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Impfung gegen Gelbfieber

Gelbfieber wird durch das Gelbfieber-Virus hervorgerufen. Es wird durch Stechmücken im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen. Das Gelbfiebervirus kann ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang verursachen. Hier finden Sie Informationen zur Gelbfieber-Impfung aus dem Impfplan Österreich.

Gelbfieber: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Das Gelbfieber-Virus ist ein Flavivirus und wird hauptsächlich durch Stechmücken der Gattung „Aedes“ übertragen, hauptsächlich durch Aedes aegypti (Gelbfiebermücke). Das Gelbfieber-Virus kommt im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara vor. Gelbfieber kann mild mit grippeähnlichen Symptomen verlaufen oder mit einem schweren, oft tödlichen Verlauf einhergehen.

Bei Ansteckung treten die erste Krankheitszeichen nach etwa drei bis sechs Tagen auf. Kommt es zu einer Erkrankung, verläuft diese oft in zwei Phasen. In der ersten Phase treten plötzlich hohes Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen auf. Nach einigen Tagen klingen die Symptome wieder ab und man wird gesund. Bei einem Teil der Erkrankten kommt jedoch zu einer zweiten, schweren Krankheitsphase. Dabei kommt es nach einer kurzen Besserung der Symptome erneut zu hohem Fieber. Außerdem kann es zu inneren Blutungen, Leber- und Nierenversagen mit tödlichem Ausgang kommen.

Die Gelbfieber-Impfung

Die Gelbfieber-Impfung wird einmalig verabreicht und schütz formal lebenslang (Ausnahme: siehe Hinweis unten). Die Wirksamkeit liegt bei nahezu 100 Prozent. 

Expertinnen und Experten empfehlen die Impfung bei Reisen in Endemiegebiete des tropischen Afrikas und Südamerikas. Endemiegebiete sind Regionen, wo die Krankheit verbreitet ist.

In bestimmten Ländern ist für die Einreise die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung sollte mindestens zehn Tage vor der Reise in ein endemisches Gebiet erfolgen.

Der in Österreich zugelassene Impfstoff wird einmalig verabreicht und kann ab dem vollendeten neunten Lebensmonat geimpft werden. Die Schutzdauer der Gelbfieber-Impfung wird von Expertinnen und Experten auf mindestens zehn Jahre geschätzt und kann lebenslang andauern.

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung sowie den passenden Impfstoff auf. Allgemeine Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.

Hinweis

Nach der Bewertung verfügbarer Daten kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass eine einzige Gelbfieberimpfung Reisende wirklich lebenslang schützt. Ärztinnen bzw. Ärzte können daher bestimmten Personen, die bereits gegen Gelbfieber geimpft wurden und in betroffene Gebiete reisen, eine weitere Gelbfieberimpfung vorschlagen. Dafür besteht jedoch keine formale Verpflichtung. Danach sind keine weiteren Impfungen empfohlen.

Für folgende Personengruppen könnte eine Wiederholungsimpfung sinnvoll sein, da sie möglicherweise über eine abgeschwächte Immunantwort verfügen:

  • Personen, deren Gelbfieberimpfung deutlich mehr als zehn Jahre zurückliegt, 
  • Kinder, die bei Erstimpfung unter 2 Jahre alt waren,
  • Frauen, in der Schwangerschaft geimpft wurden,
  • HIV-Infizierte und
  • Personen, die zeitgleich eine MMR-Impfung erhalten haben.

Gelbfieberbescheinigung

Eine Impfbescheinigung mit internationaler Gültigkeit kann nur von Impfstellen mit spezieller Berechtigung ausgestellt werden, den autorisierten Gelbfieber-Impfstellen. Sollte eine Impfung von einer nicht autorisierten Ärztin oder einem nicht autorisierten Arzt durchgeführt worden sein, so ist eine nachträgliche Bestätigung durch die Gesundheitsbehörde nicht möglich.

Gelbfieber-Einreisebestimmungen 

Ob bei der Einreise in ein Land eine Gelbfieberimpfung notwendig ist, zeigen die länderspezifischen Reiseinformationen des Außenministeriums.

Hinweis

Personen, die nicht geimpft werden können, können mittels „vaccination exempt waiver“ von der Impfung ausgeschlossen werden. Im Einzelfall muss bei Ausstellung eines solchen „waivers“ geklärt werden, ob die Einreisebehörden des Ziellandes dieses Zeugnis beim Grenzübertritt akzeptieren.

Quelle

Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.1 als Quelle herangezogen. 

Letzte Aktualisierung: 2. April 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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