Knochenmarkpunktion
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Wann ist eine Knochenmarkpunktion erforderlich?
Die Entnahme und Untersuchung des Knochenmarks ist notwendig, um Erkrankungen in Zusammenhang mit dem Knochenmark, mit Zellen des Blutes und deren Bildung abzuklären. Die Knochenmarkpunktion wird daher bei der Diagnose verschiedener Erkrankungen und gesundheitlicher Probleme vorgenommen, z.B. bei der Abklärung von:
- Leukämie,
- Anämie, deren Ursache unklar ist,
- Mangel an Blutzellen z.B. Leukozytopenie oder Thrombozytopenie,
- Leukozytose, einem Anstieg von weißen Blutkörperchen,
- Splenomegalie, einer Vergrößerung der Milz,
- multiplem Myelom, einer Krebserkrankung des Knochenmarks,
- myelodysplastischem Syndrom (MDS),
- Knochenmarkmetastasen,
- malignen Lymphomen, einer bösartigen Erkrankung des lymphatischen Systems zur Stadieneinteilung,
- verschiedenen weiteren Erkrankungen des Knochenmarks, z.B. Knochenmarkfibrose,
- Speicherkrankheiten u.v.m.
Bei der Therapie von hämatologischen Erkrankungen wird eine Analyse des Knochenmarks durchgeführt, um den Behandlungsverlauf zu beurteilen und auf Basis der Ergebnisse Maßnahmen setzen zu können.
Welche Vorbereitungen sind notwendig?
Die gesundheitliche Verfassung der Patientin oder des Patienten wird im Vorfeld eines geplanten Eingriffes abgeklärt. Wesentlich ist unter anderem die Erhebung der Krankengeschichte, z.B. Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten wie blutverdünnenden Medikamenten. Wenn Sie beispielsweise an Blutgerinnungsstörungen leiden, sollten Sie dies unbedingt der Ärztin oder dem Arzt mitteilen. Verschiedene Untersuchungen werden vorgenommen, z.B. Gerinnungsstatus.
Vor einer Knochenmarkpunktion erfolgt eine Aufklärung über die Untersuchung – etwa zu Ablauf, Nutzen sowie Risiken. Weitere Informationen finden Sie unter Patienteninformation und –aufklärung.
Wie läuft die Knochenmarkpunktion ab?
Der Eingriff wird bei Erwachsenen in den allermeisten Fällen am Beckenknochen, am Beckenkamm, vorgenommen. Selten findet er am Brustbein statt.
Bei einer Punktion am hinteren Beckenkamm liegt die Patientin oder der Patient seitlich oder auf dem Bauch. Die Ärztin oder der Arzt lokalisiert die Punktionsstelle und zeichnet sie an. Sie wird desinfiziert und steril abgedeckt. Die Patientin oder der Patient erhält eine lokale Betäubung, eine Lokalanästhesie. Bei Bedarf kann auch ein Beruhigungsmittel gegeben werden. Die Ärztin oder der Arzt arbeitet unter sterilen Bedingungen, um eine Keimverschleppung zu vermeiden.
Das Knochenmark wird abhängig von der Indikation gewonnen durch:
- Aspiration, auch Knochenmarkpunktion, Aspirationszytologie: Dabei wird punktiert und über eine spezielle Nadel Knochenmark in kleiner Menge angesaugt. Nachdem die Nadel wieder entfernt wurde, wird ein steriler Verband angelegt und eine Kompression der Punktionsstelle vorgenommen, durch Rückenlagerung oder Kompression mit Sandsack. Beim Einführen der Nadel und beim Ansaugen kann es zu einem kurzen Schmerz kommen. Das entnommene Material wird für die weitere Untersuchung vorbereitet und anschließend im Labor untersucht. Auch eine Biopsie von weiterem Gewebe kann im Zuge dieses Eingriffs vorgenommen werden, in Form der Knochenmarkstanze.
- Knochenmarkstanze: Bei der Knochenmarkstanze wird eine größere Spezialnadel vorgeschoben. Durch Drehbewegungen kann beim Herausziehen ein kleiner Zylinder mit Gewebe gewonnen werden. Dieses wird ebenfalls für weitere Untersuchungen vorbereitet und im Labor untersucht. Nachdem die Proben entnommen wurden, wird ein Verband angelegt und eine Kompression vorgenommen. Die Stanze wird z.B. vorgenommen, wenn keine Markzellen mittels Aspiration gewonnen werden konnten, eine sogenannte trockene Punktion. Auch bei der Abklärung einer aplastischen Anämie oder Knochenmetastasen etc. wird sie gemacht.
Während und nach der Punktion können Blutdruck, Puls und Sauerstoffsättigung überwacht werden. Nach der Punktion müssen Betroffene noch eine Zeit lang liegen. Wurde ein Beruhigungs- und/oder ein Schmerzmittel verabreicht, ist die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt. Sie dürfen beispielsweise danach kein Fahrzeug lenken. Im Idealfall begleitet Sie jemand nach Hause.
Weitere Infos finden Sie in der Labormedizin unter
Wohin kann ich mich wenden?
Eine Knochenmarkpunktion kann ambulant im Krankenhaus oder im Zuge eines stationären Aufenthaltes durchgeführt werden, z.B. in Abteilungen der Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie. Ein Aufnahme- oder Einweisungsschein durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ist je nach Situation erforderlich.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Karl Moyses