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Parodontitis

Parodontitis ist eine Erkrankung, die sowohl das Zahnfleisch, als auch den zahntragenden Teil des Kieferknochens (den Zahnhalteapparat) betrifft. Es kommt zu einem fortschreitenden Verlust des stützenden Gewebes und des Knochens. Zähne werden dadurch locker und können in der Folge ausfallen oder müssen gezogen werden. Mit einer gezielten Behandlung lässt sich das Fortschreiten der Parodontitis oft verlangsamen. Voraussetzung für den Erfolg ist eine gute Mundhygiene sowie die Ausschaltung der zur Erkrankung beitragenden Risikofaktoren. Parodontitis wird umgangssprachlich auch Parodontose genannt.

Als Zahnhalteapparat (Parodontium) bezeichnet man das Verankerungssystem der Zähne. Er besteht aus verschiedenen Stützgeweben, die die Funktion haben, den Zahn im Knochen zu verankern. Zu diesem System gehören das Zahnfach (Alveole), die Wurzelhaut (Desmodont oder Periodontium), der Zahnzement (Cementum) und das Zahnfleisch (Gingiva).

Welche Ursachen hat eine Parodontitis?

Parodontitis ist eine durch Bakterien ausgelöste Erkrankung, bei der zusätzlich ererbte und erworbene Risikofaktoren (z.B.: Rauchen, schlechte Mundhygiene, schlecht eingestellter Diabetes) eine große Rolle spielen.

Zu einer Parodontitis kommt es meist in Folge einer unbehandelten Entzündung des Zahnfleisches. Das Zahnfleisch verliert seine Anheftung an der Zahnwurzeloberfläche und es kommt zu immer tieferen Zahnfleischtaschen. Diese füllen sich mit bakteriellem Zahnbelag (Plaque). Ohne Behandlung schreitet die Entzündung fort. Durch Abwehrvorgänge im Körper kommt es zum Abbau der Bindegewebsfasern und des Knochens. Die Zähne verlieren zunehmend an Halt, werden locker und können ihre Stellung verändern. Diese Zeichen der Erkrankung werden von der Patientin oder vom Patienten meist erst sehr spät bemerkt. Wird die Entzündung nicht behandelt, kann der betroffene Zahn früher oder später verloren gehen. Nicht immer sind alle Zähne betroffen: Parodontitis kann sich auch nur an einzelnen Stellen zeigen.

Welche Symptome können auftreten?

Symbolbild Parodontitis
© Kateina

Paradontitis verursacht meist erst in einem fortgeschrittenen Stadium Beschwerden. Anzeichen für Parodontitis sind:

  • Schwellung und Rötung des Zahnfleisches
  • Zahnfleischbluten (während des Zähneputzens, beim Essen, nachts)
  • empfindliche Zahnhälse
  • Zahnfleischrückgang (sichtbares Freiliegen der Zahnhälse)
  • Eiteraustritt bei Druck auf das Zahnfleisch
  • Veränderung der Zahnstellung
  • Mundgeruch

Wie Sie einer Parodontitis vorbeugen können

Um Zahnfleischentzündungen und Parodontitis vorzubeugen, ist gründliche Zahnpflege wichtig. Zur Zahnpflege zählen vor allem regelmäßiges Zähneputzen: zwei Mal täglich je zwei Minuten lang, Säubern der Zahnzwischenräume, zum Beispiel mit geeigneten Bürstchen oder Zahnseide. Weitere Informationen zur vorbeugenden Zahnreinigung – auch Zahnprophylaxe genannt - finden Sie auf der Webseite der Zahnärztekammer.

Parodontale Grunduntersuchung zur Früherkennung

Die frühzeitige Diagnose einer parodontalen Erkrankung ist für die Gesundheit und den Zahnerhalt von größter Bedeutung. Daher empfehlen Expertinnen und Experten, einmal jährlich eine parodontale Grunduntersuchung (PGU) durchführen zu lassen. So kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt einfach und schmerzfrei den Zustand des Zahnhalteapparates beurteilen und gegebenenfalls frühzeitig mit einer Therapie beginnen.

Bei der PGU verwendet die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine spezielle stumpfe Sonde, die mit einer Markierung versehen ist (Parodontalsonde). Damit wird der Zustand des Zahnfleisches und des Zahnbetts – auch Parodont bezeichnet – untersucht. Sollte sich bei der PGU der Verdacht auf eine Parodontitis ergeben, ist eine genaue Befunderhebung (Parodontalstatus) und gegebenenfalls Therapie nötig.

Professionelle Mundhygiene zur Vorbeugung

Am Anfang der professionellen Zahnreinigung (Mundhygiene) zur Erhaltung gesunder Zähne steht eine gründliche Untersuchung des Gebisses. Bestehender Zahnbelag wird durch Einfärbung sichtbar gemacht. So kann die Patientin oder der Patient erkennen, wo Zähne oder Zwischenräume schlecht geputzt wurden.

Danach werden die harten Zahnbeläge (Zahnstein) von den Zahnoberflächen und aus den Zahnzwischenräumen mit Ultra/Schall- oder Handinstrumenten entfernt und die Zahnoberflächen mit Gumminäpfchen und Polierpaste oder mit einem Pulverstrahlgerät gereinigt. Abschließend werden die gereinigten Zahnflächen mit einem Fluoridlack überzogen. Das schützt die Zahnoberflächen vor Säureattacken der Mundbakterien.

Die Mundhygiene wird durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt, eine Dentalhygienikerin oder einen Dentalhygieniker oder eine speziell fortgebildete Prophylaxeassistenz durchgeführt. Für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren übernimmt die Sozialversicherung einmal im Jahr die Kosten für professionelle Mundhygiene.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt untersucht Zähne, Zahnfleisch und Zahnhalteapparat. Dabei wird geprüft, ob Anzeichen einer Gingivitis oder Parodontitis vorliegen. Die frühzeitige Diagnose ist wichtig, um die Zahnerkrankung zu behandeln und weitere Zahnschäden zu vermeiden.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt überprüft beim Parodontalstatus mit der Parodontalsonde die Eindringtiefe an mehreren Stellen jedes betroffenen Zahns. Zugleich werden Blutungsneigung, Eiteraustritt und Rückgang des Zahnfleisches (Gingiva) an diesen Stellen kontrolliert und dokumentiert. Diese Tastuntersuchung wird durch ein Panoramaröntgen und – wenn notwendig – durch Detailaufnahmen ergänzt. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt stellt fest, ob eine Zahnfleischentzündung oder eine Paradontitis vorliegt. Bei einer Parodontitis werden anschließend auch das Stadium (1 bis 4) und der Schweregrad (Grad A bis C) bestimmt.

Sogenannte Parodontitis-Risiko-Tests (PRT) aus dem Speichel bzw. der Flüssigkeit aus den Zahnfleischtaschen können bereits in einem frühen Stadium Gewebszerstörung nachweisen. Sobald Entzündung aber bereits klinisch sichtbar ist (Rötung, Blutung), machen diese Tests keinen Sinn mehr, dann braucht es Therapie.

Mit sogenannten PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) kann ev. eine genaue Keimbestimmung im Labor durchgeführt werden, dies ist aber höchsten in Ausnahmefällen nötig.

Wie wird Parodontitis behandelt?

Die Behandlung einer Paradontitis erfolgt abhängig vom Schweregrad der Erkrankung in mehreren Stufen. Dabei beseitigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Entzündungszustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparats.

Die Behandlung beginnt daher mit einer professionellen Zahnreinigung. Zusätzlich bespricht die Zahnärztin oder der Zahnarzt in der 1. Stufe auch wichtige individuelle Risikofaktoren für Parodontitis mit der Patientin oder dem Patienten. Dazu zählen z.B. Rauchen oder Diabetes.

In der 2. Stufe erfolgt eine gründliche mechanische Reinigung aller Zahnfleischtaschen in der Tiefe. Dies kann mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen und wird bei tiefen Taschen ev. in örtlicher Betäubung durchgeführt.

Nach ungefähr sechs bis zwölf Wochen überprüft die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Heilungserfolg. Sind zu diesem Zeitpunkt noch vereinzelte Zahnfleischtaschen vorhanden, können je nach Art und Lokalisation in der 3. Stufe zusätzlich lokale oder systemische Antibiotika verordnet werden. Auch chirurgische Maßnahmen können notwendig sein.

Ziel der parodontalen Therapie ist die Taschenfreiheit. Sobald alle Zahnfleischtaschen behandelt wurden, beginnt die 4. Stufe: Die lebenslange und auf das individuelle Risiko abgestimmte Langzeitbetreuung der Patientin oder des Patienten. In regelmäßigen Abständen wird das Zahnfleisch an allen Zähnen überprüft und gegebenenfalls sofort behandelt.

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Behandlung einer Zahnfleischentzündung können Sie sich an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt oder ein Zahnambulatorium wenden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. März 2022

Erstellt durch: Redaktion

Expertenprüfung durch: MR Dr. med. univ. Ronald Palman, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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