Impfpass und e-Impfpass: Dokumentation von Impfungen
Inhaltsverzeichnis
Warum braucht man einen Impfpass?
Der Impfpass gibt einen Überblick darüber, welche Impfungen jemand bereits erhalten hat. Dadurch kann die Ärztin oder der Arzt überprüfen, welche weiteren Impfungen zu welchem Zeitpunkt verabreicht oder aufgefrischt werden sollen. Den Impfstatus kann man auch selbst prüfen.
Der Impfpass ist ein internationales Dokument. Das heißt, mit seiner Hilfe kann man auch im Ausland nachvollziehen, welche Impfungen jemand erhalten hat. Das kann zum Beispiel für Reisen in Länder wichtig sein, in denen bestimmte Impfungen für die Einreise vorgeschrieben sind.
Was wird im Impfpass eingetragen?
Die Ärztin oder der Arzt trägt in den Impfpass die persönlichen Daten der zu impfenden Personen, alle durchgeführten Impfungen sowie wichtige medizinische Informationen ein.
Auf der ersten Seite im Impfpass werden persönliche Daten vermerkt:
- Name
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Adresse
Anschließend ist der Impfpass wie folgt aufgebaut:
- Allgemein empfohlene Impfungen: Auf diesen Seiten ist Platz für die allgemein empfohlenen Impfungen laut Impfplan vom Säuglings- bis zum Erwachsenenalter, z.B. die Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln, Diphtherie oder die Grippeimpfung.
- Reise- und Indikationsimpfungen: Auf diesen Seiten ist Platz für Impfungen, die etwa aus beruflichen Gründen oder für Reisen notwendig sind, z.B. die Impfung gegen Tollwut. Mehr Info: Reise- und Indikationsimpfungen
- Impfungen gegen Gelbfieber: Der Internationale Impfpass dient auch zur Dokumentation von Gelbfieberimpfungen. Er kann für jene Länder benutzt werden, die den Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise verlangen. Gelbfieberimpfbescheinigungen werden im internationalen Reiseverkehr nur dann anerkannt, wenn sie durch eine autorisierte Gelbfieber-Impfstelle ausgestellt wurden.
Hinweis
Die Darstellung einzelner Seiten in Ihrem Impfpass kann sich je nach Erscheinungsdatum unterscheiden.
Nach jeder Impfung trägt die Ärztin oder der Arzt folgende Daten in den Impfpass ein:
- Datum der Impfung: So können Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte nachvollziehen, welche Impfungen fehlen und wann eine Impfung aufgefrischt werden muss.
- Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargenbezeichnung: Wird meist in Form eines Stickers in den Impfpass geklebt. Im Falle von Impfnebenwirkungen kann so genau nachvollzogen werden, um welchen Impfstoff es sich gehandelt hat.
- Name, Unterschrift und Stempel der impfenden Ärztin oder des impfenden Arztes.
Wo bekomme ich einen Impfpass?
Der Impfpass ist kostenlos. Er wird im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt ausgestellt. Im Jugend- und Erwachsenenalter bekommt man ihn bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.
e-Impfpass: Digitale Dokumentation von Impfungen
In Österreich werden Impfungen im e-Impfpass digital dokumentiert. Im e-Impfpass werden wie im Papier-Impfpass alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Derzeit sind die Impfungen gegen COVID-19, Influenza (Grippeimpfung), Humane Papillomaviren (HPV) und Mpox (früher: Affenpocken) verpflichtend von der Ärztin oder vom Arzt im e-Impfpass einzutragen. Alle anderen Impfungen können optional elektronisch erfasst oder nachgetragen werden. In Apotheken können Impfungen ebenfalls nachgetragen werden.
Für Reiseimpfungen wird die zusätzliche Dokumentation im internationalen bzw. Papier-Impfpass empfohlen. Ein Ausdruck des e-Impfpasses wird häufig nicht anerkannt.
Kann ich mich vom e-Impfpass abmelden?
Vom e-Impfpass kann man sich nicht abmelden. Verpflichtend einzutragende Impfungen werden eingetragen. Bei den nicht verpflichtend einzutragenden Impfungen hat die geimpfte Person die Wahl, die Impfung in den e-Impfpass von der Ärztin oder vom Arzt eintragen zu lassen. Außerdem hat sie das Recht, einen Eintrag im internationalen Impfpass zu verlangen. Eine Nachtragung kann gegebenenfalls etwas kosten.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: e-Impfpass.
Hinweis
Die Impfdaten werden in einem geschützten elektronischen Impfregister gespeichert. Die technischen Anforderungen der Datensicherheit entsprechen den hohen ELGA-Standards.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz