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Brustkrebs: Diagnose

Besteht der Verdacht auf Brustkrebs, sind zunächst bildgebende Untersuchungen, wie eine Mammografie und in bestimmten Fällen eine Ultraschalluntersuchung, notwendig. Endgültige Gewissheit, ob die Frau tatsächlich an Brustkrebs erkrankt ist, erhält sie aber erst mit der Entnahme von Gewebe aus der Brust.

Wenn eine Frau Veränderungen an ihren Brüsten bemerkt oder die Früherkennungsuntersuchung einen auffälligen Befund ergibt, führt die Ärztin oder der Arzt zunächst eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) durch. Dann werden die Brüste und Achselhöhlen der betroffenen Frau abgetastet. Meist wird in weiterer Folge eine Mammografie, in bestimmten Fällen zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung oder eine Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt. Ergeben diese Untersuchungen Auffälligkeiten, entnimmt die Ärztin oder der Arzt aus der verdächtigen Stelle in der Brust eine Gewebeprobe. Fachleute bezeichnen das als Biopsie. Erst nach der Untersuchung des entnommenen Gewebes unter dem Mikroskop kann beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um Krebs handelt. Bestätigt sich der Krebsverdacht, können je nach Fall weitere Untersuchungen notwendig sein.

Mammografie

Bei der Mammografie können mithilfe von Röntgenstrahlen schon kleinste Veränderungen in der Brust sichtbar gemacht werden. Neben kleinen Tumoren, die noch nicht tastbar sind, können auch kleine Verkalkungen, sogenannter Mikrokalk, entdeckt werden. Mikrokalk kann auf eine Vorstufe von Krebs, aber auch auf Krebs selbst hindeuten. Ergibt die Mammografie einen auffälligen Befund, sind weitere Untersuchungen notwendig.

Wie jede Röntgenuntersuchung ist auch eine Mammografie mit einer gewissen Strahlenbelastung verbunden. Mammografiegeräte sind heute aber so gebaut, dass betroffene Frauen einer möglichst geringen Strahlung ausgesetzt werden.

Frauen unter 40 erkranken nur selten an Brustkrebs. Bei ihnen wird nur selten eine Mammografie durchgeführt. Das liegt einerseits daran, dass die Brüste von jüngeren Frauen empfindlicher auf Röntgenstrahlen reagieren. Andererseits haben sie ein dichteres Brustdrüsengewebe. Dadurch kann es für Ärztinnen und Ärzte schwieriger sein, die Röntgenbilder richtig zu beurteilen und Auffälligkeiten richtig einzuschätzen. Besteht der Verdacht, dass eine Frau unter 40 an Brustkrebs erkrankt sein könnte, veranlasst die Ärztin oder der Arzt als Erstes eine Ultraschalluntersuchung und eventuell eine Biopsie.

Eine Frau kann aus zwei Gründen eine Mammografie machen lassen:

  • Zur Früherkennung: Frauen, die keine Beschwerden haben, werden untersucht. Ziel der Früherkennung ist es, Krebs möglichst früh zu erkennen.
  • Zur Diagnose: Hat die Frau Beschwerden, wie beispielsweise einen tastbaren Knoten, oder hat die Ärztin oder der Arzt den Verdacht, dass die Frau Brustkrebs haben könnte, wird sie zur sogenannten „diagnostischen Mammografie“ überwiesen. Das wird auch gemacht, wenn die Frau ein erhöhtes familiäres Risiko hat oder sie schon einmal Brustkrebs hatte.

So läuft die Untersuchung ab

Eine Mammografie dauert in der Regel nur wenige Minuten. Fachleute empfehlen, dass Frauen vor einer Mammografie keine Deodorants, Puder oder Körperlotionen im Brust- und Achselbereich verwenden. Diese Pflegeprodukte können die Auswertung der Röntgenbilder erschweren.

Bei der Untersuchung wird die Brust zwischen zwei Plastikplatten kurz zusammengedrückt. Auch wenn das für manche Frauen unangenehm oder sogar schmerzhaft ist, so ist dieser Vorgang dennoch wichtig: Je flacher die Brust zusammengedrückt wird, desto besser werden die Röntgenbilder. Zudem verringert sich dadurch die notwendige Strahlendosis. Von jeder Brust werden zwei Röntgenbilder aus unterschiedlichen Richtungen gemacht. Diese werden von speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten für Radiologie ausgewertet und beurteilt.

Der Befund

Damit auch Laien den Befund gut verstehen können, wird das Ergebnis der Mammografie übersichtlich in fünf verschiedenen Gruppen dargestellt. Fachleute bezeichnen diese Einteilung als BI-RADS-Klassifikation. Ab BI-RADS 3 sehen Fachleute das Ergebnis als auffällig an. Das muss nicht bedeuten, dass die betroffene Frau tatsächlich Brustkrebs hat. Es ist jedoch unbedingt notwendig, dass sie den Befund mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bespricht. Wird BI-RADS 4 und 5 festgestellt, veranlasst die Ärztin oder der Arzt unter anderem eine Gewebeentnahme (Biopsie). Mehr zu den BI-RADS-Kriterien unter: Krebsvorsorge für Frauen: Brustkrebs, Vorsorge und Früherkennung (Bundeskanzleramt).

Ultraschall der Brust

Prinzipiell ist die Mammografie die beste Methode, um Veränderungen in der Brust feststellen zu können. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll sein. So können manchmal Ärztinnen und Ärzte die Mammografie-Röntgenbilder nicht sicher beurteilen. Dann veranlassen sie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung der Brüste. Auch bei Frauen unter 40 wird bei Auffälligkeiten an der Brust zunächst eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Ultraschall ist auch fixer Bestandteil bei den Nachsorgeuntersuchungen. Frauen werden, wenn sie Probleme mit den Brüsten haben, zunächst mit Ultraschall untersucht.

Biopsie

Hat die Mammografie oder Ultraschalluntersuchung einen verdächtigen Befund ergeben, entnimmt die Ärztin oder der Arzt eine Gewebeprobe aus der verdächtigen Stelle in der Brust. Nur so kann endgültig festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um Krebs handelt. Die Probe wird anschließend im Labor unter dem Mikroskop untersucht. In den meisten Fällen kann die Gewebeprobe mithilfe einer Hohlnadel entnommen werden. Fachleute bezeichnen das als „minimal-invasiven Eingriff“. Normalerweise wird der Eingriff unter örtlicher Betäubung und ambulant vorgenommen. Selten ist für die Entnahme der Gewebsprobe eine größere Operation notwendig.

Stellt sich im Labor heraus, dass die Frau tatsächlich an Brustkrebs erkrankt ist, werden die Gewebeproben weiter untersucht. So kann der weitere Verlauf der Erkrankung abgeschätzt und die Behandlung geplant werden. Dabei versuchen die Fachleute, möglichst viel über die Eigenschaften des Krebses herauszufinden:

  • Welche Art von Krebs hat die Frau?
  • Von welchen Zellen geht der Krebs aus?
  • Wie schnell wächst der Krebs? Bei der Untersuchung unter dem Mikroskop wird auch untersucht, wie sehr sich die Krebszellen von gesunden Zellen unterscheiden. Je stärker sich diese unterscheiden, umso schneller und aggressiver wächst der Krebs. Fachleute bezeichnen das als Differenzierungsgrad oder Grading. Das Grading liefert den Ärztinnen und Ärzten wichtige Informationen für die Behandlung.
  • Wird das Wachstum des Krebses durch Hormone beeinflusst? Die weiblichen Geschlechtshormone fördern das Wachstum bestimmter Krebszellen in der Brust. Fachleute können im Labor herausfinden, ob die Krebszellen bestimmte Bindungsstellen, sogenannte Rezeptoren, für diese Hormone haben. Ist das der Fall, handelt es sich um einen Hormonrezeptor-positiven Brustkrebs. Fachleute verwenden dafür die Abkürzung HR+. In diesem Fall kann das Wachstum des Krebses durch eine sogenannte Antihormontherapie verlangsamt werden. Bei etwa 80 von 100 Frauen mit Brustkrebs ist dieser HR+. Reagiert der Krebs nicht empfindlich auf Hormone, sprechen sie von einem Hormonrezeptor-negativen Brustkrebs (HR-).
  • Wird das Wachstum des Krebses von bestimmten Wachstumsfaktoren beeinflusst? Bestimmte Eiweißstoffe im Körper können das Wachstum von Zellen fördern. HER2 ist ein solcher. Manche Krebszellen haben viele Bindestellen für HER2, sogenannte HER2-Rezeptoren. In diesem Fall wachsen Krebszellen besonders schnell. Fachleute sprechen dann von einem HER2-positiven Brustkrebs (HER+). Etwa zehn bis 15 von 100 Frauen mit Brustkrebs haben einen solchen Befund. Das beeinflusst die Behandlung.

Magnetresonanztomografie (MRT)

Die Magnetresonanztomografie (MRT) ist keine Standarduntersuchung, um Brustkrebs zu erkennen. Sie kommt beispielsweise infrage, wenn die Ärztinnen und Ärzte trotz Mammografie, Ultraschall und Biopsie nicht sicher beurteilen können, ob es sich um Brustkrebs handelt. Bei einer MRT kann es leichter als bei den anderen bildgebenden Untersuchungen zu falsch-positiven Ergebnissen kommen. Das bedeutet, dass das Ergebnis der MRT auf Brustkrebs hindeutet, obwohl die Betroffene gar nicht an Krebs erkrankt ist. Das kann dann beispielsweise zu unnötiger Beunruhigung oder einer nicht notwendigen Biopsie führen.

Weitere Untersuchungen

Hat sich der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt, veranlassen die Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen weitere Untersuchungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Mammografie der anderen Brust
  • Ultraschall der anderen Brust
  • MRT der Brüste
  • Röntgen der Lunge
  • Knochenszintigrafie
  • Ultraschalluntersuchung der Leber und anderer Organe
  • CT oder MRT von Brust- und Bauchraum

Mithilfe der Ergebnisse dieser Untersuchungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte Informationen, die angeben, ob sich der Krebs bereits in die andere Brust, in andere Gewebe oder Organe ausgebreitet hat. Dabei ordnen sie die einzelnen Ergebnisse einem bestimmten Schema zu: der sogenannten TNM-Klassifikation. Mithilfe dieser Einteilung können die Fachleute einstufen, wie weit sich der Krebs bereits in die Umgebung der Brust ausgebreitet hat und ob sich Metastasen gebildet haben. So können Ärztinnen und Ärzte festlegen, welche Behandlung am besten geeignet ist, und die Prognose abschätzen.

Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie einen Knoten oder eine andere Veränderung der Brust bemerken, können Sie sich von folgenden Stellen untersuchen lassen:

  • niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin
  • Kassenambulanz oder Spitalsambulanz für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Brustzentrum bzw. zertifiziertes Brustzentrum

Bildgebende Untersuchungen wie Mammografie, Ultraschall oder MRT werden in Ordinationen oder Instituten von niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten für Radiologie durchgeführt. Bildgebende Verfahren werden auch in Spezialabteilungen von Spitälern und in Brustzentren durchgeführt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. April 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Dr.med.univ. Christian Singer, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Humangenetik)

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