Arbeitsunfälle
Inhaltsverzeichnis
Wie sind Arbeitsunfälle definiert?
Man unterscheidet verschiedene Formen von Arbeitsunfällen:
- Arbeitsunfälle im engeren Sinne: Unter Unfall versteht man ein plötzliches bzw. zeitlich eng begrenztes Ereignis, eine Einwirkung von außen oder eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer Gesundheitsschädigung führt. Der Unfall muss dabei in einem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und der Unfall muss für die Gesundheitsschädigung ursächlich sein.
- Wegunfälle: Darunter fallen Unfälle auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstelle bzw. von oder zu der Tätigkeit. Wegunfälle werden versicherungstechnisch wie Arbeitsunfälle gewertet.
Hinweis
Bestimmte weitere Unfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören z.B. Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr, beim Blutspenden, Unfälle bei Einsätzen von freiwilligen Hilfsorganisationen, z.B. der Freiwilligen Feuerwehr.
Wie häufig sind Arbeitsunfälle?
Im Zeitraum 1995 bis 2017 ist die Anzahl der Arbeitsunfälle im engeren Sinn (d.h. ohne Wegunfälle) um ein Drittel zurückgegangen – von knapp 164.000 auf rund 107.000 pro Jahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist ebenfalls deutlich gesunken (von 311 auf 113). Diese Rückgänge dürften mit dem technologischen Wandel sowie der verbesserten Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen.
Männer sind viel öfter Opfer von Arbeitsunfällen als Frauen. Mitverantwortlich ist dafür, dass Männer in den letzten Jahrzehnten in einem höheren Ausmaß als Frauen erwerbstätig und seltener teilzeitbeschäftigt waren.
Wenn man diesen Grund „herausrechnet“ und die relativen Zahlen betrachtet, sprechen die Zahlen immer noch eine deutliche Sprache: Männer erleiden etwa dreimal so viele Arbeitsunfälle wie Frauen. Arbeitsunfälle sind bei jungen Männern zwischen 15 bis 24 Jahren am häufigsten. Mit zunehmendem Alter sinkt zwar die Zahl, hingegen steigt der Schweregrad. Die meisten tödlich endenden Arbeitsunfälle geschehen bei Männern zwischen 45 und 54 Jahren. Hier weisen die 15- bis 24-Jährigen den geringsten Wert auf.
Das höhere Unfallrisiko von Männern ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sie in potenziell gefährlicheren Branchen tätig sind. Fast jeder zwanzigste Arbeitsunfall passiert in der Land- und Forstwirtschaft, jeder siebente im Baugewerbe. Es ist auch nicht verwunderlich, dass manuell Arbeitende häufiger von Arbeitsunfällen betroffen sind als Büro- oder Führungskräfte.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Die Österreichische Pflichtversicherung schließt meist eine Unfallversicherung ein. Für gewerblich selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige ist die (Arbeits-)Unfallversicherung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Die Unfallversicherung hat grundsätzlich die Aufgabe, die Unfallfolgen mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen. Die Unfallversicherung der Bauern ist im BSVG geregelt, die Unfallversicherung der Beamten im B-KUVG.
Für bestimmte Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtversicherten angehören, ist eine Unfallversicherung durch Selbstversicherung möglich. Die Beitragshöhe beträgt pro Jahr zwei Prozent einer satzungsmäßigen Beitragsgrundlage für die Selbstversicherten. Nähere Informationen zur freiwilligen Selbstversicherung erhalten Sie u.a. bei der AUVA. sowie bei den Landesgebietskrankenkassen.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) stellt die Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich dar. Es gilt für alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Auch überlassene Arbeitskräfte, sogenannte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, fallen darunter. Nur für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Bundes-, Landes- und Gemeindedienststellen, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in privaten Haushalten und für Heimarbeiter/innen gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
Bei den Maßnahmen zum Arbeitsschutz bestehen laut ASchG nicht nur Pflichten der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, auch die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer müssen an der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mitwirken. Sie müssen die zur Verfügung gestellten Mittel nützen und die zu ihrem Schutz entwickelten Arbeitsprozesse einhalten.
Wenn ein Arbeitsunfall passiert . . .
Jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, muss innerhalb von fünf Tagen von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an die zuständige Unfallversicherung gemeldet werden. Formulare dazu finden Sie unter AUVA-Formulare.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gemeldet wurde. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber nicht nur jeden Arbeitsunfall, sondern auch jeden „Beinahe-Unfall" und jede bestehende Gefahr für Sicherheit und Gesundheit bekanntzugeben.
Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die jeweils zuständige Unfallversicherung sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung des Unfallopfers bzw. der Hinterbliebenen. Je nach Arbeitsverhältnis ist entweder die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVAEB) oder die Sozialversicherung der Bauern (SVS) zuständig.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsunfälle bedeuten nicht nur viel persönliches Leid und Verlust an Lebensqualität, sie erzeugen auch beträchtlichen Schaden für die Wirtschaft (z.B. Personalkosten, Sachkosten, Ertragsverluste, Umsatzverluste, Gerichtskosten, Imageverlust) und Belastungen für die Gesellschaft (z.B. Kosten für Gesundheitssystem und Sozialversicherung, Entgang von Steuern). Daher ist es im Interesse aller, Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Immer mehr Betriebe integrieren daher ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in ihre Unternehmensstrategie. Dabei nützen sie oft auch überbetriebliche Angebote, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSGPK) oder von den Sozialversicherungen angeboten werden. Hier zwei Beispiele:
- BAUfit ist ein Präventionsprogramm der AUVA für die Bauwirtschaft. Es läuft seit mehr als zehn Jahren und bietet Bauarbeitern Schulungen über gezielte Ausgleichsübungen sowie praktisches Wissen über körpergerechtes Arbeiten. Die Auswertung bisheriger Projekte zeigt, dass jeweils im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum die Zahl der Krankenstandstage halbiert und jene der Arbeitsunfälle um ein Viertel gesenkt werden konnte. Mittlerweile wurde das Programm um Module über psychische Belastungen am Arbeitsplatz und deren Verringerung bzw. Bewältigung erweitert.
- fit2work ist ein betriebsübergreifendes Programm, das Unternehmen dabei unterstützt, Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umzusetzen.
Sprechen Sie ruhig Ihre Geschäftsführung darauf an! Darüber hinaus bietet das Programm auch kostenlose Beratung für Personen mit gesundheitlichen Problemen, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, oder die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden.
Weil es auch für den Einzelnen allemal besser ist, einigermaßen gesund arbeitsfähig zu sein, als krank oder versehrt eine Rente zu bekommen, ist Prävention eine vorrangige Aufgabe. Unternehmen und Versicherungen unterstützen dabei. Immer mehr Betriebe starten daher ein Projekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und wetteifern darum, mit einem BGF-Gütesiegel ausgezeichnet zu werden.
Weitere Informationen zur Gestaltung einer gesunden Arbeitswelt finden Sie unter Beruf: Beratung, Downloads & Tools.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Mag. Oliver Wehner