Photokeratitis
Wie kann man einer Photokeratitis vorbeugen?
Vorsorgliche Maßnahmen sind besonders wichtig. Der Augenschutz steht im Vordergrund. Verwenden Sie z.B. Sonnenbrillen mit ausreichend hohem Schutz (z.B. CE-Zeichen und Schutzklasse beachten), vor allem bei Schnee, im Gebirge oder am Wasser und achten Sie auf Schutzmaßnahmen im Solarium. Informieren Sie sich bei Kauf einer Sonnenbrille ausführlich über den UV-Schutz. Bei Schweißarbeiten ist Schutzbrille bzw. -schild ein Muss.
Welche Symptome können auftreten?
Es zeigen sich u.a. folgende Symptome:
- starkes Fremdkörpergefühl,
- (starke) Schmerzen,
- Tränenfluss,
- Lichtempfindlichkeit,
- Lidkrämpfe (Blepharospasmus),
- Sehverschlechterung.
Die Beschwerden zeigen sich ca. sechs bis zwölf Stunden nach der Schädigung. Nach ein bis drei Tagen lassen diese nach. Bei schweren Verläufen können sich oberflächliche Hornhautzellen ablösen, dies führt zu starken Schmerzen.
Hinweis
Sobald Symptome auftreten, sollte der Aufenthalt in der Sonne sofort unterbrochen bzw. ein dunkler Raum aufgesucht werden. Auch die Ärztin/der Arzt sollte so rasch wie möglich kontaktiert werden. Die Augenärztin/der Augenarzt sollte jedenfalls bei Beschwerden und Entzündungen aufgesucht werden!
Wie erfolgen Diagnose und Behandlung?
Die Augenärztin/der Augenarzt nimmt eine Anamnese vor, untersucht das Auge und führt verschiedene Tests durch. Symptome geben ihr/ihm Hinweise. Salbenverbände, kühlende, feuchte Umschläge sowie die Einnahme von Schmerzmitteln lindern die Beschwerden. Auch Salben mit Antibiotika können bei schweren Fällen angewendet werden, z.B. um Infektionen zu vermeiden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die Augenärztin/der Augenarzt (auch: Ophthalmologin/Ophthalmologe, Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde) diagnostiziert die entsprechende Schädigung und leitet therapeutische Maßnahmen ein.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen.
Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. April 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Gastprofessor Prim. Dr. Peter Reinelt, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie