Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)
Inhaltsverzeichnis
RSV: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Die Übertragung von RSV erfolgt vor allem durch Tröpfcheninfektion, z.B. beim Niesen, Husten oder Sprechen. Auch über Hände oder Gegenstände ist eine Ansteckung möglich, wenn die Viren anschließend mit der Schleimhaut in Nase oder Mund in Kontakt kommen.
Infizierte Personen sind im Schnitt etwa drei bis acht Tage lang ansteckend. Es gibt aber auch Fälle, bei denen infizierte Personen – ohne selbst Symptome zu zeigen – mehrere Wochen lang ansteckend sein können. Die erstmalige Infektion erfolgt gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren, erneute Infektionen treten altersunabhängig auf.
Die RSV-Erkrankung kann sehr unterschiedlich verlaufen und zeigt sich durch unterschiedliche Symptome der oberen und unteren Atemwege. Die Infektion ist üblicherweise selbstlimitierend, das bedeutet, sie klingt meist von selbst wieder ab. Allerdings kann es im Zuge der Infektion auch zu schweren Verläufen mit Komplikationen kommen, bis hin zum Tod. Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, älteren Personen und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen.
Hinweis
Das SARI-Dashboard zeigt die Anzahl der stationären Spitalsaufenthalte mit schweren akuten Atemwegsinfektionen, sogenannten respiratorischen Infektionen, z.B. RSV.
Warum gegen RSV impfen?
Bei Kleinkindern ist die RSV-Infektion der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten. Bei Personen zwischen sechs und 60 Jahren ist dies der Fall, wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen. Ab einem Alter von 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wieder an.
Derzeit stehen in Österreich zwei Impfstoffe gegen Erkrankungen der unteren Atemwege durch RSV zur Verfügung. Die aktive Immunisierung wird derzeit mit einer einmaligen Impfung durchgeführt. Ob weitere Impfungen nötig sind, wird durch Studien evaluiert.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung und den passenden Impfstoff auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.
RSV-Impfung für Kleinkinder
Eine passive Immunisierung gegen RSV steht über das kostenfreie Kinderimpfprogramm zur Verfügung. Die Immunisierung wird aktuell für Neugeborene angeboten und erfolgt in der Regel in der ersten Lebenswoche direkt im Krankenhaus, wenn die Eltern dies wünschen. Sie ist auch bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten möglich. Die Immunisierung geben RSV ist bis zum vollendeten 1. Lebensjahr allgemein empfohlen und schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Für Risikokinder ist sie auch im 2. Lebensjahr empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter impfen.gv.at und im Impfplan Österreich.
RSV-Impfung für Erwachsene
Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für Personen ohne erhöhtem Risiko. Es sind für Erwachsene drei Impfstoffe zur Vermeidung von durch RSV ausgelösten Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen.
Darüber hinaus kann die Impfung bei Personen ab dem vollendeten 18 lebensjahr (off-label) mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko erwogen werden. Dazu zählen u.a.:
- Personen mit schweren Organerkrankungen,
- Personen mit einer Krebserkrankung,
- Personen mit Immundefekten oder anderen schweren Grunderkrankungen,
- Stark übergewichtige Personen,
- Personen mit einer HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen,
- In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen.
RSV und Schwangerschaft
Ein Impfstoff ist zum passiven Schutz von Neugeborenen durch die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft zugelassen. Dabei entwickelt die werdende Mutter schützende Antikörper gegen RSV, die auf das Kind übertragen werden. Die Impfung sollte vier bis acht Wochen vor dem Geburtstermin erfolgen. Weitere Informationen enthält der Impfplan Österreich.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.1 (Stand: 18.12.2024) als Quelle herangezogen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal