Finanzierung
Als Maßnahme des öffentlichen Gesundheitswesens wird das Gesundheitsportal ausschließlich aus öffentlichen Mitteln (Haushalt des BMSGPK) finanziert. Dies betrifft sowohl die redaktionellen Arbeiten als auch den technischen Betrieb. Sofern zur Erstellung von Inhalten externe Dienstleistungen erforderlich sind, werden die dafür anfallenden Kosten ebenfalls von der öffentlichen Hand getragen. Die Tätigkeit der Expertinnen und Experten im Rahmen der Qualitätssicherung ist ehrenamtlich. Die Bereitstellung externer Services, sofern sie nicht ohnehin kostenlos erfolgt, wird lediglich im Umfang eines dafür entstehenden Zusatzaufwandes der Kooperationspartnerin bzw. des Kooperationspartners für die technische Anbindung abgegolten.
Werbeverbot
Die finanzielle und inhaltliche Unabhängigkeit des Gesundheitsportals wird ferner dadurch abgesichert, dass Sponsoring, indirekte finanzielle Unterstützungen und jegliche Art von Werbung unzulässig sind (absolutes Werbeverbot). Davon ausgenommen sind verlinkte Inhalte oder Services, die im Wege von Kooperationen bezogen werden. Mit Werbeangeboten versehene Inhalte oder Services dürfen im Gesundheitsportal jedoch nur dann zugänglich gemacht werden, wenn ihr Nutzen für Bürgerinnen und Bürger potenzielle Beeinträchtigungen der Objektivität erheblich übersteigt und das BMSGPK der von der Portalredaktion diesbezüglich vorzulegenden Beurteilung zustimmt.
Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2019
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Redaktion Gesundheitsportal