Medizinische Hilfe auf Reisen
Inhaltsverzeichnis
Medizinische Versorgung im Ausland
Bei gesundheitlichen Problemen, zum Beispiel bei plötzlichen Erkrankungen oder wenn Sie dringend Medikamente benötigen, können Sie sich im Ausland an ein Spital bzw. eine Ärztin oder einen Arzt wenden. Bei der Suche nach einer Vertrauensärztin oder einem Vertrauensarzt vor Ort hilft die länderspezifische Suche nach Österreichischen Vertretungen des Außenministeriums.
Für die Bezahlung von Gesundheitsleistungen, die im Ausland in Anspruch genommen wurden, hat Ihr Sozialversicherungsträger spezielle Regelungen. In den EU-Mitgliedsstaaten dient die Rückseite der e-card als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Damit ist gesichert, dass Sie nach den Regeln des jeweiligen Landes medizinische Betreuung bekommen. In Ländern, in denen die EKVK nicht gilt, benötigen Sie einen internationalen Urlaubskrankenschein. In Ländern, mit denen es kein Abkommen über die Krankenversicherung gibt, müssen Sie eventuelle Behandlungskosten vor Ort selbst bezahlen.
Mehr zum Thema: Medizinischer Notfall (Kontaktstelle Patientenmobilität)
Hinweis
Nicht alle Kosten werden vom Österreichischen Sozialversicherungsträger übernommen. Für viele Länder wird daher der Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung empfohlen.
Ärztlich verordnete Medikamente, die im Ausland in einer Apotheke gekauft werden, sind meistens privat zu bezahlen. Die Kosten für die verordneten Medikamente können Sie – ebenso wie die ärztlichen Behandlungskosten – bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Kostenübernahme einreichen.
Medizinischer Notfall im Ausland
Bei medizinischen Notfällen im Ausland können Erste-Hilfe-Maßnahmen Leben retten. Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen muss die betroffene Person rasch zur Erstversorgung in ein örtliches Krankenhaus gebracht werden. Die europäische Notrufnummer lautet 112 und kann in allen EU-Staaten kostenlos gewählt werden. Über die jeweilige Notrufnummer (Ambulanz) des Reiselandes informieren die Länderspezifischen Reiseinformationen des Außenministeriums.
Bei Unfällen im Ausland, z.B. einem Verkehrsunfall, kann auch die zuständige Österreichische Vertretungsbehörde vor Ort helfen, z.B. bei der Beschaffung von Beweisunterlagen, der Wahrung von Rechtsansprüchen etc. Wenn Sie eine private Reiseversicherung abgeschlossen haben, bietet diese meist ebenfalls Hilfe und Telefonnummern für Notfallsituationen an.
Hinweis
In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 90115 4411.
Wo finde ich weitere Tipps?
Unter folgenden Links finden Sie weitere Tipps zum Thema Medizinische Hilfe auf Reisen:
- Kontaktstelle Patientenmobilität
- Schutz und Hilfe im Ausland (Außenministerium)
- Notfälle während Reisen (oesterreich.gv.at)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 8. November 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Herwig Kollaritsch, Facharzt für Klinische Mikrobiologie und Hygiene, Facharzt für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Zert. Reisemedizin