Kiefersperre & Kieferklemme
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat eine Kiefersperre?
Eine Kiefersperre tritt vor allem durch ein Ausrenken des Kiefergelenkes auf. Der Fachbegriff dafür lautet Kiefergelenkluxation. Dabei gleitet der Gelenkkopf des Unterkiefers aus der Gelenkpfanne und verhakt sich vor dem Gelenkhöckerchen. In der Folge kann der Mund nicht mehr geschlossen werden.
Mögliche Ursachen für das Verrenken des Kiefergelenkes sind unter anderem:
- Verletzungen, z.B. Knochenbrüche im Gesichtsbereich,
- weites Öffnen des Mundes beim Gähnen, Singen, Lachen oder beim Abbeißen von einem Nahrungsmittel,
- zahnärztliche Eingriffe, z.B. das Ziehen eines Zahnes,
- ärztliche Eingriffe, z.B. Intubation, Bronchoskopie,
- Bindegewebsschwäche.
Welche Ursachen hat eine Kieferklemme?
Eine Kieferklemme kann verschiedene Ursachen haben. Die Ursache kann entweder im Kiefergelenk selbst oder außerhalb des Kiefergelenkes liegen.
Mögliche Ursachen im Kiefergelenk
Dazu zählen unter anderem:
- Verletzungen, z.B. Bruch des Unterkiefers,
- angeborene Fehlbildungen des Kiefergelenkes,
- Vernarbungen in der Gelenkkapsel, z.B. nach einer Verletzung oder einem ärztlichen Eingriff,
- Entzündung des Kiefergelenkes oder der Gelenkkapsel, z.B. bei Rheumatoider Arthritis,
- Flüssigkeitsansammlung – sogenannter Erguss – im Kiefergelenk,
- Diskusverlagerung, eine Art Bandscheibenvorfall, im Kiefergelenk,
- Tumor im Kiefergelenk.
Mögliche Ursachen außerhalb des Kiefergelenkes
Dazu zählen unter anderem:
- Verletzungen im Gesichtsbereich, z.B. Bruch des Jochbeines oder Jochbeinbogens,
- Entzündungen der Zähne oder des Zahnfleisches, z.B. Parodontitis,
- Abszesse im Mund-Rachen- oder Kieferbereich, z.B. Peritonsillarabszess, Parotisabszess,
- Tumore benachbarter Strukturen,
- Tumore oder Blutungen im Gehirn, Gehirnhautentzündung,
- Verkrampfung der Kiefermuskulatur, die zu einer Kiefersperre führt. Dies wird als Trismus bezeichnet. Mögliche Ursachen für die Verkrampfung der Muskulatur sind z.B.:
- zahnärztliche Behandlungen, z.B. nach einer Lokalanästhesie der Kiefermuskulatur oder nach dem Ziehen eines Zahnes,
- Verletzungen des Gesichtes oder des Kiefers,
- Kiefergelenkserkrankungen,
- Nebenwirkung einer Chemo- oder Strahlentherapie bei Tumoren im Kopf-Hals-Bereich,
- Autoimmunerkrankungen, z.B. Lupus erythemadodes,
- Tetanus.
Welche Symptome können auftreten?
Bei einer Kiefersperre kann die oder der Betroffene den Mund nicht mehr vollständig schließen, weil sich das Kiefergelenk ausrenkt hat. Das kann plötzlich auftreten, z.B. nach dem Gähnen. Die Kiefersperre ist für die oder den Betroffenen schmerzhaft.
Die Kiefersperre kann sich manchmal von selbst wieder lösen. Wenn sie anhaltend ist, dann ist eine ärztliche Behandlung erforderlich.
Die Kiefersperre kann in seltenen Fällen auch einseitig auftreten, wenn sich das Kiefergelenk nur auf einer Seite ausrenkt. Dann weicht der Unterkiefer zur Gegenseite ab.
Bei einer Kieferklemme kann der Mund nicht oder nicht vollständig geöffnet werden. Dies führt dazu, dass die oder der Betroffene beim Sprechen, Lachen, Gähnen, Essen und Schlucken beeinträchtigt ist. Zudem kann die oder der Betroffene oft die tägliche Zahn- und Mundhygiene nicht korrekt durchführen. Das kann weitere gesundheitliche Probleme nach sich ziehen, z.B. Karies. Auch zahnärztliche Behandlungen sind nur erschwert oder kaum möglich.
Eine Kieferklemme aufgrund einer Verkrampfung der Kiefermuskulatur ist meist vorübergehend und löst sich in weniger als zwei Wochen wieder auf. Sie kann manchmal aber auch anhaltend sein.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Ärztin oder der Arzt diagnostiziert sowohl die Kiefersperre als auch die Kieferklemme meist anhand der Anamnese und der körperlichen Untersuchung.
Ergänzend können bildgebende Verfahren wie eine Röntgenuntersuchung, eine Computertomographie (CT) oder eine Magnetresonanztomographie (MRT) notwendig sein, um die Ursache festzustellen und die Behandlung zu planen.
Wie erfolgt die Behandlung der Kiefersperre?
Bei der Behandlung der Kiefersperre steht das Einrenken des Kiefergelenkes im Vordergrund. Dafür wird meist der sogenannte Hippokrates-Handgriff angewandt. Der Fachbegriff lautet manuelle Unterkieferreposition. Dabei bewegt die Ärztin oder der Arzt den Unterkiefer der Patientin bzw. des Patienten mit etwas Druck nach unten und hinten, wodurch der Gelenkkopf wieder in die ursprüngliche Position rutscht. Um die Schmerzen zu lindern, kann die Ärztin oder der Arzt schmerzlindernde oder muskelentspannende Medikamente vorschlagen. Unter Umständen kann das Einrenken des Kiefergelenkes auch unter Narkose erfolgen.
Manchmal kann es notwendig sein, das Unterkiefer eine Zeit lang ruhig zu stellen, z.B. mit einer elastischen Binde. Renkt sich das Kiefergelenk immer wieder aus, sind weitere Behandlungen möglich, z.B.:
- Einnahme muskelentspannender Medikamente,
- Physiotherapie für die Kaumuskulatur,
- Entspannungstraining,
- Kieferorthopädische Behandlungen, z.B. Aufbissbehelfe,
- Operative Maßnahmen.
Wie erfolgt die Behandlung der Kieferklemme?
Die Behandlung der Kieferklemme richtet sich nach der zugrunde liegenden Ursache. Eine Kieferklemme ist ein Symptom, das durch viele Erkrankungen bzw. Faktoren ausgelöst werden kann. Ist der Auslöser zum Beispiel eine Verkrampfung der Kiefermuskulatur, kann die Ärztin oder der Arzt unter anderem folgende Behandlungen vorschlagen:
- Wärmetherapie,
- Schmerz- und entzündungshemmende Medikamente (NSAR),
- muskelentspannende Medikamente,
- Physiotherapie mit Übungen zur Dehnung der Kaumuskulatur,
- operative Versorgung bei starken und wiederkehrenden Beschwerden.
Wohin kann ich mich wenden?
Zur Diagnose und Therapie von Bewegungseinschränkungen des Kiefergelenks können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
- Fachärztin oder Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
- Fachärztin oder Facharzt für Kieferorthopädie.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A bis Z
sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Expertenprüfung durch: Prim. MR. Dr. Ewald Niefergall, Leitender Zahnarzt ÖGK, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie