Impfungen für Erwachsene
Inhaltsverzeichnis
Warum müssen Impfungen aufgefrischt werden?
Die meisten Impfungen erhalten wir im Kindesalter im Rahmen von Grundimmunisierungen. Grundimmunisierung bedeutet eine gewisse Anzahl von Impfungen, die es braucht, um einen Langzeitschutz zu erreichen. Sie besteht aus mehreren Impfdosen, zwischen denen empfohlene Zeitabstände liegen.
Je nach Impfstoff kann es bis zu einigen Wochen dauern, bis sich ein Impfschutz entwickelt. Manche Impfungen schützen nach vollständiger Verabreichung ein Leben lang vor der Krankheit. Bei anderen Impfungen lässt im Lauf der Zeit die Wirkung nach, und sie müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Man sagt auch „Auffrischungsimpfung“ bzw. „Booster“ dazu.
Nach der Auffrischung ist man längere Zeit oder sogar dauerhaft geschützt vor dem Krankheitserreger. Allerdings gibt es auch Erreger, die sich verändern, wie zum Beispiel die Influenzaviren (Echte Grippe). Hier ist beispielweise eine jährliche Impfung mit einem jeweils angepassten Impfstoff empfohlen, um geschützt zu bleiben.
Welche Impfungen muss man regelmäßig auffrischen?
Sofern bereits eine Grundimmunisierung besteht, empfiehlt das Nationale Impfgremium, im Erwachsenenalter folgende Impfungen regelmäßig aufzufrischen:
- Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Keuchhusten (Pertussis): Auffrischung bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle zehn Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre.
- Impfung gegen Kinderlähmung (Polio): Auffrischung im Erwachsenenalter zweimal im Abstand von zehn Jahren. Danach sind Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung nur mehr bei Indikation notwendig.
- Impfung gegen FSME: Erste Auffrischungsimpfung drei Jahre nach der Grundimmunisierung; danach bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
- Impfung gegen Influenza (Grippeimpfung): Empfohlen ist eine jährliche Impfung mit dem jeweils angepassten Impfstoff vor der Influenza-Saison.
Achtung
Hierbei handelt es sich um allgemeine Empfehlungen. Für Menschen mit bestehenden Krankheiten können andere Impfempfehlungen gelten. Dies sollte mit der Ärztin oder dem Arzt abgeklärt werden.
Alle Impfungen werden in den Impfpass eingetragen. Dieser gibt einen Überblick darüber, welche Impfungen zum ersten Mal verabreicht werden, welche nachgeholt oder aufgefrischt werden müssen. Mehr unter: Impfdokumentation.
Was tun, wenn Impfungen versäumt wurden?
Eine versäumte Impfung kann bedeuten, dass der Schutz gegen die entsprechende Krankheit nicht vollständig ist. Fachleute empfehlen daher, versäumte Impfungen so bald wie möglich nachzuholen.
Aufklärungspflicht bei Impfungen
In Österreich gibt es keine Impfpflicht. Die Entscheidung, ob jemand geimpft werden möchte oder nicht, liegt bei jedem selbst. Die im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impftermine und Impfungen sind Empfehlungen. Um eine Entscheidung für oder gegen eine Impfung zu treffen, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin oder den Arzt.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Impfungen für Erwachsene werden angeboten von:
- Niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten (v.a. für Allgemeinmedizin)
- Gesundheitszentren und Bezirkshauptmannschaften
Hier finden Sie die Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für eine Impfung unterscheiden sich je nach Impfstoff und sind in der Regel privat zu bezahlen. Ausnahme: Die COVID-19-Impfung und die Masern-Mumps-Röteln-Impfung sind derzeit für alle Personen gratis.
Für die Durchführung der Impfung verrechnet die Ärztin oder der Arzt ein Impfhonorar.
Hinweis
Informieren Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt über Impfaktionen. Auch die Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter und Bezirkshauptmannschaften sowie Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheker vor Ort beraten Sie gerne.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen