Diagnose der Nikotinsucht
Inhaltsverzeichnis
Kriterien für Tabakabhängigkeit
Eine Tabakabhängigkeit wird nach der ICD-10-Klassifikation durch verschiedene Kriterien charakterisiert:
- Ein starker Wunsch bzw. ein Zwang, Tabak zu konsumieren,
- Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren,
- eine Toleranzerhöhung, d.h. eine zunehmende Steigerung der konsumierten Menge bzw. Dosis, um die Wirkungen hervorzurufen,
- körperliche Entzugssyndrome, wenn der Konsum verringert oder abgebrochen wird,
- das Rauchen wird anderen Aktivitäten vorgezogen, und
- trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen wird weiterhin konsumiert.
Die Diagnose Tabakabhängigkeit wird mit F 17.2 (ICD-10, Kapitel V) kodiert. Eine Abhängigkeit kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein, je nachdem wie viele der Kriterien zutreffen.
Tipp
Mittels eines einfachen Tests – Fagerström-Test (Rauchfrei Telefon) – können Raucherinnen/Raucher selbst eine Einschätzung des Grades ihrer körperlichen Abhängigkeit erhalten.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Eine Diagnose ist notwendig, um festzustellen, ob eine Person krankhaft von Tabak abhängig und eine Behandlung erforderlich ist. Zur Diagnosestellung erfragt die Ärztin/der Arzt bei der Anamnese die Einstellung zum Rauchen: Ist die Patientin/der Patient mit ihren/seinen Rauchgewohnheiten zufrieden oder nicht zufrieden und besteht eine Bereitschaft, etwas zu verändern oder nicht?
Wichtige Informationen für Diagnose und Therapie liefert auch das Rauchverhalten: Wie viele Zigaretten werden pro Tag geraucht und zu welchen Gelegenheiten? Die Ärztin/der Arzt beurteilt anschließend die Schwere der Nikotinabhängigkeit. Meistens wird dazu eine Befragung mithilfe des Fagerström-Tests durchgeführt. Das Ergebnis wird bei der Auswahl der Therapiemaßnahmen (z.B. medikamentöse Therapie) berücksichtigt. Des Weiteren stellt die Ärztin/der Arzt fest, ob tabakassoziierte Erkrankungen (z.B. COPD, Gefäßerkrankungen) vorliegen.
Unter anderem kann eine Messung der Kohlenmonoxidkonzentration (CO-Konzentration) in der Ausatemluft durchgeführt werden. Die Messung ist unkompliziert und liefert einen Wert – ähnlich dem Blutdruck- oder Cholesterinwert –, der Rückschlüsse auf die Belastung durchs Rauchen liefert. Durch wiederholte Messungen kann der Erfolg der Therapie bzw. des Entwöhnungsprogramms kontrolliert werden.
CO entsteht beim Rauchen durch unvollständige Verbrennung und bindet am roten Blutfarbstoff Hämoglobin. Es behindert den Sauerstofftransport im Blut, Organe und Gewebe werden daher schlechter mit Sauerstoff versorgt.
Wohin kann ich mich wenden?
Für die Übernahme der Kosten bestimmter Maßnahmen der Raucherentwöhnung (z.B. stationäre Raucherentwöhnung) ist die Diagnose einer Tabaksucht Voraussetzung.
Für die Diagnose einer Tabakabhängigkeit können Sie sich an
- eine niedergelassene Ärztin/einen niedergelassenen Arzt für Allgemeinmedizin oder
- eine Fachärztin/einen Facharzt für Lungenkrankheiten wenden.
Eine ausführliche Diagnostik kann auch eine/r auf die Raucherbehandlung spezialisierte Psychologin/Psychologe vornehmen. Meist erfolgt nach der Einreichung eines Antrags auf stationäre Raucherentwöhnung automatisch eine Einladung zur chefärztlichen Abklärung.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für die Diagnose einer Tabakabhängigkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Diagnose durch eine Vertragspsychologin/einen Vertragspsychologen) von der Sozialversicherung übernommen. Die Durchführung von CO-Messungen der Ausatemluft wird jedoch nicht bezahlt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 22. September 2020
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Rauchfrei Telefon