Impfungen für spezielle Personengruppen
Inhaltsverzeichnis
Impfungen bei Kinderwunsch
Infektionskrankheiten können in der Schwangerschaft nicht nur für die Mutter gefährlich sein, sondern auch auf das Kind übertragen werden. Das Nationale Impfgremium empfiehlt daher Frauen mit Kinderwunsch, ihren Impfstatus bereits vor einer Schwangerschaft überprüfen zu lassen. Fehlende Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Besonders folgende Impfungen sollten bereits ab Kinderwunsch verabreicht oder aufgefrischt werden:
- Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln: Der Mindestabstand der Impfung zum Schwangerschaftsbeginn sollte ein Monat betragen.
- Impfung gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen): Der Mindestabstand der Impfung zum Schwangerschaftsbeginn sollte ein Monat betragen.
- Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-(Kinderlähmung): Die Impfung ist auch während der Schwangerschaft möglich.
- Impfung gegen Influenza (Grippeimpfung): Die Impfung wird allen Frauen mit Kinderwunsch während der Grippe-Saison empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen vor der Schwangerschaft
Impfungen in der Schwangerschaft
Generell sind Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft möglich. Fachleute empfehlen, diese aus Vorsichtsgründen erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel durchzuführen.
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber oder Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen), dürfen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Die Durchführung von Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollte spätestens einen Monat vor Schwangerschaftsbeginn erfolgen.
Hinweis
Sprechen Sie bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz.
Welche Impfungen sind in der Schwangerschaft empfohlen?
Das Nationale Impfgremium empfiehlt Schwangeren folgende Impfungen:
- Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis): Unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung empfohlen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung und bietet dem Neugeborenen einen zuverlässigen Nestschutz.
- Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf): Wird zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen empfohlen und ist durch den Kombinationsimpfstoff mit Keuchhusten abgedeckt.
- Impfung gegen Influenza (Grippeimpfung): Da Influenza (Echte Grippe) während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt, wird die Influenza-Impfung zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen vor und auch während der Influenzasaison empfohlen.
- Impfung gegen COVID-19: Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie für eine Frühgeburt.
- Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV): Seit Herbst 2023 gibt es einen RSV-Impfstoff, der ab der 24. Schwangerschaftswoche zugelassen ist. Dieser trägt zum passiven Schutz von Neugeborenen gegen RSV bei. Schwangere können auf Wunsch vorzugsweise zwischen September und März geimpft werden.
Impfen während der Stillzeit
Grundsätzlich sind in der Stillzeit die meisten Impfungen möglich. Eine Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung. Insbesondere die Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln und gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen) wird ungeschützten Wöchnerinnen und stillenden Müttern von Expertinnen und Experten dringend empfohlen. Sollte die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) – entgegen der dringenden Empfehlung – nicht während der Schwangerschaft erfolgt und fällig sein, so soll im Wochenbett geimpft werden.
Impfungen für Frühgeborene
Frühgeborene Kinder bei stabilem Zustand sollten nach dem chronologischen Alter – und nicht nach dem Schwangerschaftsalter – geimpft werden. Meist ist es hilfreich, die erste Impfung noch während des Spitalsaufenthaltes wegen der Beobachtung der Verträglichkeit zu verabreichen. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden.
Impfungen bei Personen mit Immundefekten
Eine Schwäche des Immunsystems führt unabhängig von ihrer Ursache zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Der Schutz durch Impfungen der Betroffenen ist daher von besonderer Bedeutung. Der Immunstatus sollte genau kontrolliert und nötige Impfungen, wenn möglich und in Rücksprache mit den behandelnden Spezialistinnen und Spezialisten, ergänzt werden.
Generell gilt: Auch Kontakt- und Betreuungspersonen von Menschen mit Immunschwäche oder -defekt sollten entsprechend den Empfehlungen des Impfplans geimpft sein, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf die immungeschwächte Person zu verhindern.
Hinweis
Ausführliche Informationen zu Impfungen bei Personen mit Immundefekten erhalten Sie auf der Website des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Medizinischen Universität Wien.
Impfungen für das Personal im Gesundheitswesen
In Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen besteht erhöhte Infektionsgefahr. Daher empfiehlt das Nationale Impfgremium, Gesundheitspersonal mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder infektiösem Material zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend durch Impfungen zu schützen.
Weiterführende Information zur Haftung oder den arbeitsrechtlichen Aspekten von Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen