Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)
Synonyme: Gamma-Butyrolacton (GBL), Liquid Ecstasy, K.O.-Tropfen
Die Droge Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) ist auch unter den Begriffen „Liquid Ecstasy“ und „K.O.-Tropfen“ bekannt. Die Einnahme oder Verabreichung von GHB bzw. ihren Vorläufersubstanzen (GBL, BDL) kann im Rahmen des Drogenscreenings in Blut und Harn detektiert werden, wobei die Nachweisbarkeit auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Stunden begrenzt ist.
- 6-Acetylmorphin/Urin (6AMU)
- 6-AM
- 6-MAM
- 6-Monoacetylmorphin
- Aethanol
- Aethanol (AETH)
- Alkohol
- Amphetamine/Urin (AMPU)
- Angel Dust (Engelsstaub)
- Äthanol
- Äthylalkohol
- Barbiturate/Urin (BARBU)
- Benzodiazepine/Urin (BENZU)
- Buprenorphin/Urin (BUPRU)
- Cannabinoide/Urin (CANNU)
- Carbohydrate Deficient Transferrin rel. (CDTR)
- CDT
- Cocain/Urin (COCU)
- Codein
- Darvon®
- EDDP /Urin (EDDPU)
- ETG
- Ethanol
- Ethylglucuronid/Urin (ETHGU)
- Haschisch
- Heroin
- Killerweed
- LSD/Urin (LSDU)
- Marihuana
- MDMA/Urin (MDMAU)
- Methadon/Urin (METHU)
- Morphin
- Morphium
- Opiate/Urin (OPIU)
- Oxycodon/Urin (OXYU)
- Phencyclidin/Urin (PCPU)
- Propoxyphen/Urin (PPXU)
- THC
Inhaltsverzeichnis
Warum wird GHB in Blut oder Harn bestimmt?
Das Drogenscreening ist eine weitverbreitete Methode, um Medikamente und illegale Rauschdrogen (wie z.B. GHB) im Harn bzw. auch in anderen Körperflüssigkeiten nachzuweisen.
GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) ist auch unter den Begriffen „Liquid Ecstasy“ und „K.O.-Tropfen“ bekannt. In der Medizin wird GHB in der Anästhesie als Narkosemittel eingesetzt. Darüber hinaus kommt die Substanz auch zur Behandlung eines Alkoholentzugsyndroms bei chronischem Alkoholmissbrauch zum Einsatz.
Als Missbrauchsdroge ist GHB seit den 1990er-Jahren bekannt. Wobei entweder GHB selbst bzw. seine Vorläufersubstanzen eingenommen werden. Zu diesen Vorläufersubstanzen zählen auf der einen Seite GBL (Gamma-Butyrolacton), das als Lösungsmittel in Nagellackentfernern bzw. Reinigungsmitteln enthalten sein kann. Auf der anderen Seite ist auch die Industriechemikalie BDL (1,4-Butandiol) eine Vorläufersubstanz von GHB. Sowohl GBL als auch BDL werden nach oraler Einnahme bzw. Verabreichung im Körper in GHB umgewandelt.
In Hinblick auf seine Wirkungen zeichnet sich GHB durch eine geringe therapeutische Breite aus. Das bedeutet, dass es schon bei geringen Überdosierungen zu schweren toxischen sowie lebensbedrohlichen Wirkungen kommen kann. Bei Einnahme geringerer Mengen sind die Effekte ähnlich wie bei Alkoholkonsum. Größere Dosen können zu Kreislaufkollaps, Bewusstlosigkeit sowie Atemstillstand führen – eine tödliche Komplikation. Die Symptome einer GHB-Einnahme bzw. -Verabreichung dauern dosisabhängig ein bis drei Stunden an.
Ein typischer Effekt von GHB ist auch, dass es nach der Einnahme dieser Droge zu einer sogenannten anterograden Amnesie kommt. Darunter versteht man Erinnerungsstörungen ab dem Zeitpunkt der Einnahme bzw. Verabreichung von GHB. Aus diesem Grund sowie wegen der chemischen Eigenschaften von GHB (farblos, leicht bitterer Geschmack) kann diese Substanz im Rahmen von Kriminaldelikten (Raub, Vergewaltigung etc.) im Sinne von „K.O.-Tropfen“ in Getränke mit starkem Eigengeschmack eingebracht werden, um potenzielle Opfer zu betäuben.
In der Medizin ist der Nachweis von Rauschmitteln insbesondere bei folgenden Fragestellungen erforderlich:
- Akute Vergiftungen: In diesen Fällen kann von der raschen Identifizierung der Rauschsubstanz das Überleben der Patientin oder des Patienten abhängen;
- Nachweis einer Suchterkrankung;
- Entzugsbehandlung.
Als Untersuchungsmethode werden in medizinischen Laboratorien für das Drogenscreening sogenannte „Immunoassays“ eingesetzt. Diese Tests arbeiten mit Antikörpern, wobei es auch zu unerwünschten Kreuzreaktionen dieser Antikörper mit nicht relevanten Substanzen kommen kann.
Aus diesem Grund muss bei sensiblen, immer aber bei rechtsmedizinischen Fragestellungen eine Bestätigung jedes positiven Drogenscreening-Ergebnisses mit einer analytisch korrekten Referenzmethode (z.B. Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie – GC/MS) erfolgen.
Was bedeutet ein positiver GHB-Nachweis?
Ein positiver GHB-Test bedeutet, dass in der untersuchten Probe (Blut oder Harn) GHB bzw. eine andere, von dem verwendeten Testsystem miterfasste Substanz oberhalb des Schwellenwertes („Cut-off“) des Testsystems nachweisbar ist.
GHB-Tests sind auf einen Cut-off von 10 mg/L eingestellt.
In Abhängigkeit von der Dosis kann GHB nur bis zu zwölf Stunden nach Einnahme/Verabreichung der Droge bzw. ihrer Vorläufersubstanzen nachgewiesen werden, wobei die Nachweisbarkeit im Harn erfolgversprechender als im Blut ist.
Aus diesem Grund sollte bei einem Betäubungsverdacht mittels K.O.-Tropfen unverzüglich Harn gesammelt und für eine sofortige bzw. nachträgliche toxikologische Laboruntersuchung aufbewahrt werden.
Drogenharnscreening
Die Untersuchung von Harn im Hinblick auf den Nachweis illegaler Rauschdrogen bzw. zu Berauschungszwecken eingenommener Medikamente wird als „Drogenscreening“ bzw. „Drogenharnscreening“ bezeichnet. Allerdings ist beim Drogenscreening eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, damit keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden.
Als Untersuchungsmaterial wird beim Drogenscreening Harn verwendet. Die Vorteile von Harn als Untersuchungsmaterial für das Drogenscreening umfassen:
- relativ leichte Verfügbarkeit,
- mangelnde Invasivität bei der Gewinnung (im Gegensatz zur Blutabnahme völlig schmerzfrei),
- hohe Konzentration der zu untersuchenden Substanzen.
Harn hat als Untersuchungsmaterial aber auch eine Reihe von Nachteilen:
- die Drogentests sind pH-abhängig und können durch ein saures Milieu verfälscht werden;
- die Konzentration von Spontanharn unterliegt starken Schwankungen;
- Drogenharntests können leicht verfälscht werden, indem die Testperson viel Flüssigkeit trinkt.
Aus diesem Grund empfiehlt sich für das Drogenharnscreening (wie etwa auch beim Schwangerschaftstest) die Verwendung des ersten Morgenharns. Vonseiten des Labors sollte auch immer eine Kreatinin-Bestimmung im Harn (und/oder Messung von pH-Wert, Osmolalität, spezifischem Gewicht, Temperatur) erfolgen, um die Konzentration des Harns abzuschätzen bzw. um vorsätzliche Probenmanipulationen auszuschließen.
Labormethoden
Als Bestimmungsmethoden für das Drogenscreening werden in medizinischen Laboratorien sogenannte „Immunoassays“ verwendet. Dazu zählen:
- Harnstreifentests sowie
- nasschemische Verfahren.
Prinzipiell handelt es sich bei diesen beiden Methoden um indirekte Nachweisverfahren, wobei Antikörper gegen einzelne Substanzen (Kokain, Methadon etc.), Metabolite von Substanzen (z.B. EDDP der primäre Methadonmetabolit) sowie Substanzklassen (Benzodiazepine, Amphetamine etc.) das grundsätzliche Funktionsprinzip dieser Tests darstellen.
Ein wesentlicher Nachteil der Immunoassays ist die Tatsache, dass es bei den verwendeten Antikörpern auch zu Kreuzreaktionen mit anderen, nicht relevanten Substanzen kommen kann. Dies betrifft vor allem jene Tests zum Nachweis von Substanzklassen (Amphetamine, Benzodiazepine etc.).
Aus diesem Grund sollten für das vom jeweiligen medizinischen Labor verwendete Immunoassay-Testsystem sogenannte Kreuzreaktionslisten verfügbar sein. Anhand dieser Listen ist ersichtlich, mit welchen Substanzen sowie Konzentrationen der Immunoassay jeweils positive („Positiv-Listen“) bzw. negative („Negativ-Listen“) Ergebnisse liefert.
Hinweis
Eine weitere Besonderheit der Immunoassays ist die Tatsache, dass diese Tests nur ein vorläufiges Ergebnis liefern. Aufgrund des Einsatzes von Antikörpern und der beschriebenen Kreuzreaktionsproblematik muss ein positives Drogenscreeningergebnis – insbesondere bei sensiblen bzw. rechtsmedizinischen Fragestellungen – mit einem sogenannten Referenzverfahren (z.B. Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie – GC/MS) bestätigt werden. Die GC/MS ist ein direktes Nachweisverfahren, wobei tatsächliche Substanzen (Drogen sowie Metabolite) nachgewiesen und exakt quantifiziert werden können.
Interpretation der Drogenscreening-Ergebnisse
Sowohl bei Immunoassays als auch GC/MS müssen bestimmte Schwellenwerte („Cut-offs“) verwendet werden. Dabei handelt es sich um willkürlich festgelegte Grenzwerte, ab wann ein Testergebnis als „positiv“ bzw. „negativ“ klassifiziert wird.
Darüber hinaus kann auch die Sensitivität des Testsystems mit dem Cut-off gesteuert werden. So existieren etwa für den Nachweis von Cannabis im Harn Testsysteme, die auf die Cut-offs 25, 50 bzw. 100 ng/mL eingestellt sind. Je nachdem, welches Testsystem zur Anwendung kommt, kann die Nachweisdauer der Rauschdrogen verlängert werden.
So kann etwa bei einem Cannabis-Testsystem mit einem Cut-off von 25 ng/mL der Test auch noch Wochen nach der letzten Konsumation positiv ausfallen, obwohl eine rauschmäßige Beeinträchtigung in so einem Fall lange nicht mehr gegeben ist.
Weitere Informationen zu GHB, Wirkung und Folgen finden Sie unter Liquid Ecstasy sowie unter Vergiftungen: Drogen & Alkohol.
Weitere Informationen
LOINC: 59681-7
Referenzwerte
Männer bis 18 Jahre | Männer über 18 Jahre | Frauen bis 18 Jahre | Frauen über 18 Jahre | Einheit |
---|---|---|---|---|
negativ | negativ | negativ | negativ | mg/L (Milligramm pro Liter) |
Hinweis
Die an dieser Stelle angeführten Referenzwerte dürfen nicht für die Interpretation eines Laborbefundes verwendet werden, da es sich hierbei um einen exemplarischen Näherungsbereich aus der medizinischen Fachliteratur für diese Labormessgröße in der jeweils untersuchten Körperflüssigkeit handelt. Die labormedizinischen Referenzwerte können sich von Richtwerten oder Grenzwerten für Diagnose und Therapie von Krankheiten unterscheiden.
Grundsätzlich hängen Referenzwerte von Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten ab. Darüber hinaus können auch tageszeitliche Schwankungen bzw. eine Reihe von biologischen Rhythmen die Laborergebnisse beeinflussen. Außerdem hängen die Laborergebnisse auch von der vom jeweiligen medizinischen Labor eingesetzten Untersuchungsmethode ab (nicht alle Labors verwenden die gleiche Methode). Daher werden von der Ärztin oder vom Arzt nur die auf dem jeweiligen Laborbefund ausgewiesenen Referenzwerte für die medizinische Interpretation herangezogen. Mehr Informationen finden Sie unter: Was sind Referenzwerte?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Weigl, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Zusatzfach: Zytodiagnostik