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Impfung gegen Gelbfieber

Gelbfieber wird durch das Gelbfieber-Virus hervorgerufen. Es wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen. Das Gelbfiebervirus kann ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang verursachen. Im Impfplan Österreich steht, für wen die Gelbfieber-Impfung empfohlen ist.

Gelbfieber: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Das Gelbfieber-Virus ist ein Flavivirus und wird insbesondere durch Stechmücken der Gattung „Aedes“ übertragen. Es ist im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara heimisch. Gelbfieber kann mild mit grippeähnlichen Symptomen verlaufen oder mit einer schweren, oft tödlichen Verlauf einhergehen.

Bei Ansteckung entwickeln sich erste Krankheitszeichen nach etwa drei bis sechs Tagen. Kommt es zu einer Erkrankung, verläuft sie oft in zwei Phasen. In der ersten Phase treten plötzlich hohes Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen auf. Nach einigen Tagen gehen die Symptome zurück und man wird gesund. Bei einem Teil der Erkrankten kommt jedoch zu einer zweiten, schweren Krankheitsphase.. Dabei kommt es nach der kurzzeitigen Besserung der Symptome abermals zu hohem Fieber. Außerdem kann es zu inneren Blutungen, Leber- und Nierenversagen mit tödlichem Ausgang kommen.

Die Gelbfieber-Impfung

Die Gelbfieber-Impfung wird bei Reisen in Endemiegebiete des tropischen Afrikas und Südamerikas empfohlen. Die Wirksamkeit liegt bei nahezu 100 Prozent. Die Schutzdauer wird auf mindestens 10 Jahre geschätzt und kann lebenslang andauern. Nach WHO-Richtlinien besteht nach einmaliger Impfung formal ein lebenslanger Schutz. (Ausnahme: siehe Achtung).

Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor der Reise in ein endemisches Gebiet erfolgen. Der in Österreich zugelassene Impfstoff wird einmalig verabreicht und kann ab dem vollendeten neunten Lebensmonat geimpft werden

Bei einigen Personengruppen könnte – unabhängig von der WHO-Richtlinie – eine Wiederholungsimpfung sinnvoll sein, da sie möglicherweise über eine abgeschwächte Immunantwort verfügen. Nämlich:

  • Kinder, die bei der Erstimpfung unter zwei Jahre alt waren, besonders bei gleichzeitiger MMR-Impfung,
  • Frauen, die während der Schwangerschaft geimpft wurden,
  • HIV-Infizierte und
  • Personen mit Immundefizienz

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.

Achtung

Nach der Bewertung verfügbarer Daten kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass eine einzige Gelbfieberimpfung Reisende wirklich lebenslang schützt. Es sollte daher Personen, die in betroffene Gebiete reisen, nach zehn Jahren eine Zweitimpfung gegen Gelbfieber angeboten werden, wenngleich dafür keine formale Verpflichtung besteht. Danach sind keine weiteren Impfungen empfohlen.

Gelbfieberbescheinigung

Eine Impfbescheinigung mit internationaler Gültigkeit kann nur von Impfstellen mit spezieller Berechtigung ausgestellt werden. Dazu zählen autorisierte Gelbfieber-Impfstellen oder autorisierte Ärztinnen und Ärzten. Sollte eine Impfung von einer nicht autorisierten Ärztin oder einem nicht autorisierten Arzt durchgeführt worden sein, so ist eine nachträgliche Bestätigung durch die Gesundheitsbehörde nicht möglich.

Einreisebestimmungen 

Die WHO hat die derzeitigen Einreisebestimmungen in einer Liste zusammengefasst. Diese wird laufend aktualisiert. Für Reisende in besonders exotische Destinationen, die in der Gelbfieberzone liegen, ist eine Nachfrage bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung hinsichtlich der Umsetzung des WHO-Beschlusses zur verlängerten Gültigkeitsdauer ratsam.

Hinweis

Personen, die nicht geimpft werden können, können mittels „vaccination exempt waiver“ von der Impfung ausgeschlossen werden. Im Einzelfall muss bei Ausstellung eines solchen „waivers“ geklärt werden, ob die Einreisebehörden des Ziellandes dieses Zeugnis beim Grenzübertritt akzeptieren.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen

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