Impfungen gegen Pocken (Variola)
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Das Pockenvirus zählte in der Vergangenheit zu einem der gefährlichsten Erreger. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr startete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1966 eine Pocken-Ausrottungskampagne. Kern des Programmes war eine weltweite Pockenimpfpflicht, die Wirkung zeigte: Im Jahr 1980 erklärte die WHO die Bevölkerung offiziell als pockenfrei. Lediglich in zwei WHO-Referenzlaboratorien sind noch Pockenstämme vorhanden.
Pockeninfektionen durch Impfen ausgerottet
Dass Pocken ausgerottet sind, ist ein Erfolg der Impfung. Impfungen gehören zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Sie schützen vor schweren Infektionskrankheiten, die sogar tödlich verlaufen können. Ziel der WHO ist es, weitere schwere Infektionskrankheiten regional und in weiterer Folge auch weltweit auszurotten. Das ist jedoch nur dann erreichbar, wenn möglichst viele Menschen gegen bestimmte Krankheitserreger geimpft sind.
Wie werden Pocken übertragen?
Pocken werden durch das Variola-Virus (Erreger: Orthopoxvirus variola) ausgelöst. Sie gelten als hochansteckend und werden als Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Eine Ansteckung erfolgt ausschließlich von Mensch zu Mensch.
Schützt die Pockenimpfung auch gegen Mpox (Affenpocken)?
1980 erklärte die WHO die Pocken für ausgerottet. Seitdem wird die Pockenimpfung nicht mehr verabreicht. Fachleute gehen davon aus, dass Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, aufgrund einer sogenannten Kreuzimmunität auch einen Schutz gegen Mpox (Affenpocken) aufweisen. Die Pockenimpfung soll zumindest vor schweren Verläufen einer Infektion mit Mpox (Affenpocken) schützen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Impfung gegen Mpox (Affenpocken).
Hinweis
Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2022
Erstellt durch: Redaktion
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz