Patientenrechte
Auf Basis der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU haben Patientinnen und Patienten der EU-Mitgliedstaaten bzw. der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen das Recht auf . . .
- grundsätzliche Gleichbehandlung mit österreichischen Patientinnen und Patienten, sowohl was die Kostenerstattung als auch die medizinische Behandlung betrifft;
- Erhalt klarer Rechnungen und klarer Preisinformationen über die erbrachten Leistungen der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterinnen und Gesundheitsdienstleister;
- Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über den Status zur Berufshaftpflichtversicherung der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterin oder des jeweiligen Gesundheitsdienstleisters;
- Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über die geltenden Qualitätsstandards und Sicherheitsbestimmungen;
- Erstellung einer schriftlichen oder elektronischen Patientenakte durch die Gesundheitsdienstleisterinnen oder Gesundheitsdienstleister und Zugang zu dieser; gegen angemessenen Kostenersatz besteht auch das Recht auf mindestens eine Kopie der Patientenakte;
- den Erhalt von Informationen über Anforderungen an Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingelöst werden sollen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
Kontaktstelle in Österreich
Nationale Kontaktstelle für die
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail: patientenmobilitaet@goeg.at
Toolbox zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die Toolbox der Europäischen Kommission informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Unter folgendem Link finden Sie Checklisten für Patientinnen und Patienten, Patientenorganisationen und Gesundheitsdienstleister.
Digital Europe eTranslation
eTranslation ist ein online verfügbares maschinelles Übersetzungssystem der Europäischen Kommission. Eine Übersetzug ist in alle 24 EU-Amtssprachen sowie in Isländisch und Norwegisch möglich. Nach Registrierung und Ausfüllen eines Formulars erhalten Sie Zugang zum Übersetzungs-Tool.
Nationale Kontaktstellen in anderen Ländern
MyHealth@EU
Medikamente in einem anderen EU-Land kaufen? Ab 2025 können EU-Bürgerinnen und Bürger ihre elektronisch verschriebenen Medikamente auch in ausgewählten Apotheken in anderen EU-Ländern abholen.
Hier finden Sie Informationen sowie die aktuelle Übersicht über die Verfügbarkeit der MyHealth@EU Services.
Checkliste: Geplante Behandlung im Ausland
Sie möchten sich in einem anderen EU-Land behandeln lassen. Dann gibt Ihnen die folgende Checkliste einen kurzen Überblick, was Sie vor, während und nach der Behandlung beachten sollten.
Geplante und ungeplante Behandlungen im Ausland: Rechtsgrundlagen
Verordnungen über die soziale Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 oder Richtlinie 2011/24/EU? Der Infofolder informiert über Rechtsgrundlagen und deren Anwendungen.
Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2019