Impfung gegen Cholera
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Cholera: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Die Inkubationszeit von Cholera ist sehr kurz: Einige Stunden bis fünf Tage, in der Regel zwei bis drei Tage. Ein typisches Symptom sind meist dünnflüssige Durchfälle. Im Verlauf der Erkrankung werden die Durchfälle immer häufiger und wässriger. Aufgrund des Durchfalls kann es zu einem starken Verlust von Flüssigkeit kommen. Muskelkrämpfe, Kreislaufzusammenbruch, und in schweren Fällen Schock und Tod, können die Folge sein. Kinder und Ältere sind dabei besonders gefährdet.
Mehr zu Verbreitung und Krankheitsverlauf finden Sie unter Cholera.
Die Cholera-Impfung
Laut Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums ist die Impfung gegen Cholera im Tourismus weitgehend entbehrlich. Die Impfung ist speziell für Reisende mit besonderem Risiko empfohlen, z.B. bei längeren Aufenthalten an Orten oder in Regionen mit schlechten hygienischen Bedingungen, bei Katastropheneinsätzen (Choleraausbrüche nach Naturkatastrophen) oder für die Arbeit in Unterkünften von Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund.
In Österreich gibt es eine Schluckimpfung mit einem Totimpfstoff. Sie wird im Abstand von mindestens einer Woche bis maximal sechs Wochen verabreicht. Kinder vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr benötigen drei Impfdosen. Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und Erwachsene benötigen zwei Impfdosen.
Neben der Schluckimpfung mit dem Totimpfstoff gibt es auch eine Schluckimpfung mit einem Lebendimpfstoff. Diese ist für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr und Erwachsene als Einzel-Schluckimpfung zugelassen.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen