Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat eine Dyspareunie?
Die Ursachen von Schmerzen beim Geschlechtsverkehr können organisch bedingt sein, z.B. durch:
- Infektionen bzw. Entzündungen (z.B. der Scheide),
- Geschlechtskrankheiten (sexuell übertragbare Krankheiten),
- Endometriose,
- Folgen von Verletzungen (z.B. durch Geburt, Unfälle),
- Folgen von Operationen (z.B. Narbenbildung, Verwachsungen),
- Fehlbildungen,
- Tumoren,
- trockene Scheide (z.B. durch die hormonelle Umstellung in und nach den Wechseljahren) u.v.m.
Auch verschiedene andere Faktoren, wie Partnerschaftsaspekte, psychosoziale Faktoren, Ängste oder auch sexuelle/sexualisierte Gewalt etc. können in Zusammenhang mit Schmerzen stehen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin/der Arzt führt ein ausführliches Anamnesegespräch, um sich ein Bild von der körperlichen Gesundheit der Patientin machen zu können. Sie/er erkundigt sich beispielsweise nach der Art des Schmerzes. Denn die Schmerzen können sehr unterschiedlich sein, z.B. brennend, stechend, krampfartig etc.
Außerdem bezieht die Ärztin/der Arzt eventuelle psychische Ursachen oder soziale Belastungen in die Betrachtung mit ein (z.B. Stress, Erschöpfung). Dazu gehören auch Fragen nach dem Sexual- und Beziehungsleben der Patientin. Das kann für die Frau eine ungewohnte und eventuell auch unangenehme Situation darstellen. Denn nach wie vor ist Sexualität mit vielen Tabus verbunden, die nicht immer leicht zu überwinden sind. Im Idealfall können jedoch beide Seiten ein möglichst offenes sowie ehrliches und zugleich rücksichtsvolles Gespräch führen. Zudem wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt.
Wie erfolgt die Behandlung?
Die Behandlung einer Dyspareunie ist abhängig von der Indikation. D.h. die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt stimmt die Therapie auf individuelle Situation, Ursache und Gesundheitszustand ab. Liegt ihr eine somatische (körperliche) Erkrankung zugrunde, wird diese wenn möglich ursächlich behandelt. Die Therapie kann daher sehr unterschiedlich sein. Meist bedeutet sie die Anwendung von Medikamenten (wie z.B. Antibiotika, Hormone), seltener auch operative Eingriffe etc.
Kann eine körperliche Ursache der Beschwerden ausgeschlossen werden, können Sexualmedizinerin/ Sexualmediziner, Psychotherapeutinnen/-therapeuten, Sexualtherapeutinnen/-therapeuten bzw. Psychologinnen/Psychologen hinzugezogen werden. Auch eine Kombination aus mehreren Therapieansätzen kann erforderlich sein.
Wohin kann ich mich wenden?
Erste Ansprechpartner sind oftmals die Allgemeinmedizinerin/der Allgemeinmediziner sowie die Gynäkologin/der Gynäkologe. In den Diagnose- und Therapieprozess können z.B. weiter Fachärztinnen/Fachärzte involviert sein.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Liegt eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung und Therapie von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Sexuelle Funktionsstörungen gelten nicht als Krankheit im Sinn des Sozialversicherungsrechts. Behandlungen von sexuellen Funktionsstörungen fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenversicherung.
Die Kosten werden nur in Einzelfällen von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Bei bestimmten Leistungen (z.B. Psychotherapie) ist eine Kostenbeteiligung der Patienten vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Psychotherapie: Angebote & Adressen. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Leopold Wanderer, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe