Erstellung der Inhalte
Inhaltsverzeichnis
Nach der Festlegung der Themen durch das BMSGPK als Herausgeber im Rahmen einer jährlichen Arbeitsplanung werden die Inhalte des Gesundheitsportals federführend von der Portalredaktion erarbeitet und gewartet. Diesbezüglich obliegen ihr folgende Aufgaben:
- Inhaltliche Aufbereitung neuer Themen gemäß den definierten Redaktions- und Qualitätsprozessen (siehe unten),
- Durchführung der Qualitätssicherung,
- Darstellung der Inhalte am Gesundheitsportal,
- Gestaltung von Themenblöcken (ähnliche Artikel, verwandte Themen, Lebenslagen)
- Veröffentlichung der Inhalte,
- Einbindung neuer Dienste (Services),
- Ergänzung des Lexikons,
- Aktualisierung und Qualitätssicherung bestehender Inhalte,
- Pflege der Kooperationen mit externen Einrichtungen, Expertinnen und Experten,
- Beantwortung von Anfragen und Anregungen,
- Erstellung bzw. Versand von Informationen (Newsletter, Aktuell-Meldungen etc.)
Folgende Qualitätsvorgaben und Prozesse wurden vom Herausgeber für die Erstellung der Inhalte unter der Qualitätskategorie Nutzungsorientierung festgelegt:
Verlässlichkeit der Inhalte
Die Portalredaktion ist verpflichtet, die Inhalte des Gesundheitsportals mit größtmöglicher Sorgfalt, objektiv, vollständig und genau aufzubereiten. Bewusst ist allerdings, dass diese Vorgaben schon aufgrund der Tiefe mancher Themen und des rasanten medizinischen Fortschritts nicht lückenlos oder zeitnah umgesetzt werden können. Allfällige Einschränkungen sind daher zulässig, sie dürfen jedoch nicht zulasten der Objektivität erfolgen.
Bei den redaktionellen Arbeiten zur Aufbereitung der Inhalte hat die Portalredaktion vorrangig evidenzbasiertes (faktengestütztes) Wissen entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften zu verwenden. Qualitativ hochwertiges und in der Praxis erprobtes Wissen zu vielen diagnostischen und/oder therapeutischen Fragestellungen ist jedoch noch nicht durchgängig verfügbar oder durch neue Forschungsergebnisse Veränderungen unterworfen. In jenen Fällen, in denen gesichertes Wissen nicht vorhanden ist oder unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen bestehen, ist im Sinne des Objektivitätsanspruches diese Tatsache auch dann von der Portalredaktion anzuführen, wenn dadurch die Eindeutigkeit der Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigt wird. Der Portalredaktion ist es nicht untersagt, eine bestimmte Meinung zu bevorzugen, solange sie im Sinne der Ausgewogenheit auf davon abweichende Ansichten verweist.
Vor allem bei der Darstellung der therapeutischen Möglichkeiten ist es in manchen Fällen unvermeidbar, bestimmte Behandlungsmethoden, Medizinprodukte oder Arzneimittel namentlich zu nennen. Gerade bei Arzneimitteln wäre die Alternative, nämlich die Verwendung von Wirkstoffbezeichnungen, mehr verwirrend als erläuternd. In solchen Fällen dürfen daher auch Handelsnamen von Produkten verwendet werden. Durch die namentliche Nennung darf jedoch nicht der Eindruck der Bevorzugung eines bestimmten Produkts („product placement“) bzw. dessen Herstellers erweckt werden. Ist die namentliche Nennung unvermeidbar, hat die Portalredaktion auch Handelsnamen alternativer Produkte anzuführen oder zumindest den Hinweis beizufügen, dass solche Produkte verfügbar sind.
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit werden die Quellen nicht im direkten textlichen Zusammenhang (z.B. als Fußnote) genannt, sondern in einer eigenen Seite aufgelistet bzw. in einem Verzeichnis zusammengefasst und mit dem jeweiligen Text verlinkt.
Durch die Verpflichtung zur Objektivität und Ausgewogenheit der Informationsaufbereitung, zur Verwendung faktengestützten Wissens sowie durch die Einbeziehung von anerkannten Expertinnen und Experten in den Qualitätssicherungsprozess wird darüber hinaus sichergestellt, dass die wesentlichen und für ein Thema relevanten Grundlagen und Sichtweisen berücksichtigt wurden.
Für die Texte des Gesundheitsportals sind entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung gender-konforme Formulierungen zu verwenden. Ausnahmen davon sind fehlende Begriffe (z.B. eine männliche Bezeichnung für Hebamme) oder jene Informationen, die ausschließlich an einen geschlechtsspezifischen Personenkreis gerichtet sind
Redaktions- und Qualitätssicherungsprozess
Informationstexte werden im Regelfall von der Portalredaktion selbst, ausnahmsweise durch Externe im Auftrag der Portalredaktion erstellt oder im Rahmen von Kooperationen bezogen. Die Qualitätsanforderungen sind jedoch auch bei extern erstellten Texten anzuwenden. Dies sind insbesondere die Grundsätze der Objektivität und Komplementarität, das Verfahren für die Qualitätssicherung und das Werbeverbot nach Maßgabe der dafür formulierten Bedingungen (siehe Finanzierung).
Sowohl die Neuerstellung als auch die Wartung bestehender Themen durchlaufen einen definierten Redaktionsprozess, bevor sie veröffentlicht werden. Die Qualitätssicherung (peer review) ist in die redaktionellen Abläufe integriert. Dadurch ist garantiert, dass alle Inhalte des Gesundheitsportals vor und nach Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung unterzogen werden. Folgende Arbeitsschritte sind diesbezüglich grundsätzlich vorgesehen, die jedoch in Bezug auf den jeweiligen Inhalt teilweise entfallen können (z.B. Qualitätsprüfung syndizierter Inhalte):
- Erstellung der Themenvorschläge und Abstimmung mit dem BMSGPK,
- Erhebung und Einbindung der Informationsbedürfnisse der Zielgruppe, ev. Erhebung relevanter Themen aus „Fragen und Antworten“ der Nutzerinnen/Nutzer,
- Definition relevanter Fragestellungen,
- Recherche der Quellen und Erarbeitung der Themenstruktur,
- Abstimmung mit Expertinnen und Experten (Struktur, Inhalte, Quellen) und gegebenenfalls (themenabhängig) mit Selbsthilfegruppen; Vorbereitung der Kooperationen,
- Auswahl evidenzbasierter Quellen
- Dokumentation der Recherche, Quellenauswahl und Themenerhebung,
- Ausarbeiten verlässlicher Inhalte in der Rohfassung in verschiedenen Formaten (Text, Bild, Video etc.)
- inhaltliche und methodische Prüfung innerhalb der Redaktion (medizinisches „Inhouse-Review“), erstes Lektorat,
- externe Qualitätsprüfungen: inhaltliche, sozialversicherungsrechtliche und juristische Expertenprüfung; gegebenenfalls (themenabhängig) zusätzliche Prüfungen durch Kooperationspartner,
- Eingabe in das Content-Management-System (CMS),
- zweites Lektorat,
- Schlussprüfung und Freigabe durch die Chefredaktion.
Dieser Ablauf umfasst somit neben der inhaltlichen Prüfung auch eine Überprüfung der formalen Korrektheit.
Methodenhandbücher: Wie verlässliche Inhalte erstellt werden
Im Auftrag des Herausgebers verfasste die Portalredaktion ein Methodenhandbuch zum Inhaltsbereich Krankheiten (PDF, 585 KB) (Version 2.0 2024). Es beschreibt das Vorgehen der Portalredaktion bei der Erstellung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen im Inhaltsbereich Krankheiten.
Im Auftrag des Fonds Gesundes Österreich erstellte die Portalredaktion ein Methodenhandbuch zum Inhaltsbereich Gesund leben (PDF, 258 KB) (Version 1.0 2023). Es beschreibt das Vorgehen bei der Erstellung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen im Inhaltsbereich Gesund leben im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Methodenhandbücher sind eine Ergänzung zu den Qualitätskriterien des Herausgebers. Sie orientieren sich an den Qualitätskriterien der „Guten Gesundheitsinformation Österreich.“
Wartung und Dokumentation
Die entsprechend dem Redaktions- und Qualitätssicherungsprozess erstellten Inhalte werden von der Portalredaktion in das Gesundheitsportal eingepflegt. Dabei erhält jede einzelne Seite einen Freigabevermerk, der aus der freigebenden Einrichtung (Portalredaktion) und dem Datum der Freigabe (Ersterstellung bzw. Aktualisierung) sowie der Nennung der prüfenden Expertin/des prüfenden Experten besteht. Wenn der Inhalt nicht durch die Redaktion erstellt wird, kann die erstellende Organisation genannt werden.
Nicht mit einem Freigabevermerk zu versehen sind Beiträge über gesunde Rezepte, Saisonkalender, Kräuter und Gewürze, gesunde Sportarten, Lexikoneinträge, bestimmte Einträge im Servicebereich, wie z.B. Quizzes, Wetter & Umwelt sowie Expertenlisten.
Dem Freigabe- bzw. Aktualisierungsdatum kommen unterschiedliche Bedeutungen zu:
- Für die Nutzerinnen und Nutzer des Gesundheitsportals ist es primär die Information darüber, bis zu welchem Zeitpunkt Informationen verarbeitet wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der jeweilige Inhalt aktuell sein, danach kann er aktuell sein, muss es aber nicht. Beiträge, die keinen Freigabevermerk enthalten müssen, bedürfen grundsätzlich keiner regelmäßigen Aktualisierung. Die Nutzerinnen und Nutzer können daher auch ohne diesen formalen Hinweis von ihrer Aktualität ausgehen.
- Für die Portalredaktion markiert es den Wartungszyklus. Sich erfahrungsgemäß häufiger oder regelmäßig ändernde Inhalte, etwa Informationen über Rezeptgebühren, Impfpläne, Vorsorgemaßnahmen u.dgl., werden einmal jährlich aktualisiert. Inhalte aus den Bereichen Gesund leben, Gesundheitsleistungen und Diagnose & Labor werden im Vier-Jahresintervall aktualisiert. Die Inhalte im Bereich Krankheiten werden im Vier-Jahres-Intervall aktualisiert. In begründeten Anlassfällen, beispielsweise bei gesetzlichen Änderungen, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder gravierender anderer Umstände, ist die Aktualisierung jedoch zeitnah durchzuführen. Das Freigabedatum ist unabhängig davon, ob inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden oder nicht, nach Abschluss der Prüfungen zu berichtigen.
Werden Inhalte im Zuge der Wartung geändert, wird die ursprüngliche Fassung des betreffenden Textes zu Dokumentationszwecken gespeichert. Durch diese Historisierung der Inhalte ist jederzeit nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt welche Inhalte (Version) öffentlich zugänglich waren.
Letzte Aktualisierung: 8. November 2024
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Redaktion Gesundheitsportal