Impfung gegen Hepatitis B
Inhaltsverzeichnis
Hepatitis B: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Hepatitis-B-Viren gehören weltweit zu den häufigsten viralen Infektionserregern beim Menschen. Die Übertragung erfolgt v.a. durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z.B. über Sexual- und Blutkontakte) infizierter Personen sowie durch den Gebrauch von oder die Verletzung mit kontaminierten Injektionsspritzen oder anderen Gegenständen (z.B. Zahnbürste). Weltweit stellt die Übertragung von der infizierten Mutter auf das Neugeborene ein großes Problem dar.
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung – die sogenannte Inkubationszeit – beträgt etwa 75 Tage. Die Infektion kann sehr unterschiedlich verlaufen: Sie kann einen milden Verlauf nehmen, zu einer akuten Entzündung der Leber führen oder aber zu einer fortschreitenden chronischen Leberentzündung bis hin zur Leberzirrhose mit einem erhöhten Risiko für Leberzellkarzinome.
Weitere Informationen finden Sie unter Hepatitis B.
Hinweis
Neugeborene von Müttern, die mit Hepatitis-B-Viren infiziert sind, müssen möglichst sofort nach der Geburt behandelt werden, da für diese ein besonders hohes Risiko eines chronischen Verlaufs besteht.
Hepatitis-B-Impfung für Kinder
Die Hepatitis-B-Impfung ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten. Im Rahmen der Sechsfach-Impfung wird die Impfung gegen Hepatitis B im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat verabreicht.
Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter wird eine Auffrischungsimpfung ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen und steht im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung.
Danach sind weitere Auffrischungsimpfungen oder Titerkontrollen nur bei Risikopersonen empfohlen. Bei fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis-B-Immunisierung spätestens mit Pflichtschulaustritt durchgeführt werden, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt.
Hepatitis-B-Impfung für Erwachsene
Die Hepatitis-B-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt werden und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein empfohlen. Falls notwendig ist eine Erstimpfung auch nach dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Nach der Grundimmunisierung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungsimpfungen oder Titerkontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Indikation empfohlen.
Details und eine Auflistung der Personengruppen mit spezieller Indikation finden Sie im aktuellen Impfplan Österreich.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen