Brustkrebs: Rehabilitation & Nachsorge
Inhaltsverzeichnis
Rehabilitation nach einer Brustkrebsbehandlung
Spezielle Rehabilitationsangebote können Brustkrebspatientinnen dabei helfen, sich körperlich und seelisch von den Strapazen der Krankheit und Therapie zu erholen. Diese können im Anschluss an die Therapie, manchmal auch begleitend, in Anspruch genommen werden. Mithilfe der Rehabilitation, kurz „Reha“, soll die Frau ihr Wohlbefinden wiedererlangen und in ihr gewohntes Leben zurückkehren können. Zudem soll damit Spätfolgen der Krebserkrankung und der Therapien vorgebeugt werden.
Wie läuft eine Rehabilitation nach einer Brustkrebsbehandlung ab?
Eine Reha ist sowohl ambulant als auch stationär in speziellen onkologischen Rehabilitationszentren möglich. Wenn die Reha ambulant stattfindet, geht die Patientin von zu Hause aus zu den Behandlungen. Eine Auflistung der Rehabilitationszentren in Österreich finden Sie unter: www.krebshilfe.net
Üblicherweise dauert eine Reha drei Wochen. Dabei wird ein persönlich abgestimmtes Programm angeboten. Je nachdem welche Probleme die betroffene Frau hat, werden unterschiedliche Maßnahmen angeboten. Die Angebote reichen von einer Bewegungs- und Physiotherapie über Ernährungsberatung bis hin zu klinisch-psychologischen Behandlungen oder Psychotherapie.
Ein fixer Bestandteil in der Reha sind Sport und Bewegung: Viele Frauen sind nach einer Krebstherapie nicht mehr so belastbar wie früher. Sie sind ständig müde, haben Probleme mit dem Gedächtnis oder haben Schlafstörungen. Diese Beschwerden können durch Bewegung und Sport gebessert werden. Mehr zum Thema Bewegung bei Krebs können Sie in der Broschüre „Bewegung bei Krebs“ nachlesen.
Ein weiteres wichtiges Angebot im Rahmen einer Reha für Brustkrebspatientinnen ist die Physiotherapie: Oft leiden Betroffene nach einer Brustoperation unter einem Lymphödem. Die betroffene Frau hat einen geschwollenen Arm, Schmerzen und kann den Arm nicht mehr so gut bewegen. Helfen kann unter anderem eine spezielle Massage, die sogenannte „Manuelle Lymphdrainage“. Oft ist durch die Brustoperation auch die Beweglichkeit im Schulterbereich eingeschränkt. Um diesen Problemen möglichst früh vorzubeugen, wird oft bereits im Krankenhaus mit einer Physiotherapie begonnen.
Eine Krebserkrankung hat nicht nur körperliche, sondern kann auch psychische Folgen nach sich ziehen. Viele Betroffene haben mit psychischen Problemen wie Angst, Traurigkeit oder Depression zu kämpfen. Vor allem die Angst, dass der Krebs wiederkommen könnte, belastet viele betroffene Frauen. Klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie kann Betroffenen unter anderem dabei helfen, mit ihren Sorgen und Ängsten besser umzugehen. Nähere Informationen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen oder Problemen finden Sie unter Psyche.
Allgemeine Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie unter Reha & Kur.
Nachsorge bei Brustkrebs
Fachleute empfehlen, dass Brustkrebspatientinnen regelmäßig an Kontrolluntersuchungen teilnehmen. Dabei können ein möglicher Rückfall, Metastasen oder das Auftreten von Krebs in der nicht operierten Brust rechtzeitig erkannt werden. Zudem kann die Ärztin oder der Arzt mögliche Spätfolgen der Krebserkrankung oder der Therapien rechtzeitig erkennen und behandeln. Dazu zählen beispielsweise Probleme wie Wechselbeschwerden, Osteoporose oder ein Lymphödem des Armes. Besonders betreut müssen jene Patientinnen werden, die über Jahre Medikamente, beispielsweise Antihormone, einnehmen müssen.
Wie oft sollte die Patientin zur Nachsorge gehen?
Fachleute empfehlen alle drei Monate eine Kontrolluntersuchung in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Brustkrebsbehandlung. Im vierten und fünften Jahr sollen die Kontrollen alle sechs Monate, danach jährlich stattfinden. Bei ungewöhnlichen Beschwerden oder Problemen sollte die Betroffene unabhängig von den vorgesehenen Kontrollterminen ihre Ärztin oder ihren Arzt aufsuchen.
Welche Untersuchungen gehören zur Nachsorge?
Wichtiger Bestandteil der Kontrolltermine ist das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Dabei erkundigt sich diese oder dieser ausführlich über das körperliche und seelische Befinden der Frau. Hat die Betroffene Beschwerden, kann die Ärztin oder der Arzt entsprechende Behandlungen verordnen. Beispielsweise können Lymphdrainagen bei einem Lymphödem oder bei psychischen Problemen eine klinisch-psychologische Behandlung bzw. Psychotherapie sinnvoll sein.
Einmal pro Jahr wird eine Ultraschalluntersuchung gemacht. Konnte brusterhaltend operiert werden, wird zusätzlich einmal jährlich mit einer Mammografieüberprüft, ob alles in Ordnung ist. Besonders wichtig ist, dass auch die nicht operierte Brust regelmäßig untersucht wird.
Unabhängig davon, ob die gesamte Brust entfernt oder brusterhaltend operiert und anschließend bestrahlt wurde, kommt es bei fünf von 100 Brustkrebspatientinnen zu erneutem Brustkrebs. Ergeben sich beim Kontrollgespräch Hinweise für einen Rückfall oder Metastasen, werden weitere Untersuchungen veranlasst. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann frühzeitig mit einer Behandlung begonnen werden. Hat die Frau noch keine Metastasen, sind die Chancen auf Heilung, auch bei erneutem Krebs, gut.
Welche zusätzlichen Angebote gibt es für Brustkrebspatientinnen?
Zusätzlich zu den Kontrolluntersuchungen können sich Brustkrebspatientinnen Unterstützung von Selbsthilfegruppen und der Österreichischen Krebshilfe holen. Diese bieten unter anderem medizinische oder psychologische Betreuung, soziale Unterstützung und stellen Kontakte zu anderen Betroffenen her (Österreichische Krebshilfe).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen der Rehabilitation während eines Spitalsaufenthalts zur Brustkrebsbehandlung sind über die Sozialversicherung abgedeckt. Die weiteren ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen ärztlich verordnet und von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Rehabilitation. Für stationäre Aufenthalte in einem Rehabilitationszentrum ist eine Kostenbeteiligung vorgesehen.
Die Kosten für die ärztlichen Nachsorgeuntersuchungen sind über die Sozialversicherung abgedeckt. Für die Übernahme der Kosten von ärztlich verordneten Behandlungen (z.B. physikalische Therapie oder Lymphdrainage) oder Heilbehelfen ist ein Antrag bei der Sozialversicherung notwendig.
Heilbehelfe
Im Zuge der Betreuung nach der Operation verordnet die Ärztin oder der Arzt die benötigten Heilbehelfe, wie Kompressionsstrümpfe, Brustprothesen oder spezielle Büstenhalter. Die Kosten bzw. Teile der Kosten für die Heilbehelfe kann die Krankenkasse auf Antrag der Patientin übernehmen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 21. April 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Dr.med.univ. Christian Singer, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Humangenetik)