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Patientenrechte

Auf Basis der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU haben Patientinnen und Patienten der EU-Mitgliedstaaten bzw. der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen das Recht auf . . .

  • grundsätzliche Gleichbehandlung mit österreichischen Patientinnen und Patienten, sowohl was die Kostenerstattung als auch die medizinische Behandlung betrifft;
  • Erhalt klarer Rechnungen und klarer Preisinformationen über die erbrachten Leistungen der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterinnen und Gesundheitsdienstleister;
  • Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über den Status zur Berufshaftpflichtversicherung der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterin oder des jeweiligen Gesundheitsdienstleisters;
  • Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über die geltenden Qualitätsstandards und Sicherheitsbestimmungen;
  • Erstellung einer schriftlichen oder elektronischen Patientenakte durch die Gesundheitsdienstleisterinnen oder Gesundheitsdienstleister und Zugang zu dieser; gegen angemessenen Kostenersatz besteht auch das Recht auf mindestens eine Kopie der Patientenakte;
  • den Erhalt von Informationen über Anforderungen an Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingelöst werden sollen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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