich ist es das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
Hinweis
Eine Liste aller Apotheken in Österreich, die rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen dürfen, finden Sie auf der Webseite versandapotheken.basg.gv.at/.
So prüfen Sie, ob eine Versandapotheke eine registrierte und legale Apotheke ist:
- Klicken Sie auf das grün-weiße Sicherheitslogo, das auf der Webseite einer legal tätigen Internet-Apotheke angebracht ist.
- Sie werden dadurch zur Liste der legalen Internetapotheken der zuständigen Behörde weitergeleitet.
- Überprüfen Sie, ob sich die Apotheke auf der Liste befindet.
- Kaufen Sie nur ein, wenn es sich um eine legale Apotheke handelt.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sicherheitslogo für Versandapotheken (BASG).
Gesundheitsrisiko durch gefälschte Medikamente
Der Handel mit illegalen Arzneimitteln über das Internet wächst. Laut BASG/AGES Medizinmarktaufsicht sind heute mehr als 95 Prozent der im Internet vertriebenen Arzneien Fälschungen oder entsprechen nicht dem pharmazeutischen Standard. Das BASG/AGES Medizinmarktaufsicht warnt daher ausdrücklich vor dem illegalen Kauf von Arzneimitteln über das Internet.
Im Internet werden sowohl rezeptfreie als auch rezeptpflichtige Medikamente angeboten. Die meisten Fälschungen gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei Schmerzmitteln, Potenzmitteln, Vitamin- und Muskelaufbaupräparaten. Viele dieser angebotenen Medikamente wären eigentlich rezeptpflichtig. Im harmlosesten Fall sind gefälschte Medikamente unwirksam, im schlimmsten Fall gesundheitsschädlich.
Um kein gesundheitliches Risiko einzugehen, sollten Medikamente ausschließlich über legale Vertriebswege (Apotheken) bezogen werden. Durch die fachkundige Beratung in Österreichs Apotheken kann ein sicherer Umgang mit Medikamenten gewährleistet werden.
Gefahren des illegalen Medikamentenkaufs im Internet
- mangelhafte bzw. fehlende fachkundige Beratung von Patientinnen und Patienten
- lückenhafte Aufklärung über Neben- oder Wechselwirkungen
- ungenügende Arzneimittelsicherheit (viele Medikamente, die aus medizinischen Gründen in Österreich nicht zugelassen sind, sind im Internet erhältlich)
- Qualität im Internet angebotener Arzneimittel ist für die Konsumentin/den Konsumenten nicht nachprüfbar
- fehlende oder unzureichende Produktbeschreibung
- gesundheitliche Risiken bei Einnahme mangelhafter Arzneimittel
- Fälschungen können nicht ausgeschlossen werden (nicht immer „ist auch drinnen, was draufsteht“)
- fragwürdige Lagerung und Transport (Licht und Temperatur können Medikamente in ihrer Wirkung beeinflussen)
- keine oder mangelhafte Information über den Anbieter
- Schwierigkeiten, sein Recht auf Schadensersatz bei gesundheitlichen Schäden oder fehlerhaften Produkten geltend zu machen
Weitere Informationen zu den Themen Arzneimittelkauf im Internet, Arzneimittelfälschungen und Arzneimittelkriminalität finden Sie unter:
- Sichere Arzneimittel (BMSGPK)
- auf-der-sicheren-seite.at (Apothekerkammer)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Christoph Baumgärtel