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Stottern

Stottern ist eine Störung im Redefluss. Das Sprechen wird unterbrochen durch die Wiederholung von Lauten, Silben oder Wörtern oder durch stumme Blockierungen. Während der Artikulation kann es auch zu unkontrollierter Mitbewegung von Händen oder Beinen sowie zu einer sich stark verändernden Mimik kommen.

Unterschieden wird Stottern bzw. beginnendes Stottern unter anderem von so genannten Sprechunflüssigkeiten, die entwicklungsbedingt im Alter zwischen zwei und fünf Jahren auftreten können. Bei diesen Sprechunflüssigkeiten kommt es – im Gegensatz zu Stottern – zu lockeren Wiederholungen vor allem von Silben und Wörtern.

Welche Symptome können beim Stottern auftreten?

Beim Stottern (Balbuties) sind normaler Sprechfluss und zeitlicher Ablauf des Sprechens unterbrochen. Es kommt unter anderem zu

  • Wiederholungen (z.B. „B-b-b-b-ball“),
  • Dehnungen (z.B. „mmmein“) sowie
  • Blockierungen (vor oder in einem Wort) insbesondere von Lauten und Silben.

Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome sind individuell verschieden. Stottern kann sich bereits in der Kindheit zeigen, jedoch auch im Jugendlichen- und Erwachsenenalter auftreten (selten). Die Symptome können sehr auffällig, aber auch für Laien kaum merkbar sein.

Neben den genannten Symptomen finden sich verschiedene Begleitsymptome, Reaktionen und Auffälligkeiten. Es kommt unter anderem zu:

  • gepresster Stimme, forcierter Atmung,
  • verstärkten Mitbewegungen – beispielsweise der Mimik oder der Extremitäten,
  • Umschreibungen, Einschieben von Lauten, Silben, Wörtern, veränderter Wortwahl, Satzabbrüchen etc.

Ängste, Scham, Frustration, vermindertes Selbstwertgefühl, Rückzug, aber auch Wut und Aggression etc. können in Zusammenhang mit Stottern stehen. Psyche, soziales Verhalten und Alltag werden unter Umständen stark belastet bzw. beeinträchtigt. Stottern dauert meist über einen längeren Zeitraum an.

Welche Ursachen hat Stottern?

Am Stottern sind verschiedene Faktoren beteiligt. Die Ursachen sind bislang noch nicht restlos geklärt – und können nicht immer restlos geklärt werden.

Es kann eine erbliche Veranlagung (familiäre Veranlagung) bestehen (originäres nicht-syndromales Stottern). Diskutiert werden verschiedenen Ansätze, etwa organische Ursachen, Entwicklungsstörungen sowie verschiedene weitere Faktoren, die am Auslösen und Aufrechterhalten beteiligt sein können. Defizite in der Sprachentwicklung, Sprechstörungen, bestimmte Kommunikations- und Interaktionsformen in der Familie bzw. im nahen sozialen Umfeld und vieles mehr können sich möglicherweise auswirken, z.B. auf den Schweregrad des Stotterns und auf durch Stottern bedingte psychische Folgen.

In seltenen Fällen können auch akute oder chronische Hirnschädigungen sowie akute psychische Traumata (erworbenes neurogenes Stottern) oder psychiatrische Grunderkrankungen (psychogenes Stottern) die Ursache des Stotterns sein.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Um Stottern abzuklären, werden Symptome erhoben und Untersuchungen durchgeführt. Wesentlich ist unter anderem

  • Stottersymptomatik sowie Begleitsymptome: Ausmaß, Dauer, Beginn und Art des Stotterns. Die Sprachentwicklung wird erhoben. Dies erfolgt z.B. mittels Fragebögen, Checklisten und Tests. Auch Video- und Tonaufnahmen können vorgenommen werden.
  • Abklärung ev. Erkrankungen bzw. Störungen: z.B. das Vorliegen anderer Störungen des Redens, Verhaltens-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsstörungen, neurologische oder psychische Erkrankungen oder Störungen.
  • Soziales Umfeld: z.B. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Familie, soziales Leben. Lebensstil und -qualität spielen bei der Diagnose und Therapie eine Rolle.

Wie erfolgt die Behandlung?

Die Therapie des Stotterns orientiert sich an der individuellen Situation und kombiniert meist verschiedene Behandlungsansätze. Sie zielt auf eine Verbesserung der Sprechflüssigkeit ab. Auch die Reduzierung der Belastung durch das Stottern und Auswirkungen auf Psyche, soziales Leben, Lebensqualität und -aktivität sind wesentlich. Betroffene bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigen werden über das Stottern, die Therapie, Rückfälle und deren Bewältigung ausführlich informiert und beraten. Einzel- und Gruppenbehandlung sind möglich.

Zur Therapie zählen unter anderem:

  • Das direkte Arbeiten am Stottern durch verschiedene Verfahren zur Sprech- und Stottermodifikation, etwa mittels Logopädie. Dabei wird an der Sprechweise der Betroffenen gearbeitet und/oder an einem konkreten Ereignis, z.B. Sprechtraining durch prolongiertes Sprechen, weicher Stimmeinsatz.
  • Die Behandlung bzw. das Arbeiten an Begleitsymptomen. Auch eine Änderung der Einstellung zum Sprechen, verschiedene Verhaltensänderungen, Selbstbewertung etc. werden miteinbezogen, (z.B. durch Einsatz von Psychotherapie, Atem- und Entspannungstechniken).
  • Behandlung ev. zugrunde liegender Erkrankungen oder Störungen.
  • Miteinbeziehen des Umfeldes. Für die Therapie bzw. Entwicklung ist das Umfeld wesentlich. Diese umfasst das soziale Umfeld (Eltern, Erziehungsberechtigte, Schule) und deren Mitarbeit. Neben Beratung und Anleitung kommt dem Üben zu Hause Bedeutung zu. Auch ist das Umsetzen des „Erarbeiteten“ in Alltagssituationen Teil der Therapie.
  • Selbsthilfe.
  • Eventuell Einsatz von technischen oder elektronischen Hilfsmitteln, z.B. Geräten, Software, Apps.

Wohin kann ich mich wenden?

Ansprechstellen sind – je nach Alter der Betroffenen und gesundheitlicher Situation – unter anderem:

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Fachärztin/Facharzt für HNO (Spezialisierung Phoniatrie)
  • Logopädin/Logopäde

Die Hausärztin/der Hausarzt kann Untersuchungen veranlassen und Überweisungen in die Wege leiten. In den Diagnose- und Therapieprozess können zudem involviert sein:

  • Neurologin/Neurologe
  • Psychologin/Psychologe
  • Psychotherapeutin/Psychotherapeut
  • Psychiaterin/Psychiater

Diagnose und Behandlung erfolgen teils in speziellen Abteilungen von Kliniken z.B. für Phoniatrie-Logopädie sowie Hör-Stimm- und Sprachstörungen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Informationen zur Abdeckung der Kosten bei Logopädinnen/Logopäden finden Sie unter Logopädin/Logopäde.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Thomas Georg Keintzel, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

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