Laryngoskopie
Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Laryngoskopie erforderlich?
Die Laryngoskopie wird bei der Abklärung bestimmter Symptome eingesetzt, z.B. andauernde Heiserkeit oder hartnäckiger Husten etc. Sie ist z.B. bei der Diagnose von Schluckstörungen und Stimmstörungen, Verletzungen und Entzündungen des Kehlkopfes sowie Kehlkopftumoren von Bedeutung.
Wie läuft eine Laryngoskopie ab?
Bei dieser Untersuchung werden zwei Formen unterschieden:
- Indirekte Laryngoskopie: Sie findet entweder ohne oder mit lokaler Betäubung statt (Sprays zur kurzen, oberflächlichen Betäubung der Schleimhaut). Dabei sitzt die Patientin/der Patient der Ärztin/dem Arzt gegenüber. Mittels Beleuchtung, Stirnreflektor und kleinem Spiegel (Kehlkopfspiegel) kann die Ärztin/der Arzt vom Gaumenzäpfchen bzw. der hinteren Rachenwand aus auf den Kehlkopf blicken. Dafür streckt die Patientin/der Patient die Zunge heraus. Diese wird vorsichtig nach vorne gezogen. Mit einem Lupenlaryngoskop können die pathologischen Veränderungen exakter diagnostiziert werden.
- Direkte Laryngoskopie: Eine direkte Laryngoskopie in Oberflächenanästhesie (Spray) wird mit einem flexiblen Endoskop durchgeführt. In diesem Fall wird das Endoskop meist über die Nase vorgeschoben und dient lediglich der Diagnostik. Bei der direkten Laryngoskopie in Narkose wird das Laryngoskop Richtung Kehlkopf vorgeschoben. Die Patientin/der Patient liegt dabei auf dem Rücken mit rückwärts geneigtem Kopf. Mittels Mikroskop (Mikrolaryngoskopie) und Endoskop können neben der Diagnostik auch mikrochirurgische Eingriffe vorgenommen werden. Bei Oberflächenanästhesie erfolgt die Laryngoskopie im Sitzen.
Welche Vorbereitungen sind notwendig?
Vor einer geplanten Untersuchung in Narkose wird der Gesundheitszustand abgeklärt und die Vorgehensweise besprochen. Bei Fragen zur Laryngoskopie können Sie sich an die durchführende Ärztin/den durchführenden Arzt wenden. Vor und nach Anästhesien sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Diese bespricht die Ärztin/der Arzt im Vorfeld mit Ihnen. Sie/er informiert z.B. darüber, wie lange vorher Sie auf Essen und Trinken verzichten müssen.
Besprechen Sie die Medikamenteneinnahme mit der Ärztin/dem Arzt. Die Medikamente, z.B. Blutverdünner (wie etwa Marcoumar oder Sintrom), müssen eventuell einige Tage vor einer Biopsie abgesetzt werden, um größere Blutungen zu vermeiden.
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen) muss vor der Laryngoskopie entfernt werden. Informieren Sie zudem die Ärztin/den Arzt über eventuelle lockere Zähne bzw. Zahnersatz. Lockere Zähne (insbesondere Schneidezähne) sind von einer Zahnärztin/einem Zahnarzt möglichst zeitgerecht vor dem geplanten Eingriff zu sanieren bzw. zu schienen. Während der Untersuchung in Vollnarkose werden die Zähne mit einer Zahnschiene geschützt.
Weitere Infos erhalten bzw. finden Sie
- bei der durchführenden Ärztin/dem durchführenden Arzt.
- unter Narkose: Vorbereitung.
Welche Nebenwirkungen/Komplikationen gibt es?
Patientinnen/Patienten empfinden die indirekte Spiegelung eventuell als unangenehm, da der Mund länger offen gehalten und die Zunge herausgestreckt werden muss. Auch muss – bei Untersuchung mit Kehlkopfspiegel oder Lupenlaryngoskop – ein etwaiger Würgereiz unterdrückt werden. Der Gedanke an ein Endoskop in Nase oder Mund kann mitunter befremdlich sein.
Folgende Komplikationen bzw. Symptome können bei einer Untersuchung in Narkose z.B. auftreten:
- Gebissschäden bei lockeren Zähnen,
- Heiserkeit, Trockenheitsgefühl,
- Blutungen nach Probenentnahme (Biopsie) oder anderen Eingriffen,
- selten Verletzung durch das Endoskop sowie
- selten Infektionen.
Wo wird eine Laryngoskopie durchgeführt?
Eine indirekte Laryngoskopie kann durchgeführt werden:
- bei einer niedergelassenen HNO-Ärztin/einem niedergelassenen HNO-Arzt. Unter Arztsuche können Sie nach einer Ärztin/einem Arzt in Ihrer Nähe suchen.
- in einem Krankenhaus.
Eine direkte Laryngoskopie wird meist in der entsprechenden Abteilung eines Krankenhauses durchgeführt.
Unter Spitalssuche finden Sie HNO- bzw. chirurgische Abteilungen in Ihrer Nähe.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Für eine geplante direkte Laryngoskopie in einem Krankenhaus benötigen Sie die Zuweisung einer Fachärztin/eines Facharztes für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO). Diese ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Informationen zum Kostenbeitrag für Patientinnen/Patienten bei einem stationären Aufenthalt finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?.
Die Kosten einer indirekten Laryngoskopie bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt werden von dem zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).
Bei Inanspruchnahme einer Wahlärztin/eines Wahlarztes (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) werden die Kosten nicht direkt verrechnet. In diesem Fall bezahlen Sie den anfallenden Betrag direkt an die Ärztin/den Arzt und reichen die Rechnung bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger ein. Es werden Ihnen maximal 80 Prozent des Tarifs, den eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt bzw. ein Vertragsambulatorium mit dem Krankenversicherungsträger verrechnet, rückvergütet. Nähere Informationen finden Sie unter Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte.
Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 26. November 2018
Expertenprüfung durch: Dr. Wolfgang Elsäßer