Solarien-Besuch: Was Sie wissen sollten
Welche Schäden können durch UV-Strahlung entstehen?
UV-Strahlung kann Augen- und Hautschäden hervorrufen und ist ein Risikofaktor für Hautkrebs.
Bekommt die Haut zu viel UV-Strahlung ab, kann es zu Rötungen, aber auch Schwellungen, Juckreiz, Schmerzen und Brandblasen kommen. Weitere Infos finden Sie unter Sonnenbrand. Eine Rötung bzw. ein „Sonnenbrand“ kann auch aufgrund eines Besuches im Solarium bei überhöhter Bestrahlung auftreten. Außerdem kann UV-Strahlung dazu führen, dass die Haut schneller altert. Künstliche UV-Strahlung kann gefährlicher sein als die Sonne.
UV-Bestrahlungsgeräte bzw. künstliche UV-Strahlung wurden 2009 von der IARC, der Krebsforschungsagentur der WHO, als krebsauslösender Faktor eingestuft. Besonders gefährdet sind beispielsweise Menschen, die schon jung ein Solarium benutzt haben oder benutzen. Weitere Infos zum Risiko von natürlicher und künstlicher UV-Strahlung finden Sie unter Hautkrebs.
Schützt „vorbräunen“ durch Solarien vor Sonnenschäden?
Das Vorbräunen durch UV-Bestrahlungsgeräte bedeutet nicht, dass damit ein ausreichender Schutz der Haut vor Sonnenschäden, z.B. durch zu intensive Sonneneinstrahlung im Urlaub, erreicht werden kann. Personen, die durch die natürliche Sonnenstrahlung nicht bräunen und rasch eine Rötung der Haut bekommen, bräunen auch durch das Solarium nicht. Hier finden Sie weitere Infos zu Sonnenschutz.
Hilft bräunen im Solarium hinsichtlich Vitamin-D-Mangel?
Sonnenlicht ist für den menschlichen Körper wichtig. Der Körper braucht UV-B-Licht z.B. für die Bildung von Vitamin D. Die Bestrahlungsstärke an UV-B-Strahlung der Geräte kann gering sein und daher kaum zur Bildung von Vitamin D beitragen. Zudem bergen UV-Strahlen – auch künstliche durch UV-Bräunungsgeräte – gesundheitliche Risiken.
Ob ein behandlungsbedürftiger Vitamin-D-Mangel vorliegt, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt feststellen. Sie oder er informiert darüber, welche Maßnahmen es gibt, etwa ausreichender Aufenthalt im Freien, Ernährung und Vitamin D, Vitamin-D-Präparat.
Wer sollte keinesfalls ein Solarium bzw. „Sonnenstudio“ benutzen?
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind Solarium-Besuche seit 1.9.2010 gesetzlich verboten.
Bestimmte Personengruppen sollten auf Solarien-Besuche zu kosmetischen Zwecken bzw. zum Bräunen der Haut verzichten, unter anderem:
- Personen mit Hauttyp I oder II, da diese besonders empfindlich gegen UV-Strahlung sind. Hier finden Sie weitere Infos zu den Hauttypen.
- Personen
- mit vielen und/oder auffälligen Muttermalen,
- mit Neigung zur Bildung von Sommersprossen,
- die bereits einen starken Sonnenschaden, besonders in der Kindheit, hatten,
- in deren Familiengeschichte bösartiger Hautkrebs aufgetreten ist.
- Personen, die bestimmte Medikamente oder Präparate verwenden, z.B. Johanniskrautpräparate. Erkundigen Sie sich bei einer Ärztin, einem Arzt oder in der Apotheke.
- Personen, die bereits einen ausgedehnten Hautschaden aufgrund von UV-Bestrahlung durch die Sonne haben oder bei denen bösartige Hautveränderungen, auch im Krebsvorstadium, nachgewiesen wurden.
Was Sie bei der Benützung eines Solariums beachten sollten
Wenn Sie ein Solarium benutzen möchten, sollten Sie unter anderem Folgendes beachten:
- Solarien sollten nicht benützt werden, wenn am gleichen Tag Parfums oder Körperlotionen oder -sprays auf die Haut aufgetragen wurden.
- Personen, die innerhalb von 24 Stunden eine Haarentfernung gemacht haben.
- Personen mit einer Hautkrankheit sollten ärztlichen Rat einholen, bevor sie ein Solarium benützen.
- Bestimmte Kosmetika und Medikamente können die Empfindlichkeit gegenüber UV-Strahlung erhöhen. Holen Sie am besten auch dazu vor dem ersten Besuch ärztlichen Rat ein.
- Beachten Sie den Bestrahlungsplan, die empfohlenen höchsten Bestrahlungszeiten und die Ausführungen der Gebrauchsanweisung, die im Aufstellungsraum des UV-Bestrahlungsgerätes aufliegt.
- Informieren Sie sich im Solarium oder der Solarienverordnung, was bei regelmäßigen Bestrahlungen zu beachten ist.
- Verwenden Sie stets eine der Norm entsprechende Schutzbrille. Diese muss beim UV-Bestrahlungsgerät vorhanden sein.
- Testen Sie die Hautempfindlichkeit: Da die Empfindlichkeit individuell sehr verschieden ist, sollte die Dauer der erste Sitzung ungebräunter Haut entsprechend angepasst bzw. verkürzt werden. Tritt eine unerwünschte Reaktion auf, ist eine weitere Benützung von Solarien nicht ratsam.
- Die Bestrahlungszeit sollte bei allen Bestrahlungen so gewählt werden, dass keine Hautrötung auftritt.
- Natürliche UV-Bestrahlungen in Freizeit, Urlaub und Beruf sollten berücksichtigt werden! Denn die künstliche UV-Strahlung bedeutet eine – neben der natürlichen UV-Strahlung – zusätzliche Belastung.
Weitere Informationen finden Sie unter Solarienverordnung.
Worüber muss ein Solarium-Betreiber informieren?
Bei Betrieb eines Solariums müssen verschiedene Auflagen erfüllt und Infos zur Verfügung gestellt werden, z.B.:
- Infos vor der ersten Benutzung: Laut Solarienverordnung müssen Personen, die erstmals ein UV-Bestrahlungsgerät in einem Solarium benützen wollen, vor der ersten Bestrahlung mittels eines entsprechenden Informationsblattes informiert werden.
- Gebrauchsanweisung: Bei jedem Gerät muss eine Gebrauchsanweisung vorhanden sein. Darin wird unter anderem beschrieben, wie ein Bestrahlungsprogramm erstellt wird. Dafür sind Hinweise zu Bestrahlungsdauer, Bestrahlungsabstand, Zeitabstände zwischen den Bestrahlungen sowie zur individuellen Hautempfindlichkeit zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten steht das Bedienungspersonal für weitere Informationen zur Verfügung.
- Anfangsbestrahlung: Im Raum, in dem das Gerät aufgestellt ist, muss die empfohlene Anfangsbestrahlungsdauer mit einem entsprechenden Hinweis angegeben sein. Auch Hinweise zu regelmäßiger Bestrahlung müssen angeführt sein.
- Gesundheitliche Gefahren: Es muss ein Hinweis auf die gesundheitlichen Gefahren, die von UV-Bestrahlungsgeräten ausgehen, angebracht sein.
- Personal: Im Sonnenstudio muss qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, das über die Hygienemaßnahmen und Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten Bescheid weiß.
Welche Anforderungen an die Ausstattung gibt es noch?
Die Verordnung regelt verschiedene weitere technische Aspekte und Anforderungen an die Ausstattung, z.B.:
- Die UV-Bestrahlungsgeräte dürfen nicht zur Selbstbedienung der Benutzer alleine eingerichtet sein. Das Gerät muss jedoch während der Benutzung jederzeit abschaltbar sein.
- Es dürfen nur geprüfte, z.B. mit ÖVE-Prüfzeichen, und genormte Geräte verwendet werden. Die Kennzeichnung „UV-Typ Nummer 3“ muss deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein.
- Fußboden, Wände und Decken dürfen nicht spiegelnd oder stark reflektierend sein.
- Die Bestrahlungsgeräte müssen so eingestellt sein, dass der vom Gerätehersteller empfohlene kürzeste Bestrahlungsabstand nicht unterschritten werden kann.
- Bei jedem Bestrahlungsgerät müssen zwei Schutzbrillen vorhanden sein, die der Norm entsprechen.
- Eine UV-Bestrahlungsliege muss nach jeder Benützung entweder mit einer Schutzfolie neu bespannt oder mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden. Auch die Schutzbrillen müssen desinfiziert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Solarienverordnung.
Wo erhalte ich Infos zu Verordnungen und Normen?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 21. August 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr.in Karin Gromann