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Zähneknirschen (Bruxismus)

Viele Menschen knirschen nachts im Schlaf mit den Zähnen, manche auch tagsüber. Zähneknirschen (Bruxismus) ist oft nicht nur unangenehm, sondern kann auch die Zähne schädigen. Es gibt verschiedene Ursachen und Formen. Die Behandlung gestaltet sich oft schwierig.

Was ist Bruxismus?

Bruxismus ist eine sich wiederholende Aktivität der Kaumuskeln, die durch Knirschen oder Aufeinanderpressen der Zähne und/oder durch Anspannung und Verschieben des Unterkiefers gekennzeichnet ist. Zähneknirschen kann während des Schlafes (Schlafbruxismus) oder im Wachzustand (Wachbruxismus) auftreten.

Etwa jeder fünfte Mensch ist von Zähneknirschen betroffen, Frauen und Männer etwa gleichermaßen. Tritt Zähneknirschen bereits im Kindesalter auf, ist das Risiko erhöht, auch als Erwachsener betroffen zu sein. Wachbruxismus kommt bei Erwachsenen häufiger vor als Schlafbruxismus. Schlafbruxismus dürfte mit zunehmendem Alter seltener auftreten.

Welche Ursachen hat Bruxismus?

Die Ursache für Bruxismus ist oft nicht eindeutig feststellbar. Zu möglichen Ursachen zählen z.B. emotionaler Stress, Angst- und Schlafstörungen (z.B. Insomnie), genetische Faktoren, Störung in der Ausschüttung von Botenstoffen im Gehirn, Refluxkrankheit. Auch hoher Alkohol-, Koffein oder Drogenkonsum kann zu Bruxismus führen, ebenso Rauchen. Passivrauchen gilt bei Kindern als Risikofaktor für die Entstehung von Bruxismus. Zudem kann bei bestimmten Medikamenten, z.B. Antidepressiva, als unerwünschte Nebenwirkung Bruxismus auftreten.

Wachbruxismus

In der Medizin geht man davon aus, dass Wachbruxismus eher psychologische Gründe hat. Er wird v.a. mit sozialem Stress, wie z.B. familiären oder beruflichen Belastungen, in Zusammenhang gebracht.

Schlafbruxismus

Schlafbruxismus wird als Störung des Zentralnervensystems angesehen. Das Risiko für Schlafbruxismus wird durch Schlafstörungen und durch eine Schlafapnoe erhöht.

Je nach Ursache werden drei Formen von Schlafbruxismus unterschieden:

  • Primärer Schlafbruxismus: bei Fehlen einer klaren Ursache,
  • Sekundärer Schlafbruxismus: in Zusammenhang mit einer Reihe von Erkrankungen,
  • Iatrogener Schlafbruxismus: durch Medikamente oder verschiedene Drogen verursacht.

Welche Folgen hat Bruxismus?

Als Folge von starkem Bruxismus können u.a. Defekte an der Zahnhartsubstanz (Zahnschmelz und Zahnbein) auftreten – im Extremfall bis zur Eröffnung des Zahnmarkes (Pulpa) oder weitgehenden Zerstörung der Zahnkrone. Auch an Zahnfüllungen, Zahnersatz oder Implantaten kann es zu Schäden kommen. Bruxismus kann auch an der Entstehung einer kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD) beteiligt sein. Dabei handelt es sich um eine Fehlregulation des Kauapparates bzw. der Kiefergelenke. Diese häufige Erkrankung kann Schmerzen und Geräusche im Kiefergelenk und Einschränkungen seiner Beweglichkeit verursachen.

Welche Symptome können auftreten?

Mögliche Anzeichen für Bruxismus sind:

  • Geräusche des Zähneknirschens oder Kieferpressens während des Schlafs
  • Zahndefekte
  • Schmerzen in den Kiefergelenken
  • Müdigkeit oder Schmerz in der Kaumuskulatur
  • Behinderungen beim Öffnen des Mundes beim Aufwachen sowie auch eine Vergrößerung des kräftigen Kaumuskels
  • Schmerzen in der Kaumuskulatur bzw. in der Nackenmuskulatur
  • Kopfschmerzen, vor allem im Bereich der Schläfe beim Aufwachen
  • Überempfindliche Zähne
  • Schlechte Schlafqualität

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die frühzeitige Diagnose ist wichtig, um Schäden an Zähnen und Zahnfleisch durch Behandlungen zu vermeiden. Auch begleitende Symptome wie z.B. Kopfschmerzen können gelindert werden.

Vielen Patientinnen oder Patienten ist oft nicht bewusst, dass Sie an Bruxismus leiden. Oft werden Betroffene entweder von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner oder Eltern auf das Zähneknirschen im Schlaf aufmerksam gemacht. Andere entdecken erst durch eine zahnärztliche Untersuchung, dass ihre Zähne Abnutzungserscheinungen aufweisen.

Symptome wie abgeschliffene Zähne und eventuelle morgendliche Schmerzen im Bereich des Kiefers kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt bei einer Zahnuntersuchung abklären. Dabei werden die Patientinnen oder Patienten befragt, ob sie mit den Zähnen knirschen, oder ob ein Schlafpartner oder auch die Eltern dieses Verhalten bemerkt haben. Die Ärztin oder der Arzt untersucht, ob typische Veränderungen des Kauapparats sichtbar sind. Außerdem wird Patientin oder der Patient zur Selbstbeobachtung angeregt. Für die Diagnose ist die Information wichtig, unter welchen Bedingungen und wie häufig sie im Wachzustand die Kiefer anspannen bzw. verschieben und dabei Zahnkontakt haben.

Zur weiteren Diagnostik wird die Polysomnographie (PSG) eingesetzt. Bei dieser Untersuchung der Schlafphasen im Schlaflabor werden mehrere physiologische Parameter aufgezeichnet und die Unterkieferbewegungen sowie Knirschgeräusche, erfasst. Zur weiteren Abklärung kann die Ärztin oder der Arzt ein Elektromyogramm durchführen lassen.

Wie erfolgt die Behandlung von Bruxismus?

Die Behandlung richtet sich nach der diagnostizierten Form bzw. Ursache des Bruxismus. Die Ärztin oder der Arzt berät die Patientin oder den Patienten, wie auslösende Faktoren vermieden werden können. Wichtig sind regelmäßige Untersuchungen der Zähne und des Kiefers, um Schäden zu vermeiden.

Eine Therapie ist erforderlich, wenn der Bruxismus chronische Schmerzen und muskuläre Verspannungen im Bereich der Kiefergelenke verursacht, oder wenn die Mahlbewegungen der Zähne im Schlaf das Gebiss der Betroffenen nachhaltig schädigen bzw. Kopfschmerzen verursachen.

Die Ärztin oder der Arzt kann folgende Therapien vorschlagen:

  • Knirscherschienen (Okklusionsschiene): werden von Zahntechnikerin oder Zahntechnikern angepasst, abends über die Zähne gestülpt und verhindern durch Vertiefungen für die gegenüberliegenden Zähne das Knirschen. Damit kann mitunter ein sehr guter Effekt erzielt werden; die Wirkung hält jedoch nur während der Anwendungszeit an und lässt danach meistens relativ rasch wieder nach.
  • Biofeedbackverfahren: zeigen teilweise ähnliche Wirkungen wie Schienen. So wird z.B. über eine Sonde am Kaumuskel die Muskelspannung gemessen und über bestimmte Töne an die Patientin oder den Patienten zurückgemeldet. Dadurch soll man sich seiner Anspannung so weit bewusst werden, dass man sie selbst unterbrechen kann.
  • Psychotherapeutische Verfahren: Verhaltenstherapie kann mit Entspannungstechniken (z.B. progressive Muskelentspannung) kombiniert werden., Es wird auch empfohlen, dass Patientinnen oder Patienten mit Wachbruxismus, Wahrnehmungs-, Achtsamkeits- und/oder Entspannungstechniken erlernen.
  • Physikalische Therapie: Dabei kann eine manuelle Therapie ev. mit Kälte- oder Wärmeanwendung angewendet werden.
  • Hypnosetherapie: Im Zuge der hypnotischen Behandlung gibt es verschiedene Ansätze: Entweder wird versucht, die Anspannung der Kaumuskulatur in eine andere Region des Körpers, z.B. in die Hand zu verlagern, oder aber es wird versucht, ein Erwachen bei jedem Zähneknirschen zu erreichen, solange bis diese Suggestionen posthypnotisch gefestigt sind.
  • Medikamentöse Behandlung: Laut einer Leitlinie aus 2019 werden systemisch wirksame Medikamente nicht zur Behandlung von Bruxismus empfohlen. Die Ärztin oder der Arzt kann bei Erwachsenen in bestimmten Fällen die Injektion von Botulinumtoxin („Botox“) in die Kaumuskulatur als Behandlungsmaßnahme erwägen („Off-Label-Use“). Dadurch wird die Kaumuskulatur vorübergehend geschwächt.
  • Korrektur von Schäden an Zähnen oder Kiefer: richtet sich u.a. nach dem Schweregrad der Veränderungen, dem Alter und den Bedürfnissen der Patientinnen oder Patienten.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Bruxismus oder bestehendem Verdacht sollten Sie sich an die Zahnärztin/den Zahnarzt wenden. Diese/dieser wird Sie bei Bedarf an weiterführenden Untersuchungen an entsprechende Krankenhausabteilungen bzw. Ambulatorien überweisen.

  • Zahnärztinnen und Zahnärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Zahnarztsuche.
  • Zahnambulatorien in Ihrer Nähe finden Sie unter Suche nach Zahnambulatorien.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (§ 133 ASVG) von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Auch für Zahnbehandlungen gelten die Grundsätze des ASVG, und sie sind nach Maßgabe der Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungsträger zu gewähren (§ 153 ASVG). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für eine etwaige Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung von Zahnbehandlungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 10. März 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR Dr. med. univ. Ronald Palman, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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